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Deus ex Machina „Panorama“-Skandal

Linksextreme Verbindungen ignorieren, Öffentlichkeit täuschen

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Quelle: Don Alphonso
Das Outing des Opfers im Netz, und eine angebliche „Expertin“, die mehrfach bei vom Verfassungsschutz überwachten, linksextremen Gruppen auftrat: Bei der Sendung „Panorama“ haben offensichtlich die Sicherungen versagt.

Hier ruft die Autonome Antifa-Koordination Kiel am 28. Juni 2017 zur Teilnahme an der „Welcome to Hell“-Demonstration im Rahmen der Proteste gegen den G-20-Gipfel in Hamburg auf, und zwar im Schwarzen Block – eine Demonstration, die zu den schwersten Ausschreitungen der Autonomen in den letzten Jahren führte. Und hier, am 6. Juni 2018, fordert die gleiche linksextreme Gruppe, die Bundeswehr von der Kieler Woche auszuschließen.

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Hier kritisiert die Autonome Antifa-Koordination Kiel am 2. Mai 2018 dann auch noch als Stimme eines Schwarzen Blocks den Auftritt der Gewerkschaft der Polizei am 1. Mai. Am 30. Juni 2018 feiert die Organisation einen Beitrag bei der linksradikalen Plattform „Indymedia“, der die massiven Übergriffe von Autonomen auf die AfD in Kiel zum Thema hatte – die auf der anderen Seite dann auch im Verfassungsschutzbericht 2018 von Schleswig-Holstein ab Seite 160 auftauchen. Das alles ist kein Wunder, denn wie der Name schon sagt: Es ist eine autonome Vereinigung. Und nach den Ausschreitungen in Hamburg, den Pfiffen gegen die GdP, dem Protest gegen die Bundeswehr auf der Kieler Woche und der Freude über Anschläge auf die AfD kam zum 12. Juli 2018 ...

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... die Ankündigung der österreichischen Aktivistin Natascha Strobl, um einen Vortrag bei der Autonomen Antifa-Koordination Kiel über die Bewegung der Identitären zu halten. Erstaunlicherweise gibt es in Deutschland Kreise, die Frau Strobl als Politikwissenschaftlerin und Rechtsextremismusexpertin bezeichnen, aber hier erscheint sie ganz klar bei einer autonomen, verfassungsfeindlichen und leicht erkennbar gewaltbefürwortenden Gruppierung, die zudem klar erkennbaren Hass gegen Polizei und Militär ins Netz trägt. Das ist auch kein einmaliger Ausrutscher, denn schon 2016 war Strobl bei der Interventionistischen Linken Aschaffenburg zu Gast, die vom bayerischen Verfassungsschutz als Teil der linksextremistischen, autonomen Szene benannt wird und die gleich nach Strobls Auftritt eine Aktionskonferenz gegen das G-20-Treffen bewarb. Außerdem war Strobl am 30. 10. bei der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) angekündigt. Die AIHD hat die Veranstaltung auch im mittlerweile verbotenen Projekt „linksunten.indymedia“ beworben und gehört zu den jahrelangen Stammgästen im Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg aus dem linksextremen Spektrum. Sie wird im Jahr von Strobls Auftritt ab Seite 211 auch als Teil der Interventionistischen Linken identifiziert: „In der linksextremistischen Szene nimmt die IL als politische Akteurin eine zentrale Rolle ein. Ihr Ziel ist der revolutionäre Bruch mit dem Kapitalismus und der Macht des bürgerlichen Staates.“

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Trotzdem mag die Aktivistin Strobl nicht als Aktivistin bezeichnet werden, und auch ihre Gastautorenschaft bei der ebenfalls vom Verfassungsschutz überwachten und als linksextreme Vereinigung eingestuften Gruppe Marx21 wird das vermutlich kaum ändern. Trotz der Beziehungen zu linksextremen Gruppierungen mit all ihrem Hass auf den Staat und seine Organe – und nun nähern wir uns langsam dem Kern des Beitrags – wird sie von der Sendung „Panorama“ des NDR als Expertin angefragt, um drei Likes des Bundeswehroffiziers Marcel Bohnert bei einem mit den Thesen der Identitären sympathisierenden, flüchtigen Bekannten zu beurteilen – und Strobl empfindet sie als Skandal, wörtlich: „Gerade der Leiter der Social-Media-Abteilung der Bundeswehr darf natürlich überhaupt keinen Kontakt haben zu den Identitären. Das ist absolut ein Skandal für die Bundeswehr.“

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Frau Strobl selbst folgt bei Twitter übrigens über zwei Dutzend linksradikalen oder linksextremen Gruppen, darunter die Interventionistische Linke in Wien, Frankfurt, Graz, Berlin und ihre bundesweite Organisation, die Antifa Kiel oder die Socialist Rifle Association, die sich für das Recht auf linken Waffenbesitz einsetzt und für die Abschaffung der Polizei.

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Ich will jetzt gar nicht erst vertieft die Unverfrorenheit der „Panorama“-Sendung ansprechen, sich ausgerechnet so eine Person als Expertin heranzuziehen, deren Statements dann helfen, Bohnert in maximal schlechtem Licht darzustellen. Ich will auch nicht groß darüber reden, dass ein Sender mit einem derartigen Netzwerk unfreiwillig selbst Fragen zur eigenen Verfassungstreue aufwirft. Mir geht es ganz konkret darum, dass Frau Strobl langfristig im Rahmen der linksextremen autonomen Szene erscheint, und es ist eine Szene, die wie die Antifa Kiel Soldaten, Militär und Polizei hasst. Und es geht mir um den Versuch von „Panorama“, der Kritik am Beitrag mit einem weiteren Beitrag zu begegnen, der das Recht auf die „Verdachtsberichterstattung“ betont und versucht, der Öffentlichkeit einzureden, es sei alles in Ordnung gewesen: Auch mit der Anfrage der Sendung um Stellungnahme bei Marcel Bohnert. Dazu schreibt „Panorama“: „Die Anfrage an Oberstleutnant Bohnert haben wir am Dienstag, 21. 07. 2020 geschickt. Nach einem Telefonat mit der Pressestelle des Ministeriums haben wir die Frist zur Beantwortung auf 22. 07. 2020, 17:00 Uhr gesetzt.“ Und jetzt betrachten Sie bitte diese Anfrage der „Panorama“-Autorin Katrin Kampling an die Aktivistin Natascha Strobl:

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Die Anfrage ist vom 17. Juli, 11.57 Uhr. Konkret heißt das, dass „Panorama“ vier Tage vor der Bitte um Stellungnahme gegenüber Herrn Bohnert bereits Natascha Strobl in Kenntnis über den kommenden Beitrag setzte. Man hat offensichtlich nicht erst Herrn Bohnert um Erklärung gebeten, sondern zuerst die angebliche Expertin herangezogen, die vor zwei Jahren noch von einer Gruppe in Kiel angekündigt wurde, deren Hass aufs Militär evident ist. „Panorama“ informiert nicht etwa einen renommierten Forscher aus dem Bereich der Rechtsextremismusanalyse aus einer deutschen Universität. „Panorama“ informiert vorab eine an Wiener Demonstrationen führend beteiligte Aktivistin, die in der autonom und militant linksextremen Szene mehrfach als Gast auftrat, um über eine unterstellte Sympathie eines Offiziers für einen mutmaßlichen Identitären zu urteilen. Nur ganz zum Schluss wird der Ahnungslose, dem drei Likes zur Last gelegt werden, überhaupt erst über die kommenden Unterstellungen informiert. Das ist wie ein Prozess, in dem Richter und Staatsanwalt in einer Person den Gutachter aus den Feinden eines geheimen Angeklagten berufen, damit der Schuldspruch ans Maximum geht, das Urteil fällen und am Ende den Verurteilten fragen, ob er noch etwas sagen will. „Panorama“ und befreundete Medien wollen, dass Natascha Strobl weiter als Wissenschaftlerin betrachtet wird, aber das ist das Umfeld, in dem sie auftritt, dem sie folgt und dessen Inhalte an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen. Oder anders gesagt: „Panorama“ denunziert einen Unwissenden wegen drei Likes vorab bei einer Person, die mit solchen Leuten kooperiert:

