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NSU-Prozess Angeklagter André E. marschiert bei Bagida-Demo mit

Erst vor Gericht, dann auf die Demo: Nach einem Verhandlungstag im NSU-Prozess ist der Angeklagte André E. bei einer Veranstaltung des Pegida-Ablegers Bagida in München mitgelaufen. Er marschierte inmitten eines Häufleins Neonazis.

Montagabend am Münchner Hauptbahnhof: Sicherheitsleute der Bahn, Polizei in Mannschaftsstärke, am Zugang Arnulfstraße war fast kein Durchkommen. Grund: Ein Häuflein Rechtsradikaler sammelte sich dort, um an der Anti-Islam-Demonstration von Bagida teilzunehmen, dem bayerischen Ableger von Pegida. Erwartet wurden drei Züge mit Neonazis aus Oberbayern und der Oberpfalz. Schließlich trafen 1500 Bagida-Anhänger auf rund 20.000 Münchner, die sich unter dem Slogan "Weida mitanand" (Weiter miteinander) zu den Klängen der Biermösl-Blos'n der Geschwister Well zusammenfanden, um vom Sendlinger-Tor-Platz zum Stachus zu ziehen.

An der Spitze der Nazis am Bahnhof: André E., einer der Angeklagten im NSU-Prozess. Offensichtlich war er aus dem Gerichtssaal direkt zum Treff am Bahnhof geeilt, um seine Gesinnungsgenossen zu begrüßen. Fotos, die der Redaktion vorliegen, belegen seine Anwesenheit.

Von den Ausführungen mehrerer Sprengstoff-Experten, die zuvor stundenlang als Zeugen im Prozess über die Zerstörungen des verheerenden Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße am 9. Juni 2004 ausgesagt hatten, schien E. nur wenig beeindruckt. Er hatte ein zusammengerolltes schwarzes Transparent bei sich. Von Polizei begleitet zogen die Neonazis dann zum Stachus, wo es zu kleineren Provokationen kam. Ein Polizeisprecher berichtete von drei verletzten Polizisten.

E. fiel im Prozess schon mehrfach auf. Nicht durch irgendwelche Aktivitäten - er gehört zu den schweigenden Angeklagten. Doch er erschien in denkbar unangemessener Kleidung im Gerichtssaal. So trug er etwa T-Shirts mit rechtsextremen Aufschriften und Abbildungen. Das Gericht ordnete daraufhin an, dass dies im Protokoll der Hauptverhandlung vermerkt werde.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, André E. werde Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Tatsächlich ist er unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung.

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