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Bremen Gericht bestätigt Kopftuchverbot im Fitnessstudio

Ein Fitnessstudio kündigte den Vertrag mit einer Kundin, weil diese beim Sport ein Kopftuch trug. Zu Recht, entschied das Landgericht Bremen in zweiter Instanz. Das Verbot habe keinen religiösen Hintergrund.
Fitnessstudio: Betreiber darf das Tragen von Kopftüchern verbieten

Fitnessstudio: Betreiber darf das Tragen von Kopftüchern verbieten

Foto: Corbis

Bremen - Ein Fitnessstudio darf seinen Kunden das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das hat das Landgericht Bremen in zweiter Instanz entschieden. Eine Frau hatte gegen die Betreiberin eines Sportstudios geklagt, weil sie sich diskriminiert fühlte.

Das Studio hatte den Vertrag mit der Klägerin gekündigt, weil diese während des Trainings ein Kopftuch trug. Der Vertrag untersage jedoch das Tragen von Kopfbedeckungen und Schmuck im Studio, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Das Amtsgericht wies die Klage der Frau im vergangenen Jahr ab, das Landgericht bestätigte die Entscheidung nun. Das Kopftuchverbot im Sportstudio habe keinen religiösen Hintergrund, sondern solle Verletzungen beim Training an den Fitnessgeräten verhindern, hieß es zur Begründung. Eine Revision ist nicht möglich.

wit/dpa