Region: Bundestag

Eingrenzung der Dauer von Gerichtsprozessen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Bundestages
8 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

8 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

In Deutschland versuchen insbesondere Versicherungsunternehmen Ansprüche gegen sie durch jahrelang andauernde Prozesse und immer wieder neue Gutachten zu Gunsten des Versicherungskonzerns auszunutzen weil die Antragsteller dadurch mürbe gemacht werden sollen. Auch werden dadurch die Prozesse unnötig teuer und belasten natürlich auch die Gerichte und deren Personal zum Nachteil der Allgemeinheit. Nichtzuletzt soll auch der Versicherungsnehmer finanziell ruiniert werden um so schneller auf billige Vergleiche einzugehen. Eine Dauer der Prozessdauer sollte im wirtschaftlichen Bereich bei denen Privatpersonen beteiligt sind auf 1 oder 2 Jahre beschränkt (ähnlich wie in den USA ) werden sodass dann keine Einreichung neuer Gutachten mehr möglich ist. Mann kann auch die Anzahl von Gutachten einschränken auf z.B. 3 für beide Seiten. Hierdurch kann das finanzielle Ungleichgewicht zwischen zivilen Personen und der Wirtschaft zurecht gerückt werden.

Begründung

Diese Einschränkung der Dauer von Gerichtsprozessen im wirtschaftlichen Bereich zwischen privaten Personen und Unternehmen sollte im Interesse aller liegen. Auch würde dies die unötige Anzahl von Gutachten enschränken die meist nur zur Urteilsverschleppung führen sollen und somit auch die Gerichte entlasten. Deshalb bitte ich um Unterstützung für meine Petition.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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