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Folgen der NSU-Affäre Bundesregierung will Hasskriminalität härter bestrafen

Aus dem Versagen der Sicherheitsbehörden im Fall NSU werden Konsequenzen gezogen: Die Rolle des Generalbundesanwalts wird gestärkt. Im Strafgesetzbuch soll sogenannte Hasskriminalität verankert werden.

Berlin - Wer aus fremdenfeindlicher Gesinnung Straftaten begeht, muss künftig mit besonders harten Strafen rechnen. Ein am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligter Gesetzentwurf soll sicherstellen, "dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Motive bei der Strafzumessung künftig stärker berücksichtigt werden". Das teilte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit. Mit den Neuregelungen zieht der Minister auch Konsequenzen aus den Pannen bei der Verfolgung des rechtsextremen NSU.

Der Entwurf zielt vor allem auf die sogenannte Hasskriminalität ab. Bereits im Ermittlungsstadium sollen Staatsanwälte frühzeitig solche Motive berücksichtigen, heißt es in dem Entwurf, der noch vom Parlament gebilligt werden muss.

Der Deutsche Anwaltverein nannte dies eine "symbolische Gesetzgebung der überflüssigen Art". Schon jetzt sei es möglich, rassistische Motive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Das Problem seien eher Gleichgültigkeit und fehlende Sensibilität bei Ermittlern.

Als Konsequenz aus dem Ermittlungsdesaster rund um die rechtsextreme Terrorzelle soll der Generalbundesanwalt mehr Befugnisse bekommen. Er soll der leichter Ermittlungen an sich ziehen können: Es soll genügen, dass es "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für seine Zuständigkeit gibt - oder es "wegen des länderübergreifenden Charakters der Tat geboten scheint", dass er einen Fall übernimmt. Bisher reichen solche Anhaltspunkte allein noch nicht aus, damit er eingreifen kann.

Die Bundesanwaltschaft ist die oberste Strafverfolgungsbehörde in Deutschland und kümmert sich um Straftaten, die die innere oder äußere Sicherheit des Landes in besonderem Maße betreffen - etwa terroristische Gewalttaten oder Spionage.

Die Staatsanwaltschaften in den Ländern müssen die Bundesanwaltschaft in Zukunft auch unverzüglich informieren, wenn Hinweise vorliegen, dass diese zuständig sein könnte. Und: Wenn Staatsanwaltschaften in den Ländern sich nicht einigen können, wer einen Fall zu übernehmen hat, soll der Generalbundesanwalt entscheiden.

fab/AFP/dpa