Die Aktion läuft seit Anfang der Woche. Am Montag haben bereits knapp 16.000 Bürger den Antrag unterstützt, der auf der Internetseite des Bundestages steht. Der Link des ePetition-Systems des Deutschen Bundestages wird seither in Blogs und bei Twitter verbreitet. Die Gegner des geplanten Gesetzes sehen darin ein Instrument staatlicher Zensur. Nötig sind 50.000 Stimmen innerhalb von drei Wochen, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt.

Ende April hatte das Kabinett den Entwurf für ein Gesetz zur Blockade von Kinderpornoangeboten im Internet auf den Weg gebracht. Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um alle deutschen Internetanbieter zu verpflichten, kinderpornografische Seiten zu sperren. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll demnach Websites mit Kinderpornografie benennen, die Internet-Provider müssen diese dann blockieren. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) verspricht sich damit, einen Großteil der Zugriffe auf pädophile Seiten im Netz zu verhindern.

Gegen die Pläne laufen Datenschützer und Internetnutzer seit Wochen Sturm. Zwar sind auch sie der Meinung, dass gegen Kinderpornografie im Netz vorgegangen werden muss. Die geplanten Sperren halten sie allerdings für nutzlos.

Das Gesetz sei "undurchsichtig und unkontrollierbar", schreibt die Antragsstellerin der Petition in ihrer Begründung. Die Sperrlisten seien nicht einsehbar und es sei nicht genau festgelegt, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. "Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit". Der Bielefelder Verein FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V.) kritisierte die Existenz einer nicht öffentlichen Zensurliste als "unvereinbar mit dem Gebot der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit".

20 bis 25 Länder weltweit haben bereits Sperren für diese Angebote eingeführt oder tun dies in Kürze. Bereits im April hatten fünf der größten deutschen Internetanbieter freiwillig Verträge mit dem BKA unterzeichnet. Die Firmen verpflichten sich, vom BKA identifizierte und auf Listen genannte Seiten mit Kinderpornos zu sperren. Wer auf die entsprechenden Seiten kommt, soll - nach dem Gesetzentwurf zwingend - ein Stoppschild sehen.

Doch dabei bleibt es nicht: Jeder Zugriff auf diese Seiten würde, wie von der Leyen sagte, "zeitgleich" protokolliert werden. Dem BKA steht es dann frei, diese Daten zur Strafverfolgung zu nutzen. "Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft", kritisierte der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Dies könnte dramatische Folgen haben für jemanden, der versehentlich auf diese Seiten gelangt, etwa durch Aufrufen einer Spam-Mail.

Die Kritiker bezweifeln auch, dass Kinder mit dem Gesetz tatsächlich geschützt werden können. "Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluss auf die körperliche und seelische Unversehrtheit missbrauchter Kinder." Online-Experten gehen davon aus, dass kriminelle Pädophile ihr Material zunehmend über andere Wege verbreiten, etwa auf DVDs per Post.