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Leitl zu Lohn- und Sozialdumping: Nachsicht für ehrliche Unternehmen, Verschärfungen gegen schwarze Schafe

Für Wettbewerbsgleichheit zwischen in- und ausländischen Unternehmen

Wien (OTS/PWK815) - Die Novelle des Lohn und
Sozialdumping-Gesetzes, die heute, Donnerstag, im Nationalrat behandelt wurde, ist ein Bekenntnis zum redlichen Wirtschaften, betont Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl. Strafbar ist in Zukunft, wer das kollektivvertragliche Entgelt inkl. Zulagen, Zuschlägen etc. nicht leistet. Maßstab war bisher nur der kollektivvertragliche Grundlohn. Als Ausgleich für diese Verschärfung wird die Nachsicht stark ausgeweitet.

"Von Seiten der Wirtschaft haben wir diesen Nachschärfungen zugestimmt, weil damit ordentlich und legal agierende Betriebe, die ja das Gros aller Unternehmen ausmachen, vor schwarzen Schafen geschützt werden sollen".

Prinzip "Beraten statt strafen" erstmals umgesetzt

In diesem Gesetz wird erstmals das Prinzip "beratender vor strafender Staat" konkret umgesetzt. So kann die Anzeige beziehungsweise Strafe für Entgeltunterschreitung entfallen, wenn das Entgelt nur geringfügig unterschritten wird oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt und der fehlende Betrag nachgezahlt wird.

Die Anzeige/Strafe kann auch bei einem wiederholten (geringen) Verstoß entfallen. Wird der zu wenig bezahlte Betrag vor der Kontrolle nachbezahlt, entfällt die Strafe jedenfalls. Die Mindeststrafen (derzeit 1.000 Euro) können bei kleineren Verstößen unterschritten werden.

"Ganz wichtig ist mir die Wettbewerbsgleichheit zwischen in- und ausländischen Unternehmen. Besonders unsere Grenzregionen im Osten Österreichs wie etwa das Burgenland leiden unter unfairer Konkurrenz", betont Leitl.

Das Gesetz sieht daher auch Verbesserungen bei der Durchsetzung von Standards und Strafen gegenüber ausländischen Unternehmen vor. Österreichisches Recht und Lohnstandards gelten nun für alle Arbeitsleistungen, die ausländische Arbeitgeber in Österreich erbringen. Ist die Strafverfolgung erschwert, kann die Kontrollbehörde sofort eine Sicherheit einheben.

Verhältnismäßigkeit bei Bagatellvergehen

Wo nicht grob fahrlässig oder ohne böse Absicht Fehler im Umgang mit Vorschriften passierten, sollte die öffentliche Hand nach dem Prinzip "beraten statt strafen" vorgehen, betont Leitl. "Angesichts der Unzahl an Vorschriften, Vorgaben für Betriebe muss die Verwaltung vor allem Dienstleister und Begleiter unserer Betriebe sein."

"Umso wichtiger ist, dass gleichzeitig mit dem Gesetz gegen Lohndumping endlich auch wesentliche Erleichterungen in der Arbeitszeitaufzeichnung kommen", freut sich Leitl. So kann bei fixer Arbeitszeitaufteilung die Aufzeichnung in Zukunft ganz entfallen, nur Abweichungen sind festzuhalten. Auch die Aufzeichnung von Ruhepausen kann in viel mehr Fällen als bisher entfallen. (PM)

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