„Queer leben“ :
Regierung will Regenbogen-Familien anerkennen

Von Heike Schmoll, Berlin
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Demonstranten beim Christopher Street Day im Juli in Berlin
Das Kabinett hat eine Strategie für sexuelle Vielfalt beschlossen. Unter anderem sollen Kinder in Ehen zweier Frauen automatisch zwei rechtliche Mütter haben.

Das Bundeskabinett hat am Freitag den Aktionsplan „Queer leben“ beschlossen. Gemeint ist damit die im Koalitionsvertrag angekündigte ressortübergreifende Strategie zum Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie alle queeren Menschen (LSBTIQ*) sollen in sechs Handlungsfeldern gestärkt werden. Konkret geht es um die rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, die Stärkung von Beratungsstrukturen und Internationales.

Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter), sagte bei der Vorstellung in Berlin, „mit dem Aktionsplan will die Bundesregierung Queerfeindlichkeit entschieden entgegenwirken und in allen Bereichen die Akzeptanz von LSBTIQ nachhaltig fördern.“

Im Rahmen einer umfassenden Reform des Abstammungs- und Familienrechts soll im kommenden Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der regeln soll, dass Kinder in den Ehen zweier Frauen automatisch zwei rechtliche Mütter haben sollen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bisher muss die Ehepartnerin, die nicht leibliche Mutter ist, das Kind eigens adoptieren und dafür ein Stiefkind-Adoptionsverfahren durchlaufen. Regenbogenfamilien sollen im Rahmen des Abstammungsrechts anerkannt werden.

Das sogenannte „kleine Sorgerecht“ für soziale Eltern soll ausgeweitet und zu einem eigenen Rechtsinstitut werden, was bedeutet, dass es im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt sollen schon vor der Empfängnis geregelt werden können. Der Koalitionsvertrag sieht außerdem ein Institut der Verantwortungsgemeinschaft vor, damit jenseits von Liebesbeziehungen oder einer Ehe zwei oder mehr volljährige Personen rechtlich füreinander Verantwortung übernehmen können.

Das sogenannte Transsexuellengesetz soll aufgehoben und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden. Die Asylverfahren für queere Flüchtlinge sollen überprüft werden, Ausgrenzung, Gewalt und Diskriminierung gegen alle sexuell anders Orientierte sollen stärker geahndet werden. Dazu sollen geschlechtsspezifische, sowie gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive als Beispiele für menschenverachtende Beweggründe und Ziele ausdrücklich in die Liste der nach Paragraph 46 Absatz 2, Satz 2 des Strafgesetzbuches bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtenden Umstände aufgenommen werden. Geprüft werden soll auch, wie ein Bericht der Bundesregierung zur kriminalitätsbezogenen Sicherheit von LSBTIQ erstellt werden könnte. Zu den bereits vereinbarten Forderungen gehört die Abschaffung der Rückstellungen bei der Blutspende wegen sexueller Identität und Geschlecht.