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"Die 120 Tage von Sodom": Gnadenloses Kino

Foto: ddp images/United Artists

Skandalfilm "Die 120 Tage von Sodom" Brechreiz bundesweit

Pornografie oder Kunst? Pier Paolo Pasolinis radikaler Film "Die 120 Tage von Sodom" entfachte 1976 eine hitzige Zensurdebatte. Das Fernsehen darf ihn bis heute nicht zeigen - für Kinos gilt kein Verbot.

Die langen Tafeln im Palazzo am Gardasee sind festlich gedeckt. Nackte Dienerinnen servieren das schokoladige Mahl. Einer der Gastgeber piekt mit seiner Gabel hinein und zerreibt genüsslich den braunen Brei zwischen den Lippen. Nicht alle schlemmen derart ausgelassen. Manche rümpfen angewidert die Nase, würgen die stinkende Speise mit von Ekel verzerrten Gesichtern hinab, mühsam gegen den Brechreiz kämpfend.

Das Bankett zeigt Pier Paolo Pasolini etwa in der Mitte seines Films. "Salò oder Die 120 Tage von Sodom" basiert auf einem Romanfragment des Marquis de Sade - "Höllenkreis der Scheiße" hat der Regisseur das Kapitel überschrieben. Bei dieser Szene verließen Zuschauer scharenweise den Saal, als der Film am 30. Januar 1976 in westdeutschen Kinos anlief.

Noch heute und im Wissen, dass es sich bei den vermeintlichen Exkrementen tatsächlich um eine Mischung aus Schokolade und Orangenmarmelade handelte, sind die Bilder schwer auszuhalten. 1976 verursachten sie einen internationalen Aufschrei. Außer in der Bundesrepublik wurde der Skandalstreifen zu dieser Zeit nirgends auf der Welt gezeigt. Bald beschäftigte er auch in Deutschland die Gerichte und entfachte eine öffentliche Zensurdebatte. Manche empfanden ihn als Zumutung, während Teile des Feuilletons ihn als radikales Kunstwerk priesen.

Die Grenzen des Darstellbaren

Pasolini selbst erlebte die "Salò"-Premiere nicht mehr. In der Nacht zum 2. November 1975 wurde er in Ostia bei Rom ermordet. Umstände und Hintergründe der Tat sind bis heute nicht eindeutig geklärt. Nur wenige Tage nach seiner Beerdigung wurde "Salò oder die 120 Tage von Sodom" in Italien, später auch in Frankreich verboten, da der Film den öffentlichen Anstand verletze.

Pier Paolo Pasolini: Literat, Filmemacher, Provokateur

Pier Paolo Pasolini: Literat, Filmemacher, Provokateur

Foto: imago/Leemage

Für den Schriftsteller Alberto Moravia, der mit Pasolini befreundet war, lag gerade darin seine besondere Qualität: "Pasolini bedient sich des Werks von de Sade wie eines Steins, den er der italienischen Gesellschaft entgegenschleudert. Seine provokatorische Absicht ist es, die Gesellschaft aus ihrer Deckung hervorzulocken, um sie dazu zu zwingen, sich ihrer Verkommenheit und ihrer widerspruchsvollen Verdammung der Homosexualität zu entledigen."

In Deutschland hatte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) "Salò" unter dem Verleihtitel "Die 120 Tage von Sodom" im November 1975 unter sechs Schnittauflagen freigegeben. Beanstandet wurden zwei Darstellungen von Analverkehr sowie vier weitere Szenen: Ein Opfer wird brutal ausgepeitscht; einem Jungen die Zunge abgeschnitten; ein Mädchen skalpiert; ein weiteres Mädchen uriniert auf das Gesicht eines Mannes.

"Keine Spuren von Kunst"

Rasch wurden Rufe nach einem nachträglichen Filmverbot laut. Die "FAZ" warf Pasolini einen "Missbrauch der Freiheit" vor, er überschreite die "Grenzen des Darstellbaren", die zu verteidigen das "Recht der Gesellschaft" sei. Ein Verbot verlangte der Autor nicht direkt, rief aber zur "Gegenaufklärung" auf, um so "Tausende und Tausende" vor "psychischen Schäden" zu bewahren. Weniger zimperlich formulierte die "Zeit", der Film müsse "zum Schutze der Gesellschaft verboten werden".

Wenige Tage nach dem Kinostart wurden in Frankfurt und Stuttgart Filmrollen beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaften erhoben Anklage wegen Pornografie und verherrlichender, verharmlosender Gewaltdarstellungen. Nach der Sexualstrafrechtreform von 1975 war einfache Pornografie nicht länger strafbar, aber harte Pornografie mit Darstellungen von Gewalt blieb weiterhin verboten. Auch in Hamburg, Bremen, Trier, Mainz, Aachen, Köln, Heidelberg und Karlsruhe zogen Staatsanwälte Filmkopien als Beweismittel ein und eröffneten Ermittlungsverfahren gegen Kinobesitzer.

Über die Gültigkeit zahlreicher lokaler Aufführungsverbote hatten Amtsgerichte binnen drei Tagen zu entscheiden. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wollte bundesweit alle Filmkopien beschlagnahmen lassen, was der Amtsrichter nach Anhörung von Juristen und Filmfachleuten jedoch ablehnte. In Saarbrücken dagegen wurde die Beschlagnahmung schließlich verfügt. Begründung der Justizpressestelle: "Die 120 Tage von Sodom" stellten eine einzige "Aneinanderreihung brutalster Gewalt und Perversionen" dar und ließen keine "Spuren von Kunst" erkennen.

Dass das Gericht dem Film seinen Kunstwert absprach, war entscheidend: Die in Frankfurt ansässige Verleihfirma United Artists hatte bereits erklärt, sich auf den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Kunstfreiheit zu berufen und notfalls bis zur höchsten Instanz zu streiten. Mehrere Kinobesitzer kündigten Schadensersatzklagen an, da der Film ein "Spitzenreiter" gewesen sei. Zwar, so zitierte das "Hamburger Abendblatt" einen Frankfurter Kinoleiter, hätten nach etwa einer halben Stunde jeweils 25 bis 30 Prozent des Publikums den Saal verlassen - jeder Dritte aber sei nach einer "Verschnaufpause" wieder auf seinen Platz zurückgekehrt.

Verboten, zerschnitten, indiziert

Gut ein Jahr später hob das Landgericht Saarbrücken die bundesweite Beschlagnahme wieder auf: "Dass einige der gezeigten Szenen (...) fast unerträglich unästhetisch und ekelerregend sind, hat nichts mit Pornografie zu tun und muss daher außer Betracht bleiben." Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil letztinstanzlich zurück.

Die einen bejubelten nun einen Sieg der (Kunst-)Freiheit. Andere warnten vor dem Untergang der Wertegesellschaft. "Die Welt" deutete das Urteil als Signal für "einen totalen Verfall der Scham und des Ekelgefühls" und als ein "Symptom der Krankheit zum Tode Westeuropas".

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Volk, Stefan

Skandalfilme: Cineastische Aufreger gestern und heute

Verlag: Schüren Verlag GmbH
Seitenzahl: 320
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Zehn Jahre später, 1987, landeten "Die 120 Tage von Sodom" auf dem Index der jugendgefährdenden Medien. Mit weitreichenden Folgen: Der Film darf weder im Fernsehen gezeigt noch öffentlich beworben werden. Im Mai 2012 erneuerte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Entscheidung.

Die Wirkung scheint damit ungebrochen: "Schonungsloser ist die unter dem dünnen Firnis aus Zivilisation und Bildung verborgene Bestie Mensch zuvor in keinem Spielfilm gezeigt worden", befand das "Hamburger Abendblatt" 1976. Und fügte hinzu: "Wer Pasolinis Film unerträglich findet, der tut es zu Recht. Er sollte aber daran denken, dass auch die Wirklichkeit oft nur schwer zu ertragen ist."