Handelsbeschränkung: China wird von 3-nm-Design-Software abgeschnitten
Die USA regulieren den Export von Software und weiterer Materialien für die Halbleiterproduktion. Die Beschränkungen zielen auf China.
Gerade einmal zwei Wochen sind seit der letzten Verschärfung von US-Handelsbeschränkungen gegen chinesische Unternehmen der Halbleiterbranche vergangen. Jetzt sind die nächsten Beschränkungen in Kraft: Sie betreffen Halbleitermaterialien, Software zum Entwurf von Schaltungen mit Gate-all-around-FETs (GAAFETs) - ohne die Fertigungsprozesse mit nominellen Strukturgrößen unter 3 nm undenkbar sind - und Technologie zur Steigerung der Leistung von Gasturbinen.
Bei den neuen Einschränkungen handelt es sich um erweiterte Exportkontrollen. Der Export ist somit nicht generell verboten, Ausfuhren müssen aber vom Handelsministerium freigegeben werden. Beschlossen wurden die Kontrollen nicht einseitig von den USA, sondern sie wurden von den Mitgliedsstaaten des Wassenaar-Abkommens ausgehandelt. Damit soll der Export sogenannter Dual-Use-Güter - Produkten, die neben ihrer zivilen Nutzung auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können - verhindert werden. Die vorherigen Sanktionen waren konkret gegen chinesische Unternehmen oder Exporte nach China gerichtet.
Kontrolliert wird zukünftig, neben der Design-Software für GAAFETs, der Export von Substraten aus Galliumoxid und (künstlich gewachsenem) Diamant. Bei beiden handelt es sich um Halbleitermaterialien mit großem Bandabstand (wide band-gap). Wie Siliziumkarbid und Galliumnitrid - die bereits der Exportkontrolle unterliegen - sind sie die Basis für besonders leistungsfähige Chips. Da sie extremere Bedingungen aushalten als Halbleiter auf Siliziumbasis, sind sie auch für militärische Zwecke interessant.
Beschränkungen zielen auf China
Auch wenn die neuen Beschränkungen im Rahmen eines internationalen Abkommens beschlossen wurden, ist das Ziel klar: Die Halbleiterentwicklung und -fertigung in China soll weiter eingeschränkt werden. Dass Halbleitermaterialien und wichtige Software nicht importiert werden dürfen, bedeutet mehr Aufwand und Kosten für Entwicklung und den Aufbau eigener Produktionsstätten. Die Unterzeichner des Wassenaar-Abkommens (mit Ausnahme von Russland) dürften hingegen keine Probleme haben, entsprechende Produkte zu importieren.