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Es gibt im Pressekodex keine Ziffer, die besagen würde: Du darfst nicht vorab deine Verdächtigungen an politische Gegner des Opfers der Verdachtsberichterstattung weiterleiten, deren Umfeld aus guten Gründen vom Verfassungsschutz überwacht wird – einfach, weil das gemeinhin undenkbar ist. „Panorama“ hat später noch einmal wegen eines Besuchs von Bohnert beim Studienzentrum Weikersheim nachgelegt und erneut die Aktivistin Strobl als Expertin vorgestellt. Sie sagt über das Studienzentrum, in dem Leute wie Joachim Gauck und Gesine Schwan auftreten: „Dass Oberstleutnant Marcel Bohnert dort als Redner aufgetreten ist, ist für Natascha Strobl unverständlich. ,Man kann nicht Vorträge halten, ohne sich darüber zu informieren, bei wem man sie hält.‘“ „Panorama“ kann offensichtlich Verdächtigungen über private Accounts unbescholtener Mitbürger durchstechen, ohne sich darüber zu informieren, im Umfeld welcher Gruppierungen die Unterstellungen letztlich landen.

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Das ist das eine.

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Das andere ist dieser Satz in der nachgeschobenen Stellungnahme der ARD zu den Vorwürfen, ich zitiere: „Was ‚Panorama‘ getan hat, nennt sich Verdachtsberichterstattung. Diese ist legitim, denn um Missstände aufzudecken, können und dürfen Journalisten nicht abwarten, bis Vorwürfe dienst-, straf- oder zivilrechtlich geklärt sind. Journalisten sind auch keine Dienstherren oder Zuträger der Staatsanwaltschaft. Vielmehr müssen sie in angemessenem Rahmen unter Wahrung der Unschuldsvermutung über Vorwürfe berichten. Dies hat ‚Panorama‘ getan, ohne den Namen des Offiziers zu nennen. Dies geschah erst nach der Sendung, da Oberstleutnant Bohnert die vorgehaltenen Sachverhalte im Wesentlichen eingeräumt hatte.“

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Tatsächlich gibt es bei der Berichterstattung erhebliche Anforderungen des Persönlichkeitsschutzes, speziell bei doch eher dünnen Vorwürfen wie drei Likes im Internet, bei denen auch die Sendung „Panorama“ und ihre Kronzeugen nicht sagen, gegen welche Rechtsnormen der angegriffene Offizier verstoßen haben soll. Nicht umsonst heißt es in Ziffer 8 des Pressekodex dann auch: „Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein.“ Deshalb sahen die ersten Tweets aus der ARD – namentlich der Abteilung NDR-Recherche – am 23. Juli, als die Unterstellungen veröffentlicht wurden, auch noch so aus:

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Dass mit Marcel B. Oberstleutnant Marcel Bohnert gemeint war, war angesichts der veröffentlichten Bilder seiner Person nicht allzu schwer zu recherchieren, zumal sich Bohnert wegen seiner Aktion im Rahmen der Re:Publica-Konferenz einer gewissen Netzprominenz erfreuen kann. Ungeachtet dessen behauptet die ARD, sie hätte den Namen Bohnerts erst nach der Sendung, also um 21.45 Uhr am 23. Juli, genannt. Schon davor war Bohnert selbst an die Öffentlichkeit gegangen und hatte der „Bild“ ein Interview gegeben, das um 17.04 Uhr erschien. Die Frage ist jetzt ganz einfach: Stimmt das, was die ARD behauptet? Dazu schauen wir uns erst einmal diesen Twitter-Account der „Panorama“-Redakteurin Caroline Walter an, die den Beitrag über Bohnert zusammen mit Katrin Kampling gemacht hat:

