Anzeige
Anzeige

Atomausstieg: Eon will 250 Millionen Euro Schadensersatz

Atomausstieg: Eon will 250 Millionen Euro Schadensersatz

Atomausstieg: Eon will 250 Millionen Euro Schadensersatz

45335355
45335355
Atomausstieg
 

Eon will 250 Millionen Euro Schadensersatz

Der Energiekonzern Eon hat 250 Millionen Euro Schadensersatz für die zwangsweise Abschaltung seiner Atomkraftwerke gefordert. Diese waren nach dem Reaktor-Unglück im japanischen Fukushima 2011 auf Anweisung der Politik vom Netz genommen worden.
Anzeige

DVD, Migration, Bestellen

DÜSSELDORF. Der Energiekonzern Eon hat Schadensersatz für die zwangsweise Abschaltung seiner Atomkraftwerke gefordert. „Wir haben durch die Abschaltung der Meiler Unterweser und Isar 1 über mehrere Monate im Jahr 2011 einen Schaden in der Größenordnung von 250 Millionen Euro erlitten“, sagte Vorstand Mike Winkel gegenüber der Rheinischen Post. „Diesen hat Eon gegenüber Niedersachsen, Bayern und dem Bundesumweltministerium außergerichtlich geltend gemacht.“

Eons Branchenkollege RWE hatte zuvor erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig geklagt, welches im Januar in letzter Instanz entschied, die Notabschaltung nach dem Unglück von Fukushima sei rechtswidrig gewesen. Auf dem Weg einer Zivilklage fordert der Konzern nun 200 Millionen Euro vom Land Hessen. Eon habe zunächst nicht geklagt, um die Debatte nicht noch weiter anzuheizen, hieß es gegenüber der Welt. Nach der Leipziger Gerichtsentscheidung müsse man nun aber im Interesse der Aktionäre handeln.

Zweistelliger Milliardenbetrag als Forderung

Neben Eon und RWE haben auch EnBW und Vattenfall Klagen angekündigt. Unter dem Eindruck des Reaktorunfalls in Japan 2011 hatten Bund und Länder insgesamt acht Atomkraftwerke innerhalb weniger Wochen abschalten lassen. Eine Schätzung der Welt kalkuliert die dabei entstandenen Verluste der betroffenen Energiekonzerne auf bis zu fünfzehn Milliarden Euro.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Finanzgericht Hamburg Atomkraftwerken die Rückerstattung von insgesamt 2,2 Milliarden Euro Brennelementesteuern zugesichert. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (FA)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag