NSA-Affäre :
Strafanzeige gegen Merkel

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Wer hilft wem? Bundeskanzlerin Angela Merkel und Barack Obama im Juni 2013 im Bundeskanzleramt
Der Chaos Computer Club zieht blank: Er erstattet Strafanzeige gegen alle Mitglieder der Bundesregierung - namentlich gegen die Kanzlerin, den Innenminister und gegen die Chefs von BND, MAD und Verfassungsschutz. Der Vorwurf: verbotene geheimdienstliche Tätigkeit oder Beihilfe dazu.

Der Chaos Computer Club (CCC) holt in der Spähaffäre zum großen juristischen Schlag aus: Zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte hat der Club am Montag Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen sämtliche Mitglieder der Bundesregierung inklusive der Bundeskanzlerin und des Bundesinnenministers sowie gegen die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Die Anzeige stützt sich auf den Vorwurf, amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, der Innenminister und die Bundeskanzlerin hätten „verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten“ unternommen oder Beihilfe hierzu geleistet. „Durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ“ liege eine Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt vor.

„Ermittlungen sind überfällig“

Nach den Snowden-Dokumenten über massenhafte geheimdienstliche Überwachung und Angriffe auf Informationssysteme bestehe „längst Gewissheit darüber, dass durch in- und ausländische Geheimdienste gegen hiesige Strafgesetze verstoßen wurde“. Mit der Strafanzeige gegen die Bundesregierung, so der Chaos Computer Club, sollten „endlich die überfälligen Ermittlungen des Generalbundesanwalts angestoßen werden“. Man sei „überzeugt, dass die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben“.

Kaum im Amt, schon beklagt: Der Chaos Computer Club hat gegen alle Mitglieder der Bundesregierung Anzeige beim Generalbundesanwalt eingereicht. Der Bundespräsident ist (naturgemäß) nicht betroffen.
Kaum im Amt, schon beklagt: Der Chaos Computer Club hat gegen alle Mitglieder der Bundesregierung Anzeige beim Generalbundesanwalt eingereicht. Der Bundespräsident ist (naturgemäß) nicht betroffen.dpa

Die Bundesregierung habe sich strafbar gemacht nach Paragraph 99 Strafgesetzbuch (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), den Paragraphen 201ff. des Strafgesetzbuchs ((Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und nach Paragraph 258 Strafgesetzbuch (Strafvereitelung). Das müsse vom Generalbundesanwalt verfolgt werden.

Freies Geleit für Edward Snowden

Ermittlungen des Generalbundesanwalts seien „geboten, gar eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit“, es sei bedauerlich, dass nicht längst ermittelt wurde, sagte Julius Mittenzwei, Jurist und Mitglied des CCC. Es sei „nicht akzeptabel, dass die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben, obwohl das Ausspähen vor aller Augen geschieht.“ Edward Snowden sei vom Generalbundesanwalt als sachverständiger Zeuge zu laden, „mit freiem Geleit sowie wirksamen Schutz vor Auslieferung an die Vereinigten Staaten.“

Generalbundesanwalt Harald Range prüft die Strafanzeige, hat aber kein formales Ermittlungsverfahren eingeleitet. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, er habe keine Stellung zu der Anzeige zu nehmen.