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Quelle: Don Alphonso

Dieser Account ist nicht privat, weil er, wie im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt, redaktionelle Inhalte verbreitet. Nach §55 RstV müssen solche Accounts ein Impressum oder wenigstens einen Link zu einer Seite mit Impressum enthalten. Caroline Walter stellt sich eindeutig als „Panorama“-Redakteurin vor und verlinkt die Webseite der Sendung „Panorama“. Es ist also ein „Panorama“ eindeutig zugeordneter Account – würde man aus welchem Grund auch immer Frau Walter kontaktieren, würde man logischerweise über den Arbeitgeber „Panorama“ und das Impressum gehen. Jedenfalls entspann sich am 23. 7. zwischen der ersten Veröffentlichung der Vorwürfe und der Sendung eine lebhafte Debatte unter anderem über den beruflichen Titel von Bohnert. Bei der Gelegenheit veröffentlichte Caroline Walter zwei Screenshots.

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Mit Bohnerts vollem Namen. Um 14.13 Uhr. Mit ihrem beruflichen Twitter-Account und „Panorama“-Link. Und das ist auch kein Einzellfall, denn knapp drei Stunden später – und über viereinhalb Stunden vor dem Ende der „Panorama“-Sendung um 21.45 Uhr – veröffentlichte sie Bohnerts Namen ohne Anlass und Zwang erneut.

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Und damit nicht genug. An der Seite von Caroline Walter engagierte sich auch der NDR-Investigativjournalist Gabor Halasz. Er behauptet zwar in seinem Profil, es sei privat, aber er verlinkt darin auch seine persönliche Seite beim NDR, und auch sonst kann das Profil wegen seiner publizistischen Tätigkeit im Zusammenhang mit Inhalten des NDR nach §55RStV kaum als privat gelten. Zudem ist er in der gleichen Abteilung, die den beteiligten Twitter-Account @NDRrecherche betreibt.

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Quelle: Don Alphonso

Mit über 16.000 Followern hat Gabor Halasz auch keinen kleinen Account, wie den von Caroline Walter – er gehört bei Twitter zu den Schwergewichten unter den NDR-Redakteuren und auch den sonstigen Journalisten. Und mit diesem Account retweetet er kurz vor 16 Uhr am 23. 7. einmal Caroline Walter mit den Screenshots von Bohnerts Namen.

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Und dann gleich noch einmal.

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Man vergleiche diese vier Tweets der beiden NDR-Redakteure vom Nachmittag des 23. 7. und aus der Zeit vor dem Interview von Bohnert mit der „Bild“ mit der Behauptung der Sendung „Panorama“: „Dies hat Panorama getan, ohne den Namen des Offiziers zu nennen. Dies geschah erst nach der Sendung.“ Und mit dem Pressekodex Ziffer 8: „Bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein.“ Ich habe mich dazu mit einem Medienrechtler unterhalten, der hier bei der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Marcel Bohnert auch einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 2, 1004 BGB analog i. V. m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG erkennt.

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Quelle: Don Alphonso

Die ARD hat lange, bevor sie Bohnert fragte, eine bei linksextremen Gruppierungen auftretende und agierende Aktivistin als Expertin angefragt, um ein Urteil zu fällen – ein Urteil, das auf die ARD zurückfällt, weil sie sich selbst mit dieser Aktivistin und deren Umfeld vernetzt hat. Bohnert wurde erst ganz zum Schluss und mit sehr kurzer Reaktionszeit gefragt. Wenn der NDR einen mit militanten Rechtsextremisten verknüpften Aktivisten als Experten herangezogen hätte, um angeblich linke Umtriebe zu beurteilen, und die Zielperson über die möglichen Folgen mehrere Tage im Unklaren gelassen hätte, bräuchte man sicher nicht dieses kleine Blog, um den Skandal an die Öffentlichkeit zu bringen. Und als die Geschichte über drei Likes zur Zerstörung einer Karriere dann veröffentlicht wurde, dauerte es nur ein paar Stunden, bis zwei NDR-Mitarbeiter den vollen Namen des Opfers im Netz denunzierten. Ohne Not. Ohne Rücksicht auf Verluste, ohne Gnade für die Privatperson und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit, und später obendrein mit der Täuschung der Öffentlichkeit durch die Behauptung durch „Panorma“, den Namen erst nach der Sendung genannt zu haben.

Und all das wird bezahlt mit dem Geld der Gebührenzahler.

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