Corona-Kritik auf Abwegen :
Kubicki desavouiert den Rechtsstaat

Reinhard Müller
Ein Kommentar von Reinhard Müller
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Wolfgang Kubicki
Recht auf autonomes Handeln? Das nehmen Verfassungsfeinde in Anspruch, die nicht nur die Maskenpflicht für unsinnig halten – sondern auch das Recht auf Leben.

Niemand verhält sich immer und überall absolut rechtstreu. Das wäre geradezu unmenschlich. Es ist das eine, solche Schwächen einzugestehen und dafür geradezustehen. Etwas ganz anderes ist es, sich vollmundig über das demokratisch gesetzte Recht zu stellen und das noch für vorbildlich zu halten. Wolfgang Kubicki, immerhin Vizepräsident des Bundestags und stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP, hat nun, ausdrücklich mit Blick auf die Stammtische, kundgetan, dass er „selbstverständlich“ („Was denn sonst!“) in Kneipen gewesen sei, die pandemiebedingt nicht hätten öffnen dürfen. Unsinnige Corona-Regeln führten nur zu Verdruss. Was will man da machen? „Ich habe von meinem Recht auf autonomes Handeln Gebrauch gemacht“, so Kubicki.

Für den Vizepräsidenten des Parlaments und führenden Politiker einer Rechtsstaatspartei mit Tradition, der es sehr genau mit der Form nimmt, wenn es um ihn selbst geht, ist Politik offenbar nicht mehr als ein Egotrip. Leider hat diese Desavouierung des demokratischen Rechtsstaats durch einen seiner bedauerlicherweise bedeutenderen Repräsentanten eine Breitenwirkung und spricht womöglich manchen aus der Seele. Das „Recht“ auf autonomes Handeln nehmen Verfassungsfeinde oder diejenigen, die auf dem besten Wege sind, welche zu werden, schon zur Genüge in Anspruch. Für unsinnig halten „autonom“ denkende Extremisten übrigens nicht nur die Maskenpflicht, sondern auch das Recht anderer Menschen auf Leben.