Französisches Parlament beschließt Gesetz zur Internetsperre bei Urheberrechtsverstößen

Die konservative Mehrheit der Nationalversammlung stimmt trotz großer Kontroversen in der Öffentlichkeit für die verschärfte Form des "Gesetzes zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet". Update

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Von
  • Thomas Pany

Diesmal blieb die Überraschung aus. Im dritten Anlauf hat die französische Nationalversammlung am heutigen Dienstagnachmittag ein umstrittenes Gesetz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen verabschiedet. Mit 296 Stimmen setzte der konservative Flügel das "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" gegen 233 Gegenstimmen durch, berichten französische Medien. Am heutigen Mittwoch hat auch der Senat die neue Fassung des Loi Internet et Création mit großer Mehrheit (189 Stimmen dafür und 14 Gegenstimmen) angenommen.

Das Gesetz sieht eine Sperre des Internetzugangs von bis zu einem Jahr bei mehrfachen Urheberrechtsverstößen vor. Die neue Regelung, die heute verabschiedet wurde, fordert zudem, dass die gesperrten Nutzer die Providergebühren weiter bezahlen ("double peine"). Zudem ist in der aktuell beschlossenen Fassung auch eine Amnestie für jene Personen abgeschafft, die vor In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt wurden. Nach dem nun von beiden Kammern verabschiedeten Gesetzesentwurf soll eine neu zu schaffende Behörde, die Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet (HADOPI), Mahnungen per Mail verschicken und bei der dritten Überschreitung eine Sperre verfügen – ohne unabhängige richterliche Kontrolle. Damit steht das Gesetz im Widerspruch zu einer Abstimmung im europäischen Parlament, die vor kurzem mehrheitlich beschloss, dass Internetsperren nur per Gericht verfügt werden können.

Seit es am 9. April bei einer Abstimmung im Parlament überraschend gescheitert war, wurde das Hadopi-Gesetz in der französischen Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert. Die sozialistische Partei (PS) kündigte an, dass sie den Verfassungsrat, den Conseil constitutionnel, der in mancher Beziehung als Pendant zum Bundesverfassungsgericht gesehen werden kann, in dieser Sache anrufen werde. Heftige Kritik am Gesetzesentwurf gab es jedoch nicht nur vom linken Flügel, auch Abgeordnete des konservativen Regierungsbündnisses UMP stimmten gegen das Vorhaben. ()