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Sahra Wagenknecht

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05.10.2012

Meine Einkünfte

Abgeordnetenentschädigung

Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.

Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt ab 1. Januar 2013 8.252 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

[Quelle: bundestag.de]

Monatlich zahle/spende ich folgende Beträge

1100 Euro Mandatsträgerbeitrag an die Bundespartei DIE LINKE
100 Euro Mitgliedsbeitrag an die LINKE.NRW
500 Euro Spende an DIE LINKE.NRW
230 Euro an den Verein der Bundestagsfraktion DIE LINKE e.V.

Zudem bin ich Fördermitglied von ['solid] und Mitglied der Gewerkschaft ver.di.

Außerdem unterstütze ich Antifa- und andere Initiativen in meinem Wahlkreis mit Spenden.


Abgeordnete sind verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten anzugeben. Die Einstufung hat entsprechend folgenden Maßgaben zu erfolgen:

Veröffentlichung von Einkünften

Bei Einkünften von mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr (§ 1 Abs. 3 VR) aus einer Tätigkeit oder einem Vertrag der Kategorien 2 bis 6, wird eine Einkommensstufe veröffentlicht (§ 3 VR):

Stufe 1 (Einkünfte über 1.000 bis 3.500 Euro),

Stufe 2 (Einkünfte bis 7.000 Euro) und

Stufe 3 (Einkünfte über 7.000 Euro)

Bei einmaligen Einkünften wird vor der Angabe der Stufe das Jahr des Zuflusses genannt („2010, Stufe 2").

Regelmäßige monatliche Einkünfte über 1.000 Euro werden mit der Angabe „monatlich" veröffentlicht („monatlich, Stufe 2"). Regelmäßige monatliche Einkünfte bis zu 1.000 Euro, die zu einem Jahresbetrag über 10.000 Euro führen, werden mit der Angabe „jährlich, Stufe 3" veröffentlicht.

Regelmäßige jährliche Einkünfte zu einer Tätigkeit werden unter der Angabe „jährlich" veröffentlicht (z.B. "jährlich, Stufe 2"). Unregelmäßige Einkünfte eines Kalenderjahres werden mit der der Jahressumme entsprechenden Stufe veröffentlicht (z.B. „2010, Stufe 3").

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn" veröffentlicht (z.B. „2011, Stufe 3, Gewinn").

Bei gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechten und gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflichten kann für die Veröffentlichung statt der Angabe von Namen und Sitz des Mandanten, Vertragspartners, Kunden usw. eine anonymisierte Form gewählt werden, z. B. „Mandant 1", „Kunde 2" usw. (§ 1 Abs. 5 VR, Nr. 8 AB).

Da zu den anzeigepflichtigen Einkünften auch Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen (z.B. die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten durch einen Veranstalter) gerechnet werden, ist die gleichzeitige Veröffentlichung einer Stufe und der Angabe "ehrenamtlich" möglich.

Einkünfte aus Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 VR) sind nicht veröffentlichungspflichtig (§ 3 VR).

[Quelle: bundestag.de]

Meine Nebeneinkünfte

Die nachfolgenden Verlage und Veranstalter wurden kontaktiert, eine Genehmigung zur Veröffentlichung der genauen Honorarsumme zu erteilen.

Die Verlage sind im Hinblick auf ihre Wettbewerbssituation nicht mit einer detaillierten Veröffentlichung der Honorarsummen einverstanden.

Eulenspiegel Verlagsgruppe
Das Neue Berlin Verlagsgesellschaft mbH, Berlin,
Autorin, 2009, Stufe 2; 2010, Stufe 2; 2011, Stufe 3; 2012, Stufe 1

Eichborn AG
Autorin, 2010, Stufe 3; 2011, Stufe 3

Stiftung Schloss Neuhardenberg
Veranstaltungshonorar, 2011, Stufe 1 (2380 Euro)

Eichborn/Bastei Lübbe GmbH
Autorin, 2012, Stufe 3; 2013, Stufe 1

Campus Verlag GmbH
Autorin, 2012, Stufe 1; 2013, Stufe 3

VG Wort
2012, Stufe 1 (2301,85 Euro)


  • DIE LINKE.

Überarbeitete und aktualisierte Neuausgabe:

Freiheit statt Kapitalismus.
Über vergessene Ideale, die Eurokrise und unsere Zukunft

Erschienen im Campus-Verlag
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