(1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. 2Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
(2) 1Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. 2Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Rechtsprechung zu § 3 EntgFG
1.582 Entscheidungen zu § 3 EntgFG in unserer Datenbank:
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23 Corona
Entgeltfortzahlung - SARS-CoV-2-Infektion - Krankheit - Symptomlosigkeit - ...
- LAG Baden-Württemberg, 28.02.2024 - 4 Sa 32/23
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Abrufarbeitsverhältnis - Einheit des ...
- BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22
Arbeitgeberkündigung; arbeitgeberseitige Kündigung; ...
- LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23
Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an ...
- LAG Hamm, 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22 Corona
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Corona-Infektion eines nicht geimpften ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 234/23 Corona
Corona - und die Entgeltfortzahlung bei einer behördlichen Absonderungsanordnung
- BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 234/23 Corona
- LAG Köln, 03.11.2023 - 10 Sa 263/23
Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Beweiswert; Zeugenaussage ...
- BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 26.09.2018 - 7 Sa 336/18
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der ...
- LAG Niedersachsen, 26.09.2018 - 7 Sa 336/18
Querverweise
Auf § 3 EntgFG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 3 EntgFG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen das Leben
- § 218a (Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs) (zu § 3 II)