Whistleblower in Deutschland: Blockwarte und Denunzianten

Edward Snowden ist auf der Flucht. Mit seinen Enthüllungen ist er ein hohes persönliches Risiko eingegangen, obwohl es in den USA einen im Vergleich zu Deutschland guten, etablierten Schutz von Whistleblowern gibt.

Artikel veröffentlicht am , Christiane Schulzki-Haddouti
Whistleblower in Deutschland genießen keinen Rechtsschutz.
Whistleblower in Deutschland genießen keinen Rechtsschutz. (Bild: snippits-and-slappits.blogspot.com)

Hätte Edward Snowden in Deutschland Informationen über den Geheimdienst an die Öffentlichkeit gebracht, wäre er nicht durch eine eindeutige Gesetzgebung für Whistleblower geschützt. Das wollte die Opposition vor wenigen Tagen mit einem Antrag ändern. Der wurde allerdings von der Regierungsmehrheit abgelehnt.

Inhalt:
  1. Whistleblower in Deutschland: Blockwarte und Denunzianten
  2. Whistleblower in Deutschland sind illoyal

Anders in den USA: Dort gibt es seit 1989 einen eigenen "Whistleblower Protection Act", auf den sich Snowden bei seiner Verteidigung berufen könnte. Oder seit 2002 den "Sarbanes Oxley Act", der insbesondere börsennotierte Unternehmen verpflichtet, Warnhinweisen nachzugehen. Demnach kann die Diskriminierung von Whistleblowern mit hohen Bußgeldern, ja sogar Gefängnis bestraft werden. Whistleblower stehen auch dann unter Schutz, wenn sie Rechtsbrüche durch Regierungsbehörden, Amtsmissbrauch oder Verschwendung öffentlicher Gelder publik machen.

Offenbar will Snowden aber das Risiko einer Verurteilung gar nicht eingehen. Ein US-Bundesgericht hat ihn wegen Spionage und Diebstahls angeklagt und einen Haftbefehl ausgestellt. Er sitzt aktuellen Berichten zufolge gegenwärtig im Transitbereich des Moskauer Flughafens mit einem annullierten US-Pass - Ziel ungewiss.

Schutz für Whistleblower in Großbritannien

In Großbritannien ist der Whistleblower-Schutz ebenfalls seit längerem etabliert. Seit 1999 gibt es den "Public Interest Disclosure Act", der das Whistleblowing im "öffentlichen Interesse" sieht und deshalb "geschützte Enthüllungen" ermöglicht. Das Gesetz soll vor allem internes Whistleblowing unterstützen, also Aktivitäten in Unternehmen und Behörden. Wenn das nicht funktioniert, greifen höhere Schutzregelungen. Die Beweislast für die Missstände liegt hier überdies nicht beim Whistleblower, sondern bei der beschuldigten Organisation.

Kaum Schutz in Deutschland

In Deutschland hingegen ist das persönliche Risiko eines Whistleblowers wesentlich höher. Wird er entlassen, gar wegen Verletzung von Betriebsgeheimnissen verklagt, kann er keineswegs darauf vertrauen, dass Richter sein Handeln angemessen würdigen. Denn anders als in den USA und Großbritannien gibt es in Deutschland überhaupt keinen gesetzlichen Schutz für Whistleblower.

Der Gang an die Öffentlichkeit ist für viele Whistleblower oft der letzte Ausweg, um einen Missstand aufzudecken - und mit hohem persönlichen Risiko verbunden. Meist haben sie lange vergeblich versucht, intern auf illegale Machenschaften oder Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen. So die Tierärztin und Stallveterinärin Margrit Herbst: Sie hatte sich betriebsintern lange darum bemüht, BSE-Verdachtsmomente bei Schlachttieren gründlicher abklären zu lassen. Ohne Erfolg.

Als sie schließlich in Fernsehsendungen über die Gefahr berichtete, wurde sie fristlos entlassen. Ihre Kündigungsschutzklagen blieben erfolglos. Der Schlachthofbetreiber verklagte sie sogar auf Schadensersatz. Das Oberlandesgericht lehnte dies letztlich ab, weil ihre Behauptungen wahr waren. In den USA hätte Margrit Herbst möglicherweise selbst auf Schadensersatz klagen können.

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Whistleblower in Deutschland sind illoyal 
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Edebeton 05. Jul 2013

Schlimm schon schlimm genug, unser Merkel kann ja nun nicht öffentlich bekennen, die G10...

Anonymer Nutzer 29. Jun 2013

Ich hoffe doch mal, dass die Zeitungen stichhaltige Beweise haben. Ich nehme mal nicht...

Atalanttore 29. Jun 2013

Die dafür notwendige Registrierung mit seinem vollen Namen, seiner Adresse und weiteren...

Atalanttore 29. Jun 2013

Der Fall Mollath beweist es. Ein kleine Zusammenfassung zu dem Thema findet man auf...



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