Das Amtsgericht Stuttgart sieht in der Ankettungsaktion eines Stuttgart-21-Gegners im September 2010 keine versuchte Nötigung.

Stuttgart - Der Sprecher der aktiven Parkschützer, Fritz Mielert, ist am Montag vor dem Amtsgericht Stuttgart freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen versuchter Nötigung gegen den Architekten und Stuttgart-21-Gegner erhoben, nachdem dieser sich am 6. September 2010 aus Protest gegen den Abriss des Nordflügels mit einem Fahrradschloss um den Hals an einen Tanklaster gekettet hatte, der einen Abrissbagger betanken sollte. Als Strafmaß hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart 30 Tagessätze zu zehn Euro beantragt.

 

Der betreffende Tanklaster sei ohnehin von einer größeren Menschenmenge blockiert worden, die Ankettungsaktion des Parkschützers sei daher nicht weiter ins Gewicht gefallen, erklärte die Gerichtssprecherin Monika Rudolph zu dem Urteil: "Das Gericht hat den Tatbestand der versuchten Nötigung daher nicht gesehen."