Berlin (dpa) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im vergangenen Jahr einem Zeitungsbericht zufolge deutlich weniger Betrugsfälle von Hartz-IV-Empfängern registriert.

Knapp 47 500 Fälle wurden im vergangenen Jahr wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung weitergegeben, berichtet die «Süddeutsche Zeitung». Das sei ein Minus von 9,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies gehe aus dem neuen Jahresbericht zur «Bekämpfung von Leistungsmissbrauch» der Bundesagentur hervor, der der Zeitung vorliegt. Demnach wurden auch deutlich weniger Fälle wegen eines begründeten Straftatverdachts an die Staatsanwaltschaft überreicht. Diese Zahl ging um 16,7 Prozent auf fast 20 000 Fälle zurück.

Eine Sprecherin der Bundesagentur sagte: «Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt.» Die BA stehe in der Pflicht gegenüber jedem einzelnen Steuerzahler. «Eine konsequente Missbrauchsbekämpfung schützt sowohl die Interessen der Steuerzahler, die die Grundsicherung ja finanzieren, als auch die ehrlichen Leistungsempfänger.»

Insgesamt nahmen der Auswertung zufolge die eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren binnen eines Jahres um fast 50 000 auf etwa 177 000 ab. In den meisten Fällen verhängen die Jobcenter dabei selbst Strafen, zum Beispiel ein Verwarnungsgeld oder Geldbußen. Im Durchschnitt lagen diese 2011 bei 111,73 Euro pro Fall. Derzeit erhält ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger 374 Euro im Monat. Außerdem bekommt er die Kosten für seine Unterkunft ersetzt.

Missbrauchsverfahren werden von den Jobