Treibt die neue Grundsteuer die Mieten noch weiter in die Höhe?

ist in Deutschland teuer, vor allem in den großen Städten verschärft sich das Problem immer mehr. Besonders können sich das Wohnen in der Innenstadt kaum noch leisten. Sie hoffen, dass die Politik sich einfallen lässt, um die Situation zu entschärfen. Aber aktuell sieht es so aus, als würde genau das Gegenteil passieren, denn es sind erste Details zur neuen Grundsteuer bekannt geworden. Wenn diese Andeutungen der Wahrheit entsprechen, wird das Wohnen zur Miete noch teurer.

Ein neues Konzept für die Grundsteuer

Die bestehende Berechnung der Grundsteuer ist überholt und es ist nicht weiter verwunderlich, dass sie reformiert wird. Die neue Grundsteuer, die Finanzminister Olaf Scholz (SPD) noch bis Ende des Jahres vorstellen will, entpuppt sich hingegen als ein sehr teures Bürokratiemonster. So wird nach der neuen Grundsteuer nicht mehr nur nach der Fläche und dem Alter des jeweiligen Gebäudes berechnet, auch die Höhe der Mieten ist ein wichtiger Faktor. Das macht die reformierte Steuer sehr kompliziert und für die Mieter auch sehr kostspielig. Grundsätzlich heißt das Motto der neuen Steuer: Je höher die Mieten sind, desto höher ist in Zukunft auch die Grundsteuer. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit eines Hauses spielt künftig eine entscheidende Rolle und dazu gehört auch die Höhe der Mieten, die ein Vermieter erzielt. Richtig kompliziert und sehr komplex ist die neue Steuer jedoch bei den Immobilien, die die Eigentümer selbst bewohnen. Hier ist es in Zukunft notwendig, fiktive Mieteinnahmen zu berechnen, um die Steuer überhaupt erheben zu können.

Eine gewaltige Aufgabe für die Finanzämter

Kommt die reformierte Grundsteuer so, wie sie geplant ist, wartet auf die Finanzämter im ganzen Land eine echte Mammutaufgabe. Die Vermieter müssen zwar in der Einkommenssteuererklärung die Mieteinnahmen offen legen, aber nicht für jede einzelne Wohnung. Experten befürchten zudem, dass es um die fiktiven Mietzahlungen bei allen Selbstnutzern lange Rechtsstreitigkeiten geben wird. Alles in allem sorgt der Staat mit der neuen Grundsteuer dafür, dass es den Steuerbeamten unter Garantie nicht langweilig ist. Die Mitarbeiter in den Finanzämtern müssen in Zukunft für jede Wohnung einen Grundsteuerbescheid erstellen und dieser muss sich stets an der aktuellen Miete orientieren. Das allein ist schon ein Beschäftigungsprogramm, was es so in Deutschland noch nicht gegeben hat.

Nächstes Jahr ist es so weit

35 Millionen Immobilieneinheiten gibt es in Deutschland. Für alle diese Einheiten gibt es im Rahmen der Steuerreformierung eine Erhebung sowie eine Feststellung des Preises. Das alleine ist schon eine riesige Aufgabe. Muss das Finanzamt jedoch wie geplant jede einzelne Wohnung in dieser Immobilieneinheit erfassen und bewerten, kommt es sehr schnell zu einer Überforderung und schließlich zu einem heillosen Chaos. Die Städte und Gemeinden sind aber auf die Grundsteuer angewiesen, sie ist die wohl wichtigste Einnahmequelle. Rund 14 Milliarden jedes Jahr nehmen die Gemeinden und die Städte mit der Steuer auf Grundstücke und Immobilien ein. Die alte Berechnung der Steuer ist laut Bundesverfassungsgericht nicht mehr verfassungskonform. Im nächsten Jahr soll dann die neue Steuer kommen und falls sie wie geplant kommt, wartet sehr viel auf die Mitarbeiter der Finanzämter.

Was sagt das Verfassungsgericht?

Die alte, noch bestehende Grundsteuer gibt es seit mehr als 50 Jahren und in diesen fünf Jahrzehnten gab es keine Anpassung. Im Frühjahr hat das Bundesverfassungsgericht die alte Grundsteuer kassiert und die Regierung angewiesen, bis 2019 eine Steuerreform auf den Weg zu bringen. Jetzt ist es so weit, auch wenn Finanzminister Scholz noch abwinkt. Aber er muss tun, was das Gericht verlangt und dazu gehört auch, dass die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Immobilie eine Rolle spielt. Das heißt, die Finanzämter kommen um die Bewertung der Mieten nicht herum. Mit der Neuregelung drohen viele Gefahren. Ohnehin schon teure Mietwohnungen können noch teurer werden, weil sie wirtschaftlich deutlich besser verwertbar sind. Die Politik hat das, was jetzt droht, offenbar erkannt und geizt, wie in diesen Fällen üblich, nicht mit guten Ratschlägen.

Das sagt die Politik

Die Mieten müssen nicht zwingend steigen, sagen einige Politiker von SPD und Union, denn Städte und Gemeinden können das verhindern. Kommunale Hebesätze und eventuell auch eine Steuermesszahl sind ideal, wenn es darum geht, große Härte gegenüber den Bürgern zu vermeiden. Jede Gemeinde hat es in der Hand, selbst zu entscheiden, in welcher Höhe sie den Hebesatz ansetzt. Dieser Hebesatz ist eine Art Multiplikator, der letztendlich über die Gesamthöhe der Steuern in der jeweiligen Gemeinde entscheidet. Kommunen, die finanziell in der Klemme waren, haben in der Vergangenheit diese Hebesätze besonders gerne sehr hoch angesetzt. Jetzt haben sie die Gelegenheit, durch die Steuerreform mehr Geld einzunehmen. Ob sie dazu die Hebesätze nutzen, ist fraglich. Klamme Kommunen können die Reform nutzen, um die Steuern zu erhöhen und die Bürger zur Kasse zu bitten.

Wo wird es teurer und wo nicht?

Für die SPD ist es wichtig, dass die neue Grundsteuer verfassungskonform ist und die Wertekomponente enthält. Ebenfalls von Bedeutung für die Sozialdemokraten ist, dass das Aufkommen für die Kommunen gleich hoch bleibt. Auf die ganze Republik bezogen könnte es wirklich so weit kommen. Jedoch gibt es dann starke Unterschiede zwischen den sehr teuren und den nicht so teuren Lagen. Für Mieter und Eigentümer in den eher strukturschwachen Regionen könnte es eine Entlastung geben. In den großen Städten hingegen wird die Belastung sehr wahrscheinlich um einiges stärker ausfallen. Das heißt, wer auf dem Land wohnt, hat Glück mit der neuen Grundsteuer. Alle, die in Köln, oder Frankfurt wohnen, müssen jedoch tiefer in die Tasche greifen. Zuständig sind in Zukunft eventuell gleich mehrere Finanzämter, eines für die Grundsteuer und eines für die Einkommenssteuer. Da sind Probleme bei der Zuständigkeit heute schon vorprogrammiert.

Fazit

Steuerexperten sind mit der neuen Grundsteuer nicht einverstanden, viele setzen sich für ein einfaches Bodenwertmodell ein. Bei diesem Modell wird die Steuer durch die schon bekannten Bodenrichtwerte in der jeweiligen Kommune erhoben. Das hat den großen Vorteil, dass die Grundsteuer sehr einfach zu berechnen ist. Noch wichtiger ist aber, dass die Verwertbarkeit Berücksichtigung findet, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Je höher der Bodenwert ist, umso wertvoller ist dann die jeweilige Immobilie. Es gibt aber auch Befürworter für das von der FDP bevorzugte, sogenannte Flächenmodell. Die Verwertbarkeit spielt hier allerdings keine Rolle, daher ist dieses Modell vom Tisch.

Bild: © Depositphotos.com / keport

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Ulrike Dietz