Tschetschenen-"Abschiebung": Haider angezeigt

(c) Gepa (Doris Schlagbauer)
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SOS Mitmensch und der Flüchtlingsverein ASPIS werfen dem Kärntner Landeshauptmann Amtsmissbrauch vor. Hintergrund ist die "Abschiebung" tschetschenischer Asylwerber von Kärnten in das niederösterreichische Flüchtlingslager Traiskirchen.

Die "Abschiebung" von 18 Tschetschenen aus Kärnten könnte für den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider nun gerichtlichen Folgen haben: Der Kärntner Flüchtlingsverein ASPIS und die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch haben bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Die Anzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch richtet sich gegen Haider und den Flüchtlingsbeauftragten Gernot Steiner.Haider hatte Anfang Jänner ein tschetschenisches Brüderpaar samt ihren Familien aus Kärnten ausgewiesen. Sie wurden in das niederösterreichische Flüchtlingsheim Traiskirchen gebracht. Die Begründung des BZÖ-Politikers: Die Asylwerber seien in der Silvesternacht an einer Schlägerei beteiligt gewesen. Das gehe aus einem ihm vorliegenden Polizeibericht hervor. Die Villacher Polizei erklärte hingegen, die Tschetschenen seien unschuldig.

Nadja Lorenz, Vorsitzende von SOS Mitmensch, erklärte, die Verlegung der Flüchtlingsfamilien von Villach nach Traiskirchen sei ohne Bescheid erfolgt. Es sei auch kein rechtlicher Grund für eine Entlassung aus der Grundversorgung in Kärnten vorgelegen, da schon am Tag der "Abschiebung" im Jänner klar gewesen sei, dass kein Familienmitglied an der Rauferei am Silvesterabend beteiligt gewesen sei. Außerdem sei die Unschuldsvermutung missachtet und das Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt worden. "Ich erwarte, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt aufgrund unserer Sachverhaltsdarstellung entsprechend tätig wird", so Lorenz.

"Familien traumatisiert"

Der Obmann des Vereins ASPIS Klaus Ottomeyer sagte, dass mehrere Mitglieder der Flüchtlingsfamilien schwer traumatisiert nach Österreich gekommen seien und von seinem Verein psychologisch betreut wurden. Die Familien seien sehr gut integriert gewesen. Mit der "Abschiebung" seien "eine weitere Traumatisierung und eine Integrationszerstörung" erfolgt. Darüber hinaus seien die Familien weiterhin als gewalttätig etikettiert. Daher sei eine rechtliche Klärung dringend notwendig.

Die Tschetschenen haben gegen ihre "Abschiebung" auch Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Kärnten eingebracht. Eine Entscheidung steht noch aus.

(APA/Red.)

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