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Netzwelt-Ticker Petition gegen Filtergesetz gestartet

Stoppzeichen gegen Pornos im Netz seien nutzlos, sagen Kritiker - das geplante Gesetz dazu möglicherweise formal verfassungswidrig, sagt die FDP. Per Online-Petition kann nun jeder Bürger seinen Unmut äußern. Zudem im Überblick: Google kassiert eine Klage, und Zattoo wird hochauflösender.

Zwei Tage bevor das geplante Netzsperren-Gesetz in erster Lesung im Bundestag diskutiert wird, werden weitere Zweifel an dem Regelwerk laut. Hatten bislang vor allem Internet-Experten und Datenschützer vor aus ihrer Sicht nutzlosen Zugangssperren und Zensurgefahren gewarnt, kommt nun ganz formal-juristische Kritik dazu.

Nicht nur die Themenbereiche von Bürgerrechten, Datenschutz und Gewaltenteilung seien durch die Regelung betroffen, sondern auch die föderale Ordnung, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz. Webinhalte zu bewerten und möglicherweise zu sperren, sei nicht die Sache des BKA, denn "die Regelung von Medieninhalten liegt ... in der Gesetzgebungskompetenz der Länder", so die Politikerin der "Berliner Zeitung" .

Überdies sei auch die Gefahrenabwehr Sache der Länderpolizeien und keine Bundesaufgabe, solange es nicht um terroristische Bedrohungen oder ähnlich großkalibrige Gefahren gehe. "Ob der Bund aufgrund der föderalen Aufgabenteilung ein Gesetz zur Gefahrenabwehr im Bereich der Verbreitung von Kinderpornografie erlassen darf, ist daher fraglich."

Die Initiatorin, Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), erhofft sich durch das Gesetz wirksamen Schutz gegen die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten. Kritiker bezweifeln, ob dieses Ziel auf dem eingeschlagenen Weg zu erreichen ist. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sagte der "Berliner Zeitung": "Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten."

Die Regierung wolle vor den Wahlen suggerieren, sie gehe wirkungsvoll gegen Kinderpornografie vor. Eine Sperre sei aber leicht zu umgehen.

Auch Bürger können ihren Unmut kundtun. Seit dem Morgen ist auf der Internetseite des Bundestags eine Online-Petition  freigeschaltet. Bis 16. Juni können sich Unterstützer eintragen. Von dieser Möglichkeit machten binnen weniger Stunden fast 4000 Bürger Gebrauch. Sie fordern den Bundestag auf, das Gesetz abzulehnen, da sie das Sperrverfahren für undurchsichtig und unkontrollierbar halten. Zudem halten sie auch die Sperrung von Seitenzugängen für ein ungeeignetes Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie. "Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluss auf die körperliche und seelische Unversehrtheit missbrauchter Kinder", schreibt die Hauptpetentin in ihrer Begründung.

Hat Google Android geklaut?

Mit Urheber-, Patent- und Namensrechten scheint auch in Krisenzeiten noch ordentlich Geld zu machen - leider nicht für Unternehmen, sondern nur für die Anwälte. Diese Erfahrung macht derzeit mal wieder Suchmaschinist Google, der sich wegen des Namens "Android" eine Markenverletzungsklage einfing.

Eigentlich sei der Begriff schon vor Jahren von ihm beim US-Patentamt geschützt worden, beklagt Erich Specht, Inhaber von Android Data im US-Bundesstaat Illinois. Mithin betreibe Google Namensdiebstahl, so Specht gegenüber "Forbes" . Wie in den USA üblich, ist dieser Vorwurf mit einer Schadensersatzklage in saftiger Höhe verbunden. 100 Millionen Dollar sollen Spechts Schmerz über verletzte Rechte lindern.

Alles Unsinn, kontert Google. Die Forderungen seien haltlos, man werde "energisch dagegen vorgehen", sagte Sprecher Andrew Pederson. Wie das Verfahren ausgeht, ist offen. Specht hatte bereits im Jahr 2000 Markenschutz für das Wort Android beantragt, der ihm zwei Jahre später auch gewährt wurde. Google scheiterte hingegen 2007 mit einem ähnlichen Plan. Das Patentamt verwarf den Antrag Googles mit Hinweis auf Spechts bestehende Rechte. Die wiederum sieht Google "wegen Inaktivität" als erloschen an.

Zattoo jetzt mit Online-TV deluxe gegen Gebühr

Schon länger war es angekündigt (und in der Schweiz bereits zu haben): Der Online-TV-Anbieter Zattoo bietet jetzt auch für Nutzer in Deutschland Programme in hoher Auflösung an. Allerdings ist dieser Service nicht mehr gratis, es wird eine Grundgebühr erhoben, die zwischen zwei Euro im Monat und 20 Euro für ein Jahresabo beträgt. Dafür gibt es den Zugang zu sogenannten HiQ-Sendern, darunter DSF, MTV oder CNN.

Wer die Bildqualität mit dem Normalangebot vergleichen, aber nichts bezahlen will, kann testweise den Doku- und Entertainment-Kanal DMAX  anwählen. Für den Anfang gilt dieses Gratisangebot sogar für sämtliche HiQ-Sender. Allerdings sind deutsche Hauptsender wie RTL oder ProSieben weiter nicht dabei. Im Sommer soll die Bedienung des schweizerischen Projektes noch leichter werden. Dann wird Zattoo nicht mehr als Installations-Software angeboten, sondern soll Browser-basiert arbeiten. Bislang muss vor Benutzung erst ein entsprechendes Programm heruntergeladen, installiert und gestartet werden.

Archivarbeiten für GeoCities

Mit Internetangeboten ist es manchmal wie mit entfernten Verwandten. Lange nichts mehr gehört - aber wenn die Todesanzeige kommt, fragt man sich überrascht: "Was, der hat noch gelebt?".

Das wird sich dieser Tage wohl auch so mancher sagen, wenn er vom Ableben des einstmals populären Webhosters GeoCities hört. Damals, in den Neunzigern, hatte beinahe jeder, der die ersten Schritte ins Netz machte, eine kleine Homepage beim Yahoo-Dienst. Typische Symbolmotive: das "Under construction"-Schild und viele nervig blinkende, animierte GIFs. Schluss, aus, vorbei. Zu viel Spam, zu wenig Geld beim Besitzer, um diese Liebhaberei noch weiter zu betreiben.

Damit nun die unzähligen ersten Schritte ins Web nicht auf Nimmerwiedersehen verschwinden, wollen einige Enthusiasten den kompletten Bestand archivieren und so für die Nachwelt erhalten. "Futurezone" zitiert einen der Initiatoren des Vorhabens: "Das ist ein Teil unserer Geschichte. Unserer Kultur. Es ist etwas, das ich für künftige Generationen bewahren  möchte."

Gibt es in Italien bald eine Klage gegen The Pirate Bay?

Kaum haben sich in Schweden Rauch und Pulverdampf um den Prozess gegen The Pirate Bay verzogen, droht den Betreibern des Bittorent-Trackers erneut Ungemach, diesmal aus sonnigeren Gebieten. Von dem schwedischen Urteil ermutigt, das Geld- und Haftsrafen umfasst, sieht nun auch der italienische Musikverband FIMI gute Chancen für ein ähnliches Urteil in Italien. Derzeit prüfen die Behörden eine Klage. Deren Inhalt "ist derselbe wie in Schweden, also sind wir optimistisch, auch in Italien zu einem ähnlichen Urteil zu kommen", so FIMI-Chef Enzo Mazza zu "Torrentfreak" .

Naturgemäß sehen die Pirate-Bay-Anwälte das ein wenig anders. Das Urteil in Schweden sei lediglich erstinstanzlich, also noch nicht rechtskräftig. Außerdem würden sich die Gegebenheiten in Skandinavien und Italien in vielen Details beträchtlich unterscheiden. Eine Auslieferung der Pirate-Bay-Betreiber erwarten selbst die FIMI-Anwälte nicht ernsthaft, aber zumindest Geldstrafen und Beschlagnahmungen seien im Bereich des Möglichen.

Urheberrecht: Für die USA ist Kanada ein Schurkenstaat

"Wer nicht für uns ist, ist wider uns". Diesen Satz wähnt der Netzbeobachter mit dem Abgang von George W. Bush eigentlich wohlverwahrt in der Mottenkiste. Für den US-Handelsbeauftragten Ron Kirk ist diese Devise offensichtlich noch hochaktuell. Denn der Mann setzte das Nachbarland Kanada auf die schwarze Liste von zwölf besonders verwerflichen Staaten. Ihnen werfen die Amerikaner laxen Umgang mit Urheber- und Patentrechten  vor. Auch Kanada habe noch immer nicht Verträge der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zum Schutz geistigen Eigentums ratifiziert. Auf dem Sünderbänkchen finden sich außerdem noch Russland und China, aber ebenso Indien, Argentinien oder Israel.

Und sonst: