Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine

Politisches Abkommen

Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits[1] ist das erste Abkommen eines neuen Typs im Rahmen der Östlichen Partnerschaft der Nachbarschaftspolitik der EU. Es unterscheidet sich von den Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in den früheren Phasen der Erweiterung der EU, insofern es nicht die ausdrückliche Zielbestimmung einer zukünftigen Vollmitgliedschaft in der EU enthält und die Rechtsübernahme aus der EU auf Einzelbereiche beschränkt. Auch der Binnenmarkt wird nur teilweise geöffnet.[2]

Es wird mit seinem „politischen“ Teil seit November 2014, mit dem gesamten wirtschaftlichen Teil seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewandt[3][4] – vorbehaltlich der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten. Dieser Teil des Assoziierungsabkommens wurde am 21. März 2014 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Zuge eines EU-Gipfels in Brüssel unterzeichnet. Für die Ukraine unterschrieb Arsenij Jazenjuk, der Ministerpräsident der damaligen Übergangsregierung.

Der „wirtschaftliche“ Teil, der vor allem die Regelungen für ein Freihandelsabkommen enthält, wurde erst mit dem bei der ukrainischen Präsidentschaftswahl am 25. Mai 2014 neu gewählten ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko am 27. Juni 2014 bei einem EU-Gipfel unterzeichnet.[5]

Als letztes Land stimmten die Niederlande 2017 dem Vertrag offiziell zu, nachdem er in einem konsultativen Referendum zunächst abgelehnt worden war. Voraussetzung war, dass die EU Erklärungen abgegeben hatte, dass keine Militärhilfe und kein zusätzliches Geld in die Ukraine fließen würde und dass der Vertrag die Ukraine nicht zu einem EU-Beitrittskandidaten machen würde.

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Hintergrund Bearbeiten

Der Vertrag ist im Vergleich zu den früheren Verträgen mit Nicht-Beitrittsländern außerhalb des Wirtschaftsraums der EU aufgrund der weitreichenden vertraglichen Regelungen einzigartig[6][7] und „stellt eine neue Generation von Abkommen der EU mit Drittländern dar“.[8]

Das Abkommen enthält auf 1200 Seiten in sechs Kapiteln staatspolitische und gesellschaftspolitische Ziele (Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte), Maßnahmen zur Eindämmung der Korruption, Regelungen zur Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik, vor allem aber Regelungen zur Standardisierung und Angleichung im Handel, bei Zöllen, Steuern und Abgaben, im Wettbewerbsrecht, bei Energiefragen und im Bereich des Umweltschutzes.

Titel IV enthält die wirtschaftspolitisch zentrale Vereinbarung einer Vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA). Ziel ist, dass die Ukraine innerhalb von zehn Jahren die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen und Standards der EU durch tiefgreifende Reformen verwirklicht, so dass von der EU schrittweise, Zug um Zug, eine weitgehende Zoll- und Mengenfreiheit im Handel, die Visa-, Reise- und Beschäftigungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen und der freie Finanz- und Kapitalverkehr umgesetzt werden können.

Die Aussetzung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens am 21. November 2013 von der ukrainischen Regierung unter Präsident Wiktor Janukowytsch gilt als Auslöser für die Maidan-Proteste.

Vorgeschichte Bearbeiten

Das Abkommen sollte schon im Dezember 2011 beim EU-Ukraine-Gipfel in Kiew paraphiert werden. Wegen der Gerichtsprozesse gegen führende Oppositionspolitiker (Julija Timoschenko) verschob die europäische Kommission die Paraphierung, die erst am 30. März 2012 erfolgte, wobei keine Spitzenvertreter der EU und der Ukraine beteiligt waren. EU-Erweiterungskommissar Štefan Füle teilte mit: „Es ist nur ein erster Schritt. Alles beschränkt sich auf das rein technische Verfahren der Paraphierung des Dokuments durch die Leiter der Verhandlungsdelegationen, Miroslav Lajčák vom Europäischen Auswärtigen Dienst und Pawlo Klimkin, stellvertretender Außenminister der Ukraine“. Alles Weitere hänge von den politischen Entwicklungen in der Ukraine ab, so die EU-Kommission. Es sei noch ein weiter Weg bis zur Unterzeichnung des Abkommens.[9]

Die deutsche Bundesregierung verlautbarte auf eine Anfrage von Abgeordneten hin, die Bundesregierung erwarte von der ukrainischen Regierung nachweisbare Fortschritte in Richtung Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Andernfalls sei eine Unterzeichnung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens nur schwer vorstellbar".[9] Nach der Meinung des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses im Europaparlament, Elmar Brok (EVP), sei die Parlamentswahl in der Ukraine 2012 entscheidend.[9]

Michael Emerson vom Brüsseler Centre for European Policy Studies rechnete mit einer möglichen Unterzeichnung im November 2012 nach den Wahlen, falls sie als demokratisch eingestuft würden. Eine ganze Reihe von EU-Ländern wolle nach wie vor eine rasche Unterzeichnung des Abkommens. Kiew solle in der europäischen Integration eine Alternative zu Moskaus Plänen sehen, die Ukraine in die Zollunion mit Russland, Belarus und Kasachstan hineinzuziehen. „Natürlich wird Putin die Ukraine in der Frage der Zollunion stark unter Druck setzen. Aber wenn Janukowytsch dem nachgibt, dann wird dies das EU-Assoziierungsabkommen torpedieren.“ Eine Integration in Moskaus Zollunion liege nicht im Interesse der Ukraine. „Eine enge Zusammenarbeit mit Russland ist entgegen dem politischen und vor allem auch wirtschaftlichen Interesse, denn der russische Markt bietet den Ukrainern nichts.“[9]

Aussetzung des Abkommens Bearbeiten

Am 21. November 2013 lehnte es die ukrainische Regierung von Wiktor Janukowytsch in einem Dekret[10] ab, den Vertrag zu unterzeichnen. Dies geschah nachdem der russische Präsident, Wladimir Putin, unter Anwendung wirtschaftspolitischen Drucks auf Janukowytsch eingewirkt hatte.[11]

Am 22. November 2013, erläuterte Ministerpräsident Asarow in einer Parlamentsrede die Entscheidung der Regierung. Zur gleichen Zeit versuchte Julija Tymoschenko in einem Brief an Präsident Wiktor Janukowytsch vergeblich, diesen zu einer Revision der Entscheidung zu bewegen.[12][13] Der Schritt der Regierung erfolgte nach Angaben des Dekrets aus „Gründen der nationalen Sicherheit“.[14] Die EU und die Ukraine sollten die Folgen des Abkommens zunächst gemeinsam mit Russland besprechen, hieß es. Als Begründung führte Janukowytsch aus, die Zeit sei noch nicht reif. Die Ukraine könne einen solchen Vertrag erst unterschreiben, wenn sie selbst stark sei: „Sobald wir ein Niveau erreichen, das uns bequem erscheint, wenn es unseren Interessen entspricht, wenn wir unter normalen Bedingungen verhandeln können, dann können wir über eine Unterzeichnung sprechen“,[15] sagte Janukowytsch. „Wann dies sein wird, bald oder nicht so bald, wird die Zeit weisen.“[16] Janukowytsch sagte, dass der IWF der Ukraine bereits 2010 610 Millionen Euro technische Hilfe angekündigt habe: „Drei Jahre lang haben sie uns das wie ein Bonbon in einer schönen Verpackung gezeigt“. Am Ende hätten sich alle Hoffnungen, dass der IWF dem Land helfe, zerschlagen. Das sei „erniedrigend“ gewesen.[15] Auf dem Osteuropa-Gipfel in Vilnius am 28. November 2013 wiederholte Janukowytsch seine Ablehnung gegenüber einem Kompromissvorschlag der EU. Er forderte Finanz- und Wirtschaftshilfen der EU. Die Ukraine sei mit ihren ernsten Finanz- und Wirtschaftsproblemen zuletzt alleine gelassen worden. Die von der EU angebotenen 600 Millionen Euro an Hilfen bezeichnete Janukowytsch als demütigend.[17] 160 Milliarden Euro benötige sein Land, um sich innerhalb der nächsten Jahre dem EU-Standard anzunähern, reif zu sein für ein EU-Assoziierungsabkommen.[18]

Angela Merkel sagte nach dem Treffen mit Janukowytsch 28. November 2013: „Der Präsident hat mir noch einmal gesagt, 50 Prozent der Exporte gehen nach Russland oder in die Republiken der Zollunion, 45 Prozent in die Europäische Union, also Bindung nach beiden Seiten. Und die Aufgabe für uns, die EU, wird sein, noch stärker mit Russland zu reden, wie wir aus dem Entweder-Oder, entweder Bindung an Russland oder Bindung an Europa – herauskommen und ich glaube, da liegt auch eine Aufgabe für Deutschland.“[19]

Ministerpräsident Mykola Asarow sagte in einem Gespräch mit der APA in Kiew, angesichts der wirtschaftlichen Lage sei die Nichtunterzeichnung „die einzig richtige" Entscheidung gewesen: "Bis zum Frühjahr müssen wir unsere wirtschaftlichen Probleme lösen“. Er werde weiterhin versuchen, die EU von Dreier-Gesprächen mit Russland zu überzeugen.[20]

Der frühere EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen sagte in einem Interview im November 2013, dass die EU bei den Verhandlungen mit der Ukraine zwei Fehler gemacht habe. Einerseits habe die EU der Ukraine keine langfristige Perspektive gegeben und keine Klarheit geschaffen, sodass die Menschen in der Ukraine nicht genau wissen, ob sie in der EU erwünscht sind oder nicht. Andererseits habe man unterschätzt, welchem Druck die Ukraine von außen ausgesetzt war und den Eindruck entstehen lassen, dass die Ukraine Gegenstand eines Tauziehens zwischen der EU und Russland sei.[21]

Auswirkungen der Aussetzung Bearbeiten

Die Aussetzung der Unterzeichnung löste landesweite Proteste gegen die kleptokratische Regierung unter Janukowytschs Präsidentschaft aus, die schließlich zu seinem Sturz führten.

Unterzeichnung Bearbeiten

Die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens erfolgte in zwei Schritten. Im März 2014 wurde ein Teil des Abkommens unterschrieben, die restlichen Kapitel folgten im Juni.

Der „politische“ Teil des Assoziierungsabkommens wurde am 21. März 2014 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Zuge eines EU-Gipfels in Brüssel unterzeichnet. Für die Ukraine unterschrieb Arsenij Jazenjuk, der Ministerpräsident der damaligen Übergangsregierung. Die Passagen des Abkommens, die am 21. März unterschrieben wurden, sind die Präambel, Artikel 1 („Ziele“), Titel I („Allgemeine Grundsätze“), Titel II („Politischer Dialog und Reformen, Politische Assoziation, Zusammenarbeit und Annäherung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik“) sowie Titel VII („Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen“).[22]

Ziele der Assoziierung sind:[1]

  1. Förderung einer schrittweisen Annäherung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Ukraine auf der Grundlage gemeinsamer Werte
  2. Schaffung eines geeigneten Rahmens für einen intensiveren politischen Dialog in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse
  3. Förderung, Erhalt und Stärkung von Frieden und Stabilität auf regionaler und internationaler Ebene
  4. Schaffung der Voraussetzungen für intensivere Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine, den Übergang zu einer funktionierenden Marktwirtschaft zu vollenden
  5. Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit, um die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken
  6. Schaffung der Voraussetzungen für eine immer engere Zusammenarbeit in anderen Bereichen von beiderseitigem Interesse

Der „wirtschaftliche“ Teil, der vor allem die Regelungen für ein Freihandelsabkommen enthält, wurde erst mit dem bei der ukrainischen Präsidentschaftswahl am 25. Mai 2014 neu gewählten ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko am 27. Juni 2014 bei einem EU-Gipfel unterzeichnet.[5]

Dieser Vertragsteil umfasst die Titel III („Recht, Freiheit und Sicherheit“), Titel IV („Handel und Handelsfragen“), Titel V („Wirtschaftliche und Sektorale Zusammenarbeit“) und Titel I („Finanzielle Zusammenarbeit einschließlich Betrugsbekämpfung“). In Titel IV ist die Errichtung einer vertieften Freihandelszone vorgesehen, Ein- und Ausfuhrzölle (z. B. für Ursprungswaren) sollen nach bestimmten Stufenplänen beidseitig gesenkt oder beseitigt werden.[1] Eine engere Zusammenarbeit wurde in der Sicherheitspolitik vereinbart, unter anderem zum Thema Konfliktverhütung und Krisenbewältigung.[22]

Inhalt Bearbeiten

Das Abkommen setzt sich aus einer Präambel, 486 Artikeln, 44 Anhängen (teilweise aus mehreren Teilen bestehend oder mit mehreren Anlagen), drei Protokollen und einer Gemeinsamen Erklärung zusammen. Artikel 1 definiert die Ziele, die restlichen Artikel verteilen sich auf sieben Titel:

  • I Allgemeine Grundsätze (Artikel 2–3),
  • II Politischer Dialog und Reformen, Politische Assoziation, Zusammenarbeit und Annäherung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik (Artikel 4–13),
  • III Recht, Freiheit und Sicherheit (Artikel 14–24),
  • IV Handel und Handelsfragen (Artikel 25–336),
  • V Wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit (Artikel 337–452),
  • VI Finanzielle Zusammenarbeit einschließlich Betrugsbekämpfung (Artikel 453–459),
  • VII Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 460–486).

Das 1200 Seiten umfassende Werk befasst sich auch mit Menschenrechten und ersten militärischen Ansätzen und Zusammenarbeit, die in einer Europäischen Beistandsklausel münden sollen, die den Verträgen der Europäischen Union nachgeahmt wurde.

Im Titel I Allgemeine Grundsätze wird im Artikel 2 auf Festlegungen in, unter anderem, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 Bezug genommen (aus deren Folgekonferenzen ging 1995 die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa hervor). In der Absichtserklärung verpflichteten sich damals alle beteiligten Staaten (auch die Sowjetunion) die Grenzen zu achten. Zu den weiteren Konventionen, auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird gehören die Pariser Charta für ein neues Europa von 1990, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der VN und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Der zweite Titel befasst sich mit Sicherheits- und Diskriminierungspolitik. So wird etwa in Artikel 4 Ziele des politischen Dialogs Absatz 2 Buchstabe d die Sicherheit des Europäischen Kontinents in den Vordergrund gerückt; in Buchstabe e wird der Schutz von Minderheiten aller Art garantiert; in Buchstabe f werden dann Absichtserklärungen zum Schutz und Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union genannt. In Artikel 10 des Assoziierungsabkommens wird eine stärkere Zusammenarbeit in Militärübungen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und Krisenbewältigung vereinbart und in dessen Absatz 3 die Prüfung eine verstärkten technologische Zusammenarbeit. Außerdem vereinbaren die Vertragsparteien, „[…] einen Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, dazugehörigem Material und Trägermitteln zu leisten […]“ (Artikel 11 Absatz 1 Satz 2). Neben Abrüstungspolitik (Artikel 12) wird auch die Zusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung (Artikel 13) angekündigt.

Der dritte Titel befasst sich unter anderem mit Drogenbekämpfung, Terrorismusbekämpfung, Asylrechten und den Menschenrechten sowie den Gesetzen. Die restlichen vier Titel, die Anhänge, die Protokolle und die Gemeinsame Erklärung befassen sich mit Handel und Handelsfragen, wirtschaftlicher, sektoraler und finanzieller Zusammenarbeit, institutionellem Rahmen sowie allgemeinen und Schlussbestimmungen.[1]

Ukraine zwischen den gemeinsamen Märkten der EU und der Staaten des postsowjetischen Raumes Bearbeiten

Sowohl die EU als auch Russland sind wichtige Handelspartner der Ukraine. Beide investieren in die Wirtschaft der Ukraine und beide wollen die Ukraine enger an sich binden. In dieser Wettbewerbssituation bedeuten Vorteile für die EU oder für Russland häufig Nachteile für den jeweils anderen Wirtschaftspartner. Dieser Konflikt führte in den letzten Jahren mehrfach zu schwerwiegenden Handels- und Zollstreitigkeiten zwischen der Ukraine und Russland. Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine steht in Konkurrenz zur Zollunion Russlands, zu dessen zollfreien gemeinsamen Markt die Ukraine über Freihandelsabkommen derzeit noch Zugang hat.

Freihandelsabkommen der Ukraine mit Russland und den GUS-Staaten Bearbeiten

Bedeutendste Wirtschaftspartner der Ukraine sind die GUS-Staaten. Ihr Anteil am Außenhandel der Ukraine betrug 2010 etwa 40 %. Etwa 30 Prozent ihres Außenhandels wickelte die Ukraine mit den EU-Staaten ab, weitere 30 % entfielen auf Asien und andere Länder. Beginn der 1990er Jahre geschlossene bilaterale Verträge der Ukraine mit Russland, Belarus und Kasachstan ermöglichten einen zollfreien Handel mit Gütern. Diese Verträge wurden im Oktober 2011 durch ein neues multilaterales Freihandelsabkommen der GUS abgelöst, das acht der elf Mitgliedsstaaten unterzeichneten, darunter wiederum die Ukraine, Russland, Belarus und Kasachstan. Regeln und Praktiken der Welthandelsorganisation (WTO) sind Grundlage dieses Abkommens. Die Eurasische Zollunion bildet seit 2011 einen weiteren zollfreien gemeinsamen Markt. Die Ukraine ist zwar nicht Mitglied, genießt aber über ihre verschiedenen Freihandelsabkommen einen zollfreien Zugang zum Markt dieser Zollunion von Russland, Belarus und Kasachstan.

Auseinandersetzung zwischen Ukraine und Russland Bearbeiten

Das Abkommen sorgte danach im August 2013 für Spannungen zwischen der Ukraine und Russland. Russland sieht durch das Abkommen seine Zollunion mit Belarus und Kasachstan als gefährdet an. Die Ukraine soll dieser Zollunion beitreten, die einmal zur Eurasischen Union ausgebaut werden soll. Die Ukraine verkauft derzeit 25 Prozent ihrer Exporte nach Russland.[23]

Der damalige ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch bat am 3. September 2013 das Parlament, Gesetze zu erlassen, um den Beitritt zur EU schneller ermöglichen zu können (zu nennen wären Gesetzesangleichungen).[24][25] Am 18. September 2013 stimmte das ukrainische Parlament den Empfehlungen des Präsidenten zu.

Der EU-Kommissionspräsident Barroso hatte am 25. Februar 2013 auf dem Gipfel in Brüssel gesagt, dass ein Beitritt in die von Russland geführte Zollunion nicht mit einer Annäherung an die EU oder einem Beitritt vereinbar sei, die Ukraine müsse sich dazwischen entscheiden; für Russland wiederum konnte das Assoziierungsabkommen mit der EU nicht gleichzeitig zu den bestehenden Wirtschaftsabkommen mit Russland gelten, woraufhin beschlossen wurde, die Ukraine im Fall eines Abkommens mit der EU mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen aus der GUS-Freihandelszone auszuschließen.[26][27][28][29][30][31] Barroso wurde für seine Aussagen kritisiert, da diese Haltung die Ukraine in die Arme Russlands treiben könne.[32] Janukowytsch erklärte zunächst, dass ein Beitritt zur Russischen Zollunion nicht auf der Tagesordnung stehe.[33] Hinzu kam das rechtliche Hindernis rund um das Verfahren der damals inhaftierten Julija Timoschenko, das durch die Freilassung als ausgeräumt gilt.

Begleitet wurde die geplante Unterzeichnung durch heftige Auseinandersetzungen in der Ukraine um Präsident Janukowytsch. Am 21. November 2013 setzte die ukrainische Regierung nach massivem wirtschaftlichen Druck Russlands mit dem Dekret zur Aussetzung des Assoziierungsvertrags zwischen der Ukraine und der EU die Vertragsverhandlungen mit der EU aus. In der sich wirtschaftlich stark verschlechternden Lage bemühte sich die ukrainische Regierung um Kredite zur Unterstützung des Staatshaushaltes; die Bedingungen, die der internationale Währungsfonds stellte, wurden aber nicht akzeptiert und die EU zeigte sich im Dezember 2013 ablehnend gegenüber der Forderung nach einem Hilfskredit von 20 Milliarden Euro.[34][35] Nach der Zusage großzügiger Unterstützungen durch Russland erklärte Janukowytsch, dass er auf das Abkommen mit der Europäischen Union verzichten müsse. Im Gegenzug für den Verzicht senkte Russland den Preis für seine Erdgaslieferungen um etwa ein Drittel und stellte Käufe ukrainischer Staatsanleihen in Höhe von 15 Milliarden Dollar in Aussicht, die die Ukraine dringend benötigte, um kurzfristige Schulden zu begleichen.[36] Bis zum Sturz Janukowytschs flossen drei Milliarden an die Ukraine. An die Übergangsregierung, die danach in der Ukraine installiert wurde, zahlte Russland keine weiteren Hilfen. Die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland beschleunigte die Assoziierungsgespräche zwischen der Ukraine und der EU.

Politische Auseinandersetzungen über die Justiz der Ukraine Bearbeiten

 
Östliche Partnerschaft (2009)
  • Europäische Union (EU27)
  • Östliche Partnerländer
  • Nach der Verurteilung der ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko im Oktober 2011 zu sieben Jahren Haft verschoben EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy und Kommissionspräsident José Manuel Barroso die Unterzeichnung des bereits ausgehandelten Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU.[37]

    Timoschenko hatte während ihrer Amtszeit im Jahr 2009 Gasverträge mit Russland geschlossen. Sie wurde verurteilt, weil diese nachteilig für die Ukraine gewesen seien. Die EU unterstellte, dass das Urteil vor allem politisch begründet gewesen sei, forderte seine Revision und gleichzeitig eine umfassende Justizreform in der Ukraine.[38] Eine Reihe von Gesetzesentwürfen, die eine Begnadigung Timoschenkos oder wenigstens eine Verringerung des Strafmaßes ermöglicht hätten, scheiterten im ukrainischen Parlament. Die Frage der Unterzeichnung des Assoziationsabkommens durch die EU-Staaten blieb deswegen bis zum EU-Gipfel der Östlichen Partnerschaft im November 2013 in Vilnius offen.[39]

    Wirtschaftliche Folgen Bearbeiten

    Im Juli 2014 kündigte Russland an, das bestehende bilaterale Freihandelsabkommen von 1993[40] mit der Ukraine zu kündigen, um den russischen Markt vor EU-Importen zu schützen. Auf Importe aus der Ukraine werde von Russland künftig bei 98 % der Waren ein Zoll bis zu 7,8 % erhoben. Ab Januar 2016 gilt ein russisches Verbot für Lebensmittelimporte aus der Ukraine.[41]

    Die Europäische Kommission veröffentlichte eine Stellungnahme mit Argumenten, mit denen die „Mythen“ über die wirtschaftlichen Folgen entkräftet werden sollen:

    • Es wird keine unmittelbaren negativen Folgen haben, die Ukraine werde lediglich durch die russischen Gegenmaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen, für die das Abkommen selbst nicht verantwortlich sei. Der Wegfall der Zölle ergebe ein Plus von 0,8–1 Milliarde Euro für die Ukraine. Besonders der Abbau der Agrarzölle werde größere Gewinne für die Ukraine mit sich bringen. Ein Wachstum des BIP von über 5 % sei zu erwarten.
    • Das Abkommen schließt Zollabkommen mit Russland und anderen Ländern nicht aus. Allerdings müssen alle Mitglieder einer Zollunion dieselben Außenzölle für Importe erheben, da diese gemeinsam festgelegt werden. Bei einem Beitritt der Ukraine zur Zollunion mit Russland, Belarus und Kasachstan müssten alle Außenzölle der Ukraine wieder überarbeitet werden, die bestehenden Freihandelszonen wären nichtig und die WTO-Beitrittsbedingungen würden verletzt, weshalb die Ukraine mit Kompensationsforderungen anderer WTO-Länder wegen verschlechterter Bedingungen für den Export in die Ukraine rechnen müsste.
    • Ukrainische Unternehmen werden die Standards erfüllen und nicht gegenüber EU-Firmen den Kürzeren ziehen: Die Ukraine werde durch Modernisierung, standardgemäße Qualitätssteigerung und Internationalisierung der Produktion wettbewerbsfähiger. Allerdings werde dies nach einem Zeitplan schrittweise geschehen und es seien dazu hohe Investitionen nötig, für die die Ukraine Unterstützung brauche.
    • Die Reformkosten werden nicht wie von Russland behauptet 160 Milliarden Dollar betragen, weil solche Summen noch nie erforderlich waren. Allerdings müsse die Ukraine die Investitionsquote deutlich erhöhen. Während Deutschland in den letzten zehn Jahren 5,4 Billionen Dollar investiert hat, belief sich die Investitionssumme der Ukraine nur auf 250 Milliarden Dollar.
    • Der Bürger der Ukraine wird vom Abkommen profitieren, da unabhängige Studien allein aufgrund des Abkommens mittelfristig einen Zuwachs von 6 % des BIP und 12 % an Wohlstandsmehrung für die ukrainische Bevölkerung berechnen. Durch das verbesserte Geschäftsklima wird die Ukraine als Investitionsstandort außerdem an Attraktivität gewinnen.
    • Waren der EU werden den ukrainischen Markt nicht überschwemmen, Produzenten werden nicht wegen mangelnder Konkurrenzfähigkeit aufgeben. Dies werde durch die Asymmetrie des Abkommens erreicht, die die Ukraine begünstigt: Ukrainische Firmen in sensiblen Bereichen haben unmittelbaren Zugang zum europäischen Markt, während der Zugang der EU-Länder zum ukrainischen Markt schrittweise geöffnet wird.[42]

    Verschiebung des wirtschaftlichen Teils des Assoziierungsabkommens bis zum 31. Dezember 2015 Bearbeiten

    Die EU-Kommission, die Regierung der Ukraine und Russland einigten sich Anfang September 2014 in trilateralen Gesprächen darauf, den wirtschaftlichen Teil des Abkommens erst Ende 2015 in Kraft zu setzen. „Wir haben vereinbart, die provisorische Anwendung bis zum 31. Dezember nächsten Jahres zu verzögern“, sagte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am 12. September 2014 in Brüssel am Ende von Gesprächen mit Alexei Uljukajew, dem russischen Wirtschaftsminister, und Pawlo Klimkin, Außenminister der Ukraine. Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko hatte sich laut Interfax für diese Verschiebung eingesetzt. Auch nach Pawlo Klimkins Aussage profitiere die Ukraine von der Verschiebung: „Das ist eine sehr wichtige Entscheidung und wir sind der EU sehr dankbar für das Angebot eines privilegierten Zugangs zum Europäischen Binnenmarkt. Das erlaubt unseren Unternehmen, sich auf eine weitere Liberalisierung des Handels vorzubereiten.“[43] Die Zustimmung der EU-Länder steht noch aus. Die einseitigen Handelserleichterungen - die Streichung der Einfuhrzölle in die EU - bleiben nach der trilateren Vereinbarung vorbehaltlich der Zustimmung des Ministerrates der EU bestehen. Bestehen bleiben die Zölle auf EU-Produkte, die in die Ukraine geliefert werden.

    Hintergrund ist vor allem die Sorge Russlands, EU-Waren würden über die Ukraine auf den russischen Markt gelangen. Daher hatte die russische Regierung neue Zölle auf ukrainische Produkte angekündigt, wenn am 1. November 2014 wie geplant das Assoziierungsabkommen in Kraft trete. Der Verlust für die russische Wirtschaft durch den Wegfall der Einfuhrzölle der Ukraine wurde von russischer Seite auf zwei Milliarden Dollar geschätzt.[44] Russland hatte am 1. September 2014 mit 2370 Änderungswünschen seine Besorgnis über die Konsequenzen für den russisch-ukrainischen Handel zum Ausdruck gebracht. Die Liste war am 11. Juli 2014 von Karel de Gucht erbeten worden. In Brüssel habe sich, nach der Darstellung der SZ, die Überzeugung durchgesetzt, „dass die wirtschaftliche Verflechtung zwischen Moskau und Kiew nicht ignoriert werden kann.“ Vor seinem Inkrafttreten sollen nach Erkenntnissen der SZ „Tausende Ausnahmen vereinbart werden“.[45] Angela Merkel und andere Staats- und Regierungschefs sollen auf dem Nato-Gipfel Poroschenko wie EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso aufgefordert haben, kompromissbereiter zu agieren.[46] Barroso hatte noch im November 2013 nach dem Scheitern des Abkommens kategorisch ausgeschlossen, trilaterale Verhandlungen unter Einbeziehung Russlands zu führen.[47]

    Als weiteres Motiv für Russlands Vorbehalte gegenüber dem Assoziierungsvertrag wurde in einer Tageszeitung die Befürchtung Russlands vermutet, der Westen erhalte Zugang zu der auch für Russland entscheidend bedeutsamen Rüstungs- und Raumfahrtindustrie der Ukraine.[48]

    EU-Erweiterungskommissar Štefan Füle klärte vor dem EU-Parlament in Straßburg den Hintergrund der Entscheidung auf. Die Ukraine selbst habe um die Verschiebung des wirtschaftlichen Teils des Abkommens gebeten: „Der Aufschub ist kein Ergebnis einer russischen Erpressung“. Damit reagierte Füle auf die Äußerungen mehrerer EU-Abgeordneter, die unterstellten, die Verschiebung sei durch Druck Russlands zustande gekommen, die EU habe diesem Druck nachgegeben und damit ihre eigentlichen Zielsetzungen verraten.[49]

    Ratifizierung des Abkommens Bearbeiten

     
    grün = EU-Mitglieder und Ukraine
    dunkelgrün = Ratifizierungsurkunde hinterlegt
    Stand des Vertragsschlusses und der Ratifizierung bei den Vertragsparteien
    Unterzeichner Datum Institution       Hinterlegt[50] Einzel­nachweis
    Belgien  Belgien* 23. April 2015 Abgeordnetenkammer 102 17 19 1. Februar 2016
    13. Mai 2015 Königliche Zustimmung zugestimmt
    Bulgarien  Bulgarien 24. Juli 2014 Nationalversammlung 90 2 1 9. September 2014 [51]
    28. Juli 2014 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt [52]
    Danemark  Dänemark 18. Dezember 2014 Parlament 102 8 0 18. Februar 2015
    Deutschland  Deutschland 8. Mai 2015 Bundesrat 69 0 0 22. Juli 2015
    26. März 2015 Bundestag 567 64 0 [53]
    27. Mai 2015 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt [54]
    Estland  Estland 4. November 2014 Parlament 65 1 0 12. Januar 2015
    13. November 2014 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt
    Europaische Union  Europäische Union und
    Europäische Atomgemeinschaft
    16. September 2014 Europäisches Parlament 535 127 35 11. Juli 2017 [55][56]
    11. Juli 2017 Rat der Europäischen Union angenommen [57]
    Finnland  Finnland 10. März 2015 Parlament angenommen 6. Mai 2015
    24. April 2015 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt [58]
    Frankreich  Frankreich 7. Mai 2015 Senat angenommen 10. August 2015
    25. Juni 2015 Nationalversammlung angenommen
    7. Juli 2015 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt
    Griechenland  Griechenland 18. November 2015 Parlament angenommen 6. Januar 2016
    24. November 2015 Ausfertigung des Präsidenten zugestimmt
    Irland  Irland 27. Januar 2015 Repräsentantenhaus 59 19 0 17. April 2015 [59][60]
    Italien  Italien 10. September 2015 Senat 145 39 14 11. Dezember 2015
    11. Juni 2015 Abgeordnetenkammer 245 112 31
    29. September 2015 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt
    Kroatien  Kroatien 12. Dezember 2014 Parlament 118 0 0 24. März 2015
    18. Dezember 2014 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt
    Lettland  Lettland 14. Juli 2014 Parlament 79 0 0 31. Juli 2014 [61][62]
    18. Juli 2014 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt [63]
    Litauen  Litauen 8. Juli 2014 Parlament 87 0 1 29. Juli 2014 [64][65]
    11. Juli 2014 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt [66]
    Luxemburg  Luxemburg 18. März 2015 Deputiertenkammer 52 2 3 12. Mai 2015
    12. April 2015 Ausfertigung durch den Großherzog ausgefertigt
    Malta  Malta 21. August 2014 Repräsentantenhaus zugestimmt 29. August 2014 [67][68][69]
    Niederlande  Niederlande** 7. April 2015 Repräsentantenhaus 119 31 0 15. Juni 2017
    7. Juli 2015 Senat 55 20 0
    8. Juli 2015 Königliche Ausfertigung zugestimmt
    6. April 2016 konsultatives Referendum 38,2 % 61,0 % 0,8 % [70]
    23. Februar 2017 Repräsentantenhaus 89 55 6 [71]
    30. Mai 2017 Senat 50 25 0 [72]
    31. Mai 2017 Königliche Ausfertigung zugestimmt [73]
    Osterreich  Österreich 24. Juli 2015 Bundesrat angenommen 6. August 2015
    8. Juli 2015 Nationalrat 134 47 0
    31. Juli 2015 Präsident zugestimmt
    Polen  Polen 4. Dezember 2014 Senat 76 0 0 25. März 2015
    28. November 2014 Repräsentantenhaus 427 1 0
    17. Dezember 2014 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt
    Portugal  Portugal 20. März 2015 Nationalversammlung angenommen 13. Mai 2015
    23. April 2015 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt
    Rumänien  Rumänien 2. Juli 2014 Deputiertenkammer 293 0 0 14. Juli 2014 [74]
    3. Juli 2014 Senat 113 1 1 [75]
    9. Juli 2014 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt [76]
    Schweden  Schweden 26. November 2014 Parlament 250 44 0 9. Januar 2015
    Slowakei  Slowakei 24. September 2014 Nationalrat 132 0 2 21. Oktober 2014
    16. Oktober 2014 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt
    Slowenien  Slowenien 13. Mai 2015 Nationalversammlung 68 3 1 27. Juli 2015
    21. Mai 2015 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt
    Spanien  Spanien 15. April 2015 Senat angenommen 19. Mai 2015
    19. Februar 2015 Deputiertenkongress 296 1 12
    Königliche Ausfertigung zugestimmt
    Tschechien  Tschechien 10. Dezember 2014 Senat 52 3 12 12. November 2015
    17. September 2015 Deputiertenkammer 107 29 2
    27. Oktober 2015 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt
    Ukraine  Ukraine 16. September 2014 Parlament 355 0 0 26. September 2014 [77]
    16. September 2014 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt [78]
    Ungarn  Ungarn 25. November 2014 Nationalversammlung 139 5 0 7. April 2015
    5. Dezember 2014 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt
    Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich 9. März 2015 House of Commons angenommen 8. April 2015
    23. Februar 2015 House of Lords angenommen
    19. März 2015 Zustimmung der Königin zugestimmt
    Zypern Republik  Zypern 29. Oktober 2015 Repräsentantenhaus angenommen 29. Januar 2016
    6. November 2015 Zustimmung des Präsidenten zugestimmt
    insgesamt begonnen:
    30 von 30***
    abgeschlossen:
    30 von 30
    hinterlegt:
    30 von 30

    * Belgien nutzt ein Ein-Kammer-Prozedere, d. h. der Senat muss in diesem Fall nicht zustimmen.

    ** In den Niederlanden wurde die erste Ratifizierung zunächst durch ein Referendum infrage gestellt, dieses wurde nach Zusätzen zum Vertrag von Repräsentantenhaus und Senat revidiert.

    *** Die 30 Vertragsparteien sind die 28 EU-Mitglieder, die EU/Euratom und die Ukraine.

    Ratifizierung in den Niederlanden Bearbeiten

    Das Vertragswerk musste in den Niederlanden als letztem der 28 EU-Länder ratifiziert werden. Obwohl dort der Vertrag wie in allen Mitgliedsländern bereits von den zuständigen legislativen Körperschaften gebilligt und vom Staatsoberhaupt genehmigt worden war, wurde am 6. April 2016 ein vom Volk beantragtes Referendum über das Assoziierungsabkommen durchgeführt, bei dem die Mehrheit der Wahlbeteiligten gegen das Abkommen stimmten. Da bei der Verabschiedung des Abkommens in der EU vorausgesehen wurde, dass das Ratifikationsverfahren der Mitgliedsländer längere Zeit in Anspruch nehmen würde, wurden Übergangsregelungen getroffen. Die Handelsbestimmungen des Abkommens gelten vorläufig seit dem 1. Januar 2016, einschließlich Kapitel IV, wenn auch – vorbehaltlich der Ratifizierung aller Länder – weiterhin noch provisorisch. Bereits im Juni 2014 erhielt die Ukraine einen weitgehend zollfreien Zugang zum gesamten EU-Binnenmarkt, der zunächst bis zum 1. November 2014 befristet war.[79] Das Assoziierungsabkommen wurde dennoch durch Abstimmungen im Unterhaus am 21. Februar 2017 und im Oberhaus am 30. Mai 2017 ratifiziert. Die niederländische Regierung stellte mehrere Hauptpunkte fest, die ihrer Meinung nach der Grund für die Abstimmung gegen den Vertrag waren. Die Regierung verhandelte mit den anderen EU-Mitgliedstaaten über eine Ergänzung und Klarstellung des Vertrages, um diese Einwände auszuräumen.  Auf einem EU-Gipfel am 15. Dezember 2016 stimmten die EU-Länder der Erklärung zu, die folgende Punkte enthielt:

    1. keine Begründung des EU-Kandidatenstatus für die Ukraine durch dieses Abkommen
    2. keine Garantien für militärische Hilfe oder Sicherheitsgarantien für die Ukraine
    3. keine Freiheit der Ukrainer, sich in der EU aufzuhalten oder zu arbeiten
    4. keine Erhöhung der bilateralen finanziellen Unterstützung für die Ukraine auf der Grundlage des Abkommens
    5. das Ziel, auf die Verringerung der Korruption in der Ukraine hinzuarbeiten und (als letztes Mittel) das Abkommen auszusetzen, wenn nicht genügend Fortschritte erzielt werden.

    Dieser Nachtrag wurde von den EU-Mitgliedstaaten gebilligt, nicht aber von der Europäischen Union oder der Ukraine. Anschließend wurde dem Parlament ein neues Ratifizierungsgesetz vorgelegt. Am 21. Februar 2017 verabschiedete das Repräsentantenhaus das Abkommen mit 89 Ja-Stimmen und 55 Nein-Stimmen. Am 30. Mai 2017 stimmte der Senat dem Abkommen mit 50 Ja-Stimmen und 25 Nein-Stimmen zu. Das bedeutete, dass das Abkommen vom niederländischen Parlament angenommen wurde. Anschließend hinterlegten die Niederlande ihre Ratifizierungsurkunde im Juni 2017 und beendeten damit ihre Ratifizierungsphase. Der Nachtrag trat mit Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Kraft. Nach der Hinterlegung taten dies auch die Europäische Union und Euratom, so dass das Abkommen am 1. September 2017 in Kraft treten konnte.

    Politische Bewertungen und Kritik Bearbeiten

    Das Verhalten der Europäischen Union wurde international von Politikern kritisiert. Das Freihandelsabkommen der EU (DCFTA) schließe intensive wirtschaftliche Beziehungen der Ukraine zu ihren bedeutendsten Wirtschaftspartnern in der von Russland geführten Zollunion weitgehend aus. Damit habe man der Ukraine nur ein „Entweder-oder“ angeboten, also die Ukraine nicht als Brücke zwischen der EU und Russland verstanden. Auf diese Weise habe man die derzeitige politische Krise in der Ukraine mitverursacht.

    Der ehemalige Staatspräsident der Sowjetunion und Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow kritisierte, dass Russland nicht einbezogen wurde, obwohl es „Interessen Russlands“...„eine Partnerschaft mit der EU und der Ukraine“...„unmittelbar berührt“. Laut Gorbatschow haben die Führer der EU mit dem Abkommen „weder genügend politische Weisheit“ noch „eine langfristige Vision“ gezeigt.[80]

    Altkanzler Helmut Schmidt bezeichnete in einem Interview im Mai 2014 die Politik der EU-Kommission als unfähig und größenwahnsinnig. Sie mische sich in die Weltpolitik ein und provoziere damit die Gefahr eines Krieges. Die „Bürokraten in Brüssel“ hätten die Ukraine vor die „scheinbare Wahl“ gestellt, sich zwischen West und Ost entscheiden zu müssen.[81] Günter Verheugen widersprach Schmidt: EU-Politiker, nicht Beamte hätten sich offen mit dem sogenannten Euro-Maidan solidarisiert und nicht gesehen oder sehen wollen, dass es sich weder um eine landesweite noch um eine homogene Bewegung handelte. Europäische Politiker hätten sich als „blind für die innenpolitischen Spannungen zwischen der Ost- und der Westukraine“ erwiesen. „Weil europäische politische Eliten nur noch in Kategorien wie prorussisch und proeuropäisch denken konnten und den Konflikt statt den Dialog mit Russland bevorzugten, haben sie – und nicht die Brüsseler Bürokraten – die schwerste Krise in Europa in diesem Jahrhundert mit ausgelöst. Ein Gutteil der Verantwortung dafür liegt in Berlin.“[82]

    Altkanzler Helmut Kohl äußerte am 12. März 2013 gegenüber Bild, die Aufbruchstimmung in der Ukraine sei nicht immer klug begleitet worden. Ebenso habe es an Sensibilität im Umgang mit den russischen Nachbarn gemangelt, insbesondere mit Präsident Putin.[83]

    Altkanzler Gerhard Schröder kritisierte in der Zeit-Matinee am 9. März 2014, die EU hätte beim Assoziierungsabkommen angesichts der kulturellen Teilung der Ukraine kein Entweder-oder formulieren dürfen. Ein Sowohl-als-auch wäre vernünftiger gewesen. Schröder verwies auch auf die nachvollziehbaren Einkreisungsängste der russischen Regierung angesichts der Entwicklungen der Vergangenheit.[84]

    Der ehemalige Außenminister Hans-Dietrich Genscher forderte, an der Idee einer gemeinsamen Freihandelszone mit Russland festzuhalten. „Es wäre schön, wenn daraus etwas geworden wäre. Dann wäre die Frage der Assoziierung der Ukraine mit der EU möglicherweise anders eingeschätzt worden.“[85]

    Erhard Eppler kritisierte, dass die EU, als der Assoziierungsvertrag ausgehandelt wurde, nicht von sich aus Kontakt mit Russland aufgenommen hatte, weil niemand dafür zuständig gewesen sei. Nur ein europäischer Außenminister hätte diese Kompetenz haben können. „Alles deutet darauf hin, dass eine Einigung möglich gewesen wäre – etwa auf der Basis des Kissinger-Vorschlags: Die Ukraine darf mit der EU alles Mögliche abschließen, wenn sie keinem militärischen Bündnis beitritt.“[86]

    Gernot Erler stellte dar, dass es von Vorteil sei, darüber nachzudenken, wie bestimmte Positionen Russlands zustande gekommen seien. „Hat die EU nicht gesehen, in welch kritischer Finanzsituation die Ukraine steht?“ Die von der EU geforderte Entweder-Oder-Entscheidung habe die aktuellen ukrainischen Probleme befeuert. Diese „Stresssituation“ habe sich in täglichen Demonstrationen manifestiert, die man hätte vermeiden müssen. Die Frustration Russlands sieht Erler im Vorgehen des Westens in den Jelzin-Jahren begründet (Die Osterweiterung von Nato und EU, Kosovo-Konflikt, Raketenabwehrpläne). „Dem Westen wird seitdem vorgehalten, Russlands Schwäche ausgenutzt zu haben.“[87]

    Niels Annen, von 2011 bis 2013 Mitarbeiter im Referat Internationale Politikanalyse der Friedrich-Ebert-Stiftung, stellte am 16. Mai 2014 kritisch fest, die Assoziierung sei als „Alternative zur Mitgliedschaft“ gedacht gewesen. „Das was die EU-Kommission in den letzten Jahren daraus gemacht hat, war eine de facto Beitrittsverhandlung. Dass das auf Dauer nicht gut gehen konnte, wenn man die Ukraine vor eine unmögliche Wahl zwischen Ja zu Europa und Nein zu Russland stellt, das ist (…) hinreichend deutlich geworden.“[88]

    Der Politikwissenschaftler John Mearsheimer sieht den Assoziierungsvertrag als Teil einer politischen „Dreierpackung“ (triple package of policies) des Westens aus NATO-Osterweiterung, Ausweitung der EU-Expansion und Demokratieförderung, die Öl in das erwartete Feuer goss. „Der Zündfunke kam im November 2013, als Yanukovytsch das Assoziierungsabkommen ablehnte und stattdessen das russische Gegenangebot von 15 Mrd. Dollar annahm.“[89]

    Theo Sommer, früherer Chefredakteur und Herausgeber der Zeit, schlug vor dem Gipfel in Vilnius vor, statt des Assoziierungsabkommens ein Freihandelsabkommen zu schließen: „In Wahrheit geht es um ein neues und großes geopolitisches Spiel. Soll die EU wirklich bis Armenien und Georgien reichen? Wären da nicht Freihandelsabkommen, denen nicht expansiver Ehrgeiz aus allen Knopflöchern stinkt, der bessere Weg der Assoziierung?“ Er befürwortete Dreiergespräche einschließlich Russlands, um die drohende Entstehung eines neuen Eisernen Vorhangs zu verhindern.[90]

    Am 3. März 2016 berichtete Reuters über eine Äußerung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Den Haag am 1. März 2016 im Zusammenhang mit dem anstehenden Referendum in den Niederlanden zum EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine: Die Ukraine werde mit Sicherheit in den nächsten 20 bis 25 Jahren kein Mitglied der EU werden können. Gleiches gelte für einen Beitritt des osteuropäischen Landes zur Nato.[91] Theo Sommer kommentierte diese Äußerung als Eingeständnis der Wahrheit, dass die Ukraine bei Lichte betrachtet ein failing state oder gar schon ein failed state sei, „ein marodes, kleptokratisches, von bestechlichen Bürokraten und milliardenschweren Oligarchen für ihre eigenen Zwecke ausgeplündertes Staatswesen.“ Die Politik der EU, die Ukraine ins eigene Lager zu ziehen, habe sich als falsch erwiesen. Nun komme es darauf an, die Ukraine „wieder in das geschichtlich gewachsene Beziehungsgeflecht mit Russland einzuweben“.[92] Im Referendum sprachen sich 61,0 % gegen das Assoziierungsabkommen aus.[70] Daraufhin erwirkte die niederländische Regierung eine Zusatzerklärung, die unter anderem Sicherheitsgarantien, militärische Unterstützung für die Ukraine sowie jegliche Verpflichtung der EU, Ukrainern die Freizügigkeit in der EU zu gewähren, ausschloss, und ratifizierte im Mai 2017 das Abkommen.[93][94][95]

    Umsetzung des Abkommens Bearbeiten

    Vor der Liberalisierung des Handels muss die Ukraine eine Reihe von Reformmaßnahmen zur Rechtsangleichung durchführen, wofür ein Zeitraum von 10 Jahren vorgesehen ist.[96] Beim Gipfel im November 2016 stellte Präsident Juncker fest, in den vergangenen drei Jahren seien die Fortschritte größer gewesen als in den 20 Jahren vorher.[97] Die Ukraine muss ihre Standards und Normen durch entsprechende Gesetzgebung in folgenden Wirtschaftsbereichen an die der EU angleichen[98]:

    Literatur Bearbeiten

    Einzelnachweise Bearbeiten

    1. a b c d Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 29. Mai 2014.
    2. Olga Batura: Das Assoziierungsabkommen mit der EU. Welcher Anteil am Binnenmarkt für die Ukraine? In: Ukraine-Analysen, Nr. 162, 27. Januar 2016, S. 4.
    3. Olga Batura: Das Assoziierungsabkommen mit der EU. Welcher Anteil am Binnenmarkt für die Ukraine? In: Ukraine-Analysen, Nr. 162, 27. Januar 2016, S. 2.
    4. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ukraine/Aussenpolitik_node.html
    5. a b Niklaus Nuspliger: Die Ukraine rückt näher an die EU heran. In: nzz.ch. 27. Juni 2014, abgerufen am 2. Mai 2020.
    6. Olga Batura: Das Assoziierungsabkommen mit der EU: Welcher Anteil am Binnenmarkt für die Ukraine? In: Ukraine-Analysen, Nr. 162, 27. Januar 2016, S. 2.
    7. https://web.archive.org/web/20110327200415/http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ukraine/Aussenpolitik_node.html
    8. Thomas Vogel: Analyse: Wie weiter? Das Assoziierungsabkommen der EU im Spannungsfeld von Wirtschaft und Menschenrechten, Dossier Ukraine, Ukraine-Analysen. bpb 6. Juni 2012.
    9. a b c d Eugen Theise, Markian Ostaptschuk: Fokus Osteuropa: Vorbehalte gegen EU-Ukraine-Abkommen. Deutsche Welle, 29. März 2012, abgerufen am 22. November 2014.
    10. https://web.archive.org/web/20131202225226/http://www.kmu.gov.ua/control/uk/publish/article?art_id=246864953&cat_id=244276429
    11. Franziska Davies: Desinformationsexpertin. Russland, die Ukraine und Frau Krone-Schmalz. In: Osteuropa. Nr. 9–10, 2022, ISBN 978-3-8305-5508-7, S. 245–265 (zeitschrift-osteuropa.de).
    12. Dokumentation: Das Europäische Parlament und die Staatsduma Russlands zur Situation in der Ukraine vor dem Gipfel in Vilnius. In: bpb.de. 28. November 2013, abgerufen am 2. Mai 2020. Dokument in nichtoffizieller deutscher Übersetzung
    13. Archivlink (Memento vom 15. Juli 2014 im Internet Archive)
    14. Abkommen mit EU gestoppt – Ukraine rückt näher an Russland. In: deutschlandfunk.de. 21. November 2013, abgerufen am 2. Mai 2020.
    15. a b Präsident Viktor Janukowitsch: Ukraine nicht reif für EU-Vertrag. In: tagesspiegel.de. 26. November 2013, abgerufen am 2. Mai 2020.
    16. Gescheitertes Abkommen: Janukowitsch sieht Ukraine nicht reif für EU-Vertrag. In: Spiegel Online. 26. November 2013, abgerufen am 9. Juni 2018.
    17. Ukraine – EU-Gipfel endet ohne Annäherung. In: deutschlandfunk.de. 29. November 2013, abgerufen am 2. Mai 2020.
    18. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 12. August 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.deutschlandfunk.de
    19. Sabine Adler: EU-Gipfel – Ein gequältes Lächeln. In: deutschlandradiokultur.de. 29. November 2013, abgerufen am 2. Mai 2020.
    20. Apa/Ag: Ukraine-EU-Debatte über Abkommen dauert an. In: salzburg.com. 26. November 2013, abgerufen am 2. Mai 2020.
    21. Günter Verheugen im Gespräch mit Thielko Gri: Gescheitertes Abkommen mit der Ukraine – „Das Problem lag wohl in erster Linie in Brüssel“ (Archiv). In: deutschlandfunk.de. 30. November 2013, abgerufen am 2. Mai 2020.
    22. a b http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/012/1801221.pdf
    23. Konrad Schuller: Am liebsten eine Mauer um die Ukraine. In: FAZ.net. 24. August 2013, abgerufen am 2. Mai 2020.
    24. Ukra[i]nian president asks for laws to be passed to facilitate EU association agreement (Memento des Originals vom 17. November 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.euronews.com, Euronews (3. September 2013)
    25. Ukraine leader urges pro-Europe drive despite Kremlin pressure (Memento des Originals vom 20. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.reuters.com, Reuters (3. September 2013)
    26. dapd: Ukraine will sich nicht auf EU festlegen. In: derwesten.de. 25. Februar 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. Januar 2021; abgerufen am 2. Mai 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.derwesten.de
    27. André Ballin: EU stellt Ukraine vor die Wahl. In: derstandard.at. 26. Februar 2013, abgerufen am 2. Mai 2020.
    28. SPIEGEL Staff: War in Ukraine a Result of Misunderstandings between Europe and Russia. In: Spiegel Online. 24. November 2014, abgerufen am 2. Mai 2020 (englisch): „‚One country cannot at the same time be a member of a customs union and be in a deep common free-trade area with the European Union,‘ the commission president said on February 25. He said that Kiev had to decide which path it wanted to take. The message was clear: Kiev had to choose either Brussels or Moscow.“
    29. Gerhard Gnauck, Silke Mülherr: Ukraine verspricht der EU rasche Reformen. In: welt.de. 26. Februar 2013, abgerufen am 2. Mai 2020: „Allerdings ist die Zeit angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Ukraine knapp. Russland lockt derweil die ehemalige Sowjetrepublik mit einer Zollunion. Würde Kiew dieser aber beitreten, wäre die Tür zur EU verschlossen. „Es ist eine Entweder-oder-Entscheidung“, so Barroso. „Die Ukraine ist ein souveräner Staat und muss selbst entscheiden, mit wem sie ihre Beziehungen vertiefen möchte.““
    30. Bundeszentrale für politische Bildung: Dokumentation: Das Europäische Parlament und die Staatsduma Russlands zur Situation in der Ukraine vor dem Gipfel in Vilnius. Abgerufen am 8. April 2022.
    31. Ukraine-Krise: Helmut Schmidt von Ex-EU-Kommissar Verheugen kritisiert. In: Der Spiegel. 19. Mai 2014, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 8. April 2022]).
    32. http://www.novayagazeta.ru/news/63143.html, Alexandr Mineyew: Януковича поставили перед европейским выбором, 26. Februar 2013 „Наблюдатели-скептики в Брюсселе опасаются, что ЕС поставил Януковичу слишком жесткие политические условия, которые могут оказаться для него и окружения неприемлемой ценой за европейский выбор и толкнуть Киев в сторону Москвы. В романе о любовном треугольнике с запахом газа еще не поставлена точка.“
    33. Janukowitsch: Keine Rede von Sofortbeitritt der Ukraine zur Zollunion, Stimme Russlands vom 4. März 2013.
    34. Bundeszentrale für politische Bildung: Dokumentation: Das Europäische Parlament und die Staatsduma Russlands zur Situation in der Ukraine vor dem Gipfel in Vilnius. Abgerufen am 8. April 2022.
    35. EU-Hilfskredite: Bundesregierung wirft Ukraine Ablenkungsmanöver vor. In: Die Zeit. 11. Dezember 2013, abgerufen am 8. April 2022.
    36. Daniel Wechlin: Moskau verstärkt seinen Einfluss auf Kiew. In: nzz.ch. 17. Dezember 2013, abgerufen am 2. Mai 2020.
    37. EU lässt Assoziierungsabkommen mit Ukraine vorerst platzen (Memento des Originals vom 29. August 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/de.reuters.com, reuters.de, 20. Dezember 2011
    38. Wolfgang Gieler (Hrsg.): Aussenpolitik im europäischen Vergleich: ein Handbuch der Staaten Europas von A bis Z, Berlin 2012, ISBN 978-3-643-11648-2, S. 532
    39. Katerina Malygina: Die Ukraine vor dem EU-Gipfel in Vilnius: Einflussversuche externer Akteure, abrupter Kurswechsel der Regierung und die Volksversammlung zugunsten der europäischen Integration, Ukraine Analysen Nr. 124, 26. November 2013, S. 4
    40. Veronika Movchan: Die Ukraine und die Zollunion von Russland, Belarus und Kasachstan: würde sich eine engere Integration auszahlen? Bundeszentralefür politische Bildung vom 3. Juni 2013
    41. apr/dpa/AP: Neue Sanktionen: Russland verbietet ukrainische Lebensmittel. In: Spiegel Online. 18. November 2015, abgerufen am 2. Mai 2020.
    42. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/january/tradoc_152074.pdf
    43. Russlands Drohung zeigt Wirkung: EU verschiebt Freihandelsabkommen mit Ukraine – Video – Video – FOCUS Online. 13. September 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. September 2014; abgerufen am 8. März 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.focus.de
    44. Deutsche Welle:Freihandel mit Ukraine verzögert (Memento vom 14. September 2014 im Internet Archive)
    45. Daniel Brössler, Cerstin Gammelin, Brüssel: EU und Ukraine – Durchlöchertes Assoziierungsabkommen. In: sueddeutsche.de. 12. September 2014, abgerufen am 2. Mai 2020.
    46. Daniel Brössler, Cerstin Gammelin, Brüssel, Cathrin: Abkommen mit Ukraine – Die EU will Putin entgegenkommen. In: sueddeutsche.de. 19. November 2014, abgerufen am 2. Mai 2020.
    47. „EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erteilte auch sehr deutlich allen Vorschlägen eine Absage, man könne sich ja nun zu dritt, mit der Ukraine und Russland, gemeinsam an einen Tisch setzen: ‚Das ist nicht akzeptabel. Wir respektieren die Souveränität aller Länder in der Welt. Wenn es für uns um Handels-Abkommen mit Kanada oder Südkorea geht, dann laden wir auch nicht ein drittes Land ein, um den Abschluss des Abkommens auszuhandeln.‘ So wandte sich der Kommissions-Präsident an die Adresse Russlands.“ „EU-Kommissionschef José Manuel Barroso fügte hinzu: ‚Wir können keinerlei Vetorecht von Drittstaaten hinnehmen.‘ Die Zeit der begrenzten Souveränität von Staaten in Europa sei endgültig vorbei.“ tagesschau.de vom 29. November 2013
    48. Direkt aus dem dpa-Newskanal: Kiew wirft Moskau Aggression vor. In: sueddeutsche.de. 13. September 2014, abgerufen am 2. Mai 2020.
    49. Parlamente der EU und Ukraine ratifizieren Assoziierungsabkommen. In: de.reuters.com. 16. September 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. Dezember 2015; abgerufen am 2. Mai 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/de.reuters.com
    50. Agreement details (Preamble, Article 1 and Titles I, II, and VII). Rat der Europäischen Union, abgerufen am 9. Juni 2017.
      Agreement details (Titles III, IV, V and VI, related Annexes and Protocols). Rat der Europäischen Union, abgerufen am 9. Juni 2017.
    51. http://parliament.bg/bg/plenaryst/ns/50/ID/5257
    52. http://parliament.bg/bg/laws/ID/14957
    53. tagesschau.de: Assoziierungsabkommen gebilligt (Memento vom 27. März 2015 im Internet Archive), 26. März 2015
    54. BGBl. II S. 530
    55. Ukraine und EU verabschieden Assoziierungsabkommen, FAZ vom 16. September 2014
    56. Latvia ratifies EU-Ukraine Association Agreement In: http://www.europarl.europa.eu/, European Parliament, 16. September 2014 
    57. Ukraine: Rat nimmt Assoziierungsabkommen EU-Ukraine an. Rat der Europäischen Union, abgerufen am 13. Juli 2017.
    58. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 19. Oktober 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/formin.finland.fi
    59. Office of the Houses of the Oireachtas: Dáil Éireann Debate – Unrevised – EU Association Agreement with Ukraine: Motion
    60. https://www.dfa.ie/our-role-policies/international-priorities/international-law/treaties/
    61. Latvia ratifies EU-Ukraine Association Agreement In: www.ukrinform.ua, Ukrinform, 14. Juli 2014 
    62. Darba kārtība. Abgerufen am 8. März 2022.
    63. vestnesis.lv: Par Asociācijas nolīgumu starp Eiropas Savienību… - Latvijas Vēstnesis. Abgerufen am 8. März 2022 (lettisch).
    64. Seimas has ratified the EU Association Agreements with Ukraine, Moldova and Georgia. In: www.lrs.lt. Seimas of the Republic of Lithuania, 8. Juli 2014, abgerufen am 14. Juli 2014.
    65. Lietuvos Respublikos Seimas – Svarstymo eiga. Abgerufen am 8. März 2022.
    66. XII-989 Lietuvos Respublikos įstatymas dėl Europos Sąjungos ir Europos atominės energijos bendrijos bei j... Abgerufen am 8. März 2022.
    67. Maltese Ministry for Foreign Affairs memo on the Signature of Association Agreements with the Republic of Moldova, Georgia and Ukraine. (pdf) Maltese Ministry for Foreign Affairs, archiviert vom Original am 9. Dezember 2014; abgerufen am 2. September 2014.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.parlament.mt
    68. Maltese European Union Act. (pdf) In: http://www.justiceservices.gov.mt/. Maltese Ministry for Justice, Culture and Local Government, abgerufen am 2. September 2014.
    69. Foreign and European Affairs Committee – Twelfth Legislature (2013 - ) Sitting Number: 22 – Monday, 21 July 2014. In: http://www.parlament.mt/. Maltese House of Representatives, abgerufen am 2. September 2014.
    70. a b Uitslag referendum Associatieovereenkomst met Oekraïne. Kiesraad, 12. April 2016, archiviert vom Original am 12. April 2016; abgerufen am 12. April 2016 (niederländisch).
    71. Ergebnis der Abstimmung über das Gesetz zur Genehmigung des Assoziierungsabkommens. Repräsentantenhaus, 23. Februar 2017, abgerufen am 23. Februar 2017 (niederländisch).
    72. Auch der niederländische Senat billigt EU-Assoziierungsabkommen mit Ukraine. welt.de, 30. Mai 2017, abgerufen am 30. Mai 2017.
    73. Ministerie van Buitenlandse Zaken: Wet van 31 mei 2017 tot regeling van de inwerkingtreding van de wet van 8 juli 2015, houdende goedkeuring van de op 27 juni 2014 te Brussel tot stand gekomen Associatieovereenkomst tussen de Europese Unie en de Europese Gemeenschap voor Atoomenergie en haar lidstaten, enerzijds, en Oekraïne, anderzijds (Stb. 2015, 315). Abgerufen am 19. Juni 2017 (niederländisch).
    74. Votul electronic 02.07.2014. In: www.cdep.ro. ROMANIA Chamber of Deputies, 2. Juli 2014, abgerufen am 15. Juli 2014.
    75. STENOGRAMA şedinţei Senatului din 3 iulie 2014. In: www.senat.ro. ROMANIA Senat, 3. Juli 2014, abgerufen am 15. Juli 2014.
    76. Decrete semnate de președintele României, domnul Traian Băsescu, miercuri, 9 iulie a.c. In: www.presidency.ro. ROMANIA President, 9. Juli 2014, abgerufen am 15. Juli 2014.
    77. Офіційний портал Верховної Ради України. Abgerufen am 8. März 2022.
    78. http://www.president.gov.ua/news/31233.html
    79. Verordnung (EU) Nr. 374/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Senkung oder Abschaffung von Zöllen auf Waren mit Ursprung in der Ukraine
    80. Michail Gorbatschow: Was jetzt auf dem Spiel steht. Mein Aufruf für Frieden und Freiheit. Siedler Verlag, S. 108, 109.
    81. Ukraine-Krise: Helmut Schmidt wirft EU Größenwahn vor. In: Spiegel Online. 16. Mai 2014, abgerufen am 9. Juni 2018.
    82. Verheugen zur EU-Russlandpolitik: Warum Helmut Schmidt irrt. In: Spiegel Online. 19. Mai 2014, abgerufen am 9. Juni 2018.
    83. http://www.bild.de/politik/inland/helmut-kohl/mahnt-in-ukraine-krise-zu-besonnenheit-35030200.bild.html
    84. Ukraine: „Die EU hätte kein Entweder-oder formulieren dürfen“. In: Zeit Online. 10. März 2014, abgerufen am 21. September 2014.
    85. jkl: "Stabilität gibt es nur mit Russland": Genscher wirbt um Verständnis für starken Putin. In: Focus Online. 18. September 2014, abgerufen am 14. Oktober 2018.
    86. Erhard Eppler im Interview mit Dr. Marcus Haas und Karsten Dyba am 15. Mai 2014, abgerufen am 1. November 2014
    87. Interview: Gernot Erler will nicht als Russland-Versteher gelten. In: Badische Zeitung. 15. Januar 2014, abgerufen am 1. November 2014.
    88. Niels Annen im Gespräch mit Christoph Heinemann: Ukraine-Konflikt – „Steinmeiers Politik ist mutig“ (Archiv). In: deutschlandfunk.de. 16. Mai 2014, abgerufen am 2. Mai 2020.
    89. Michelle Gavin: Why the Ukraine Crisis Is the West’s Fault. In: foreignaffairs.com. 1. Mai 2020, archiviert vom Original am 26. August 2014; abgerufen am 2. Mai 2020 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.foreignaffairs.com
    90. Theo Sommer: Ukraine: Ein neuer Eiserner Vorhang? In: zeit.de. 26. November 2013, abgerufen am 2. Mai 2020.
    91. Juncker schließt EU-Beitritt der Ukraine für Jahrzehnte aus. In: de.reuters.com. 3. März 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. März 2016; abgerufen am 9. März 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/de.reuters.com
    92. Ukraine: Weder Russland noch Europa. In: zeit.de. 8. März 2016, abgerufen am 9. März 2016.
    93. Thomas Otto: Assoziierungsabkommen mit der Ukraine: Alles spricht für eine große Mehrheit. In: deutschlandfunk.de. 30. Mai 2017, abgerufen am 3. März 2022.
    94. Niklaus Nuspliger: Der niederländische Murks mit dem EU-Ukraine-Vertrag. In: nzz.ch. 30. Mai 2017, abgerufen am 3. März 2022.
    95. Peter Teffer: Netherlands ratifies EU-Ukraine treaty. In: euobserver.com. 30. Mai 2017, abgerufen am 3. März 2022 (englisch).
    96. Olga Batura: Das Assoziierungsabkommen mit der EU: Welcher Anteil am Binnenmarkt für die Ukraine? in: UKRAINE-ANALYSEN Nr. 162, 27. Januar 2016 http://www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen162.pdf
    97. European Commission – PRESS RELEASES – Press release – EU-Ukraine Summit: strengthening our partnership and highlighting significant reform progress achieved by Ukraine. In: europa.eu. Abgerufen am 28. November 2016.
    98. Europäische Kommission, Handelspolitik Ukraine