Bremerhaven empört über mildes Urteil: Bewährungsstrafe für Todes-Raser

Von: Von HOLGER BLOEHTE

Bremerhaven – Julia W. schreibt: „Unfassbar!“ Katrin J. postet: „Das darf nicht wahr sein.“ Und Ammalia K. regt sich auf: „Einen Menschen zu töten und dann so davonkommen. Unglaublich.“ Ein Sturm der Entrüstung tobt im Internet, nachdem Totraser Tunc D. (23) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Das schreckliche Drama geschah am frühen Morgen des 28. Juni 2012. Mit 120 Stundenkilometer raste der völlig betrunkene Tunc durch die Stresemannstraße. Auf dem Beifahrersitz saß seine hübsche Freundin Charlene N. (23). Er verlor die Kontrolle über das Peugeot-Coupé, krachte gegen einen Ampelmast.

Seine Freundin wurde durch die Wucht aus dem Wagen geschleudert, knallte mit dem Kopf gegen einen Baumschutzbügel. Der Wagen fing Feuer. Tunc stemmte die Tür auf. Er ließ seine sterbende Freundin im Stich, rannte weg. Später kehrte er zurück und belog die Polizisten: „Ich war auch nur Beifahrer. Den Fahrer kenne ich nicht.“ Erst bei dem Prozessauftakt gestand er: „Ich bin gefahren.“

Charlene starb an ihren schweren Kopfverletzungen. Richter Helmut Kellermann ließ während des Prozesses die Anklagepunkte Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung gegen den Täter fallen. Der Jurist: „Das Opfer war nicht angeschnallt. Hätte Charlene den Sicherheitsgurt angelegt, würde sie wahrscheinlich noch leben.“

Das Urteil: Ein Jahr und elf Monate auf Bewährung. Gegen den Todesfahrer und polizeibekannten Schläger läuft noch ein weiteres Verfahren wegen schwerer Körperverletzung. Werner W. schreibt im Internet: „Dieses Urteil ist Wasser auf die Mühlen der Rechtsradikalen.“ Richter Kellermann hält dagegen: „Wir haben versucht, ein gerechtes Urteil zu sprechen.“

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