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Debatte über Sexualbegleitung Sex auf Rezept

Sie ermöglichen es körperlich oder geistig Behinderten, ihre Sexualität auszuleben. Was unterscheidet die Sexualbegleiter von Prostituierten? Und sollte der Staat dafür bezahlen?
Eine Sexualbegleiterin umarmt und liebkost einen körperlich und geistig behinderten Kunden

Eine Sexualbegleiterin umarmt und liebkost einen körperlich und geistig behinderten Kunden

Foto: David-Wolfgang Ebener/ dpa

Die Grünen-Politikerin Elisabeth Scharfenberg hat mit ihrem Vorstoß zur Kostenübernahme von sexuellen Dienstleistungen für Pflegebedürftige und Behinderte überwiegend Kritik geerntet. Die Debatte zeigt allerdings, dass die Sexualität alter und behinderter Menschen teils mit einem Tabu belegt ist, und noch immer viele Fragen offen sind: Haben alle Menschen ein Recht auf Sex? Was unterscheidet Sexualbegleiterinnen von Prostituierten? Und sollten sie vom Staat bezahlt werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was ist Sexualbegleitung?

Sexualbegleiter unterstützen alte und behinderte Menschen bei der Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse. Das Angebot kann vom Kauf von Kondomen über die Hilfe bei der sexuellen Befriedigung und die Vermittlung von Prostituierten bis hin zum Geschlechtsverkehr reichen.

Sexualbegleiter verstehen sich als Dienstleister, die gegen ein entsprechendes Entgelt in einem bestimmten Zeitrahmen unterschiedlichste körperlich-sexuelle Erfahrungen etwa durch erotische Massagen anbieten. Häufig wird synonym auch der Begriff Sexualassistent verwendet, wobei einige Anbieter hier unterscheiden : Der Sexualassistent soll ausführen, was der behinderte Mensch möchte, mit dem Sexualbegleiter geht der Kunde für eine begrenzte Zeit auch eine emotionale Partnerschaft ein.

Wer darf sich Sexualassistent oder -begleiter nennen?

Diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, im Prinzip kann sich jeder diesen Titel geben. In Deutschland bemüht sich das Institut zur Selbstbestimmung Behinderter (ISBB)  im niedersächsischen Trebel seit mehr als 20 Jahren um eine fundierte Ausbildung. Die Einrichtung bildet Sexualbegleiter sieben Wochenenden lang aus und vergibt Zertifikate. Das Institut hat bislang nach eigenen Angaben rund 70 Sexualbegleiter ausgebildet - meist Frauen.

Wie viele Sexualassistenten und -begleiter es in Deutschland gibt, ist nicht genau erfasst. ISBB-Leiter Lothar Sandfort spricht von aktuell etwa zehn aktiven ISBB-Sexualberatern. Die Webseite www.sexualbegleitung.com listet neun auf, die Internetseite www.deva-bhusha.de der Sexualbegleiterin Deva Bhusha Glöckner deutlich mehr. Neben dem ISBB bieten Einzelpersonen wie auch Prostituierte entsprechende Dienste an. Daneben vermitteln Vereine wie Nessita in Hamburg Sexualbegleiter.

Auch der Verein Kassandra , eine Beratungsstelle für Prostituierte in Nürnberg, bietet in Zusammenarbeit mit der Beratungsorganisation Pro Familia eine Qualifizierung zur zertifizierten Sexualbegleiterin beziehungsweise Sexualassistentin an.

Worin besteht der Unterschied zur Prostitution?

Unter den Sexualbegleiterinnen gibt es auch Prostituierte, die Grenzen sind je nach Auslegung fließend. Kunden von Prostituierten zahlen für jede erbrachte sexuelle Handlung. Sexualbegleiter hingegen bieten behinderten oder alten Menschen gemeinsame Zeit an, sagt ISBB-Leiter Sandfort. Diese Zeit solle offen sein für sexuelle Kontakte, sie solle aber auch der Persönlichkeitsentwicklung dienen und zu einem positiveren Selbstbewusstsein verhelfen.

Gibt es ein Grundrecht auf Sexualität?

Jeder Mensch, egal, ob behindert oder nicht, hat individuelle sexuelle Wünsche. Körperlich oder geistig behinderte Menschen brauchen bei der Umsetzung aber mitunter Hilfe von Dritten. In Artikel 2 des Grundgesetzes steht: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Und in Artikel 3 heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Die Beratungsorganisation Pro Familia schreibt : "Mit der Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Rechte tun sich alle schwer: die Behinderten, die Eltern, die Betreuenden, die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen und schließlich der Gesetzgeber selber."

Wer soll die Leistungen von Sexualbegleitern bezahlen?

Momentan übernehmen weder Krankenkassen noch der Staat die Kosten, die je nach Anbieter variieren und pro Zeiteinheit abgerechnet werden. Nach Vorstellung der Grünen-Politikerin Elisabeth Scharfenberg sollten die Kommunen zahlen. "Eine Finanzierung für Sexualassistenz ist für mich vorstellbar", hatte die pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen der "Welt am Sonntag" gesagt. Die Kommunen könnten "über entsprechende Angebote vor Ort beraten und Zuschüsse gewähren".

In Deutschland wirbt die Beratungsorganisation Pro Familia seit Jahren dafür zu klären, ob sich Ansprüche einzelner auf Finanzierung der Sexualassistenz durch die Krankenkassen, die Sozialhilfe oder andere staatliche Leistungsträger ableiten lassen. Nach Einschätzung von Experten wünschen sich viele Männer und Frauen mit Behinderungen sexuelle Dienstleistungen.

Der für Gesundheitsthemen zuständige SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hält Scharfenbergs Vorschlag für "abwegig". "Wir brauchen keine bezahlte Prostitution in Altersheimen, schon gar nicht auf Rezept", sagte Lauterbach der "Bild"-Zeitung. "Was wir brauchen, ist mehr Intimität für die Heimbewohner."

Wie regelt es das Ausland?

In mehreren Ländern wie etwa den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien und der Schweiz gibt es Dienstleistungsorganisationen, die Sexualassistenz anbieten. In den Niederlanden gewähren manche Kommunen laut Pro Familia finanzielle Zuschüsse. Das sei aber ein langer bürokratischer Prozess, da die Menschen beweisen müssen, "dass ihre Behinderung die wichtigste Ursache dafür ist, dass sie unfähig sind, ihre sexuellen Bedürfnisse zu erfüllen und dass sie nicht in der Lage sind, die Kosten für Sexualassistenz zu tragen". In den meisten anderen Ländern wird die Sexualassistenz privat bezahlt.

hei/dpa/AFP