Politik

Bis zum Frühjahr Thüringer Regierung erlässt Abschiebestopp

Sollen nicht in die Kälte abgeschoben werden: Roma in Thüringen

Sollen nicht in die Kälte abgeschoben werden: Roma in Thüringen

(Foto: picture alliance / dpa)

Abschiebungen von Asylbewerbern sind oft umstritten. Wenige Tage nach ihrer Vereidigung erlässt die rot-rot-grüne Thüringer Regierung einen Winter-Abschiebestopp, wie zuvor schon Schleswig-Holstein. Zum Ärger von Innenminister Thomas de Maizière.

Nach Schleswig-Holstein hat auch Thüringen einen Winter-Abschiebestopp für Flüchtlinge und abgelehnte Asylbewerber aus 15 Staaten erlassen. Das teilte Ministerpräsident Bodo Ramelow in Erfurt mit. Das Aufenthaltsgesetz erlaubt es, Abschiebungen für längstens sechs Monate auszusetzen, in Thüringen sollen sie nun zunächst bis zum 31. März nicht stattfinden.

In Schleswig-Holstein sind rund 2250 Menschen betroffen, auch aus Staaten wie Serbien, Mazedonien oder Bosnien-Herzegowina, die als sicher eingestuft werden. In Thüringen sind es rund 1900.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière kritisierte Schleswig-Holsteins Vorstoß. "Ein pauschaler Abschiebestopp, ungeachtet der Möglichkeit bei Härten im Einzelfall die Abschiebung auszusetzen, steht in deutlichem Widerspruch zu allen Bemühungen, bestehende vollziehbare Ausreisepflichten rasch durchzusetzen und damit auch länderseitig Verantwortung für die Entlastung der Länder und Kommunen zu übernehmen", heißt es in einem Brief de Maizières an SPD-Landesinnenminister Stefan Studt.

"Geschäftsgrundlage der Flüchtlingspolitik ist die Humanität"

Die Mehrzahl der Länder hegt aber keine entsprechenden Pläne, wie eine dpa-Umfrage ergab. Es gebe lediglich Einzelfallprüfungen, hieß es in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte, es werde etwa geprüft, ob der abzuschiebende Asylbewerber in seiner Heimat eine Unterkunft habe. "Wenn jemand im Winter abgeschoben wird, der dort eine Wohnung hat, gibt es keinen Grund, ihn nicht abzuschieben."

In Rheinland-Pfalz gibt es laut Integrationsministerium einen sogenannten Wintererlass: Die Ausländerbehörden müssen demnach prüfen, ob bei besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen wie Schwangeren, Traumatisierten oder älteren Menschen eine winterbedingte humanitäre Härte einer Abschiebung entgegensteht. Zum zentralen Vorwurf de Maizières, Schleswig-Holstein verlasse die Geschäftsgrundlage des Asylkompromisses, erklärte der Kieler Minister Studt, Geschäftsgrundlage der Flüchtlingspolitik sei die Humanität. "Nach Auffassung der Landesregierung ist es daher ein Gebot der Humanität, Menschen nicht in die Kälte zurückzuschicken."

Quelle: ntv.de, dka/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen