Zahnloser Bericht der Justizkommission

Der als «Carlos» bekannt gewordene Jugendliche hat in den vergangenen sieben Jahren Kosten von über einer Million Franken verursacht. Dies geht aus einer Antwort des Zürcher Regierungsrats auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat hervor.

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In den vergangenen sieben Jahren Kosten von einer Million Franken generiert. (Bild: Screenshot SRF)

In den vergangenen sieben Jahren Kosten von einer Million Franken generiert. (Bild: Screenshot SRF)

(-yr.)

Der als «Carlos» bekannt gewordene Jugendliche hat in den vergangenen sieben Jahren Kosten von über einer Million Franken verursacht. Dies geht aus einer Antwort des Regierungsrats auf eine Anfrage der CVP hervor, die am Donnerstag veröffentlicht worden ist. Exakt werden die Kosten im Zeitraum von Oktober 2006, der ersten vorsorglichen Unterbringung im Alter von 11 Jahren, bis zum Abbruch des Sondersettings im vergangenen August mit 998 199 Franken ausgewiesen. Danach verbrachte «Carlos» fast drei Monate im Gefängnis Limmattal in Dietikon, ehe er vergangene Woche in die geschlossene Abteilung des Massnahmezentrums Uitikon verlegt wurde.

Kosten hoch, aber vertretbar

Wie der Regierungsrat weiter schreibt, brachten beim heute 18-Jährigen die rund zwanzig Einweisungen in verschiedenste Institutionen nicht den gewünschten Erfolg. Einzig mit dem im Sommer 2012 verordneten Sondersetting sei es gelungen, bei «Carlos» über ein Jahr Stabilität und Verlässlichkeit zu erzeugen. Die Kosten seien zwar hoch, wegen seines Ausnahmecharakters aber vertretbar und noch verhältnismässig. Die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt mit spezialisierten Angeboten würde ähnlich viel kosten, hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest.

Ebenfalls am Donnerstag veröffentlichte die Justizkommission des Kantonsrats ihren Bericht zu den Sondersettings. Daraus gehen wenig neue Erkenntnisse hervor. Die von Hans Läubli (gp., Affoltern am Albis) präsidierte Kommission gibt zum Schluss vier Empfehlungen ab, die zum Teil identisch sind mit jenen Massnahmen, welche die Justizdirektion bereits Anfang September aufgrund des damaligen Berichts der Oberjugendanwaltschaft beschlossen hatte. Dazu gehört etwa, die lokalen Behörden über ein Sondersetting zu informieren. Im Weiteren begrüsst die Kommission, dass die Oberjugendanwaltschaft die Sondersettings künftig prüfen und einer Bewilligungspflicht unterstellen will.

Bezüglich Kosten, die im Fall «Carlos» 29 200 Franken pro Monat betrugen, hält die Justizkommission fest, diese hätten sich aus einer Kostenpauschale mit Subpauschalen zusammengesetzt. Dies sei aufgrund von erheblichen Schwankungen bei den verschiedenen Elementen zwar nachvollziehbar, einzelne Positionen erschienen aber dennoch als zu hoch angesetzt.

Es bleibe jedoch festzuhalten, dass die Kosten für Sondersettings auch bei einer Änderung der Berechnungsgrundlage wegen der Rundum-Betreuung hoch bleiben würden. Allerdings würde eine Abrechnung nach Aufwand mehr Transparenz bedeuten, hält die Kommission fest. Als Quervergleich werden im Bericht die durchschnittlichen Monatskosten in einem Jugendheim oder in einem Massnahmezentrum angeführt (13 500 Franken) beziehungsweise in einer psychiatrischen Klinik (fast 30 000 Franken).

Frage der Bewilligung

Zur fehlenden Bewilligung der Institution Riesen-Oggenfuss GmbH wird darauf verwiesen, dass eine solche gemäss bundesrechtlicher Regelung nicht erforderlich sei. Die Oberjugendanwaltschaft, unter Beizug eines externen Fachmanns, wolle aber in einer Weisung regeln, in welchen Fällen eine Bewilligung trotzdem einzuholen sei.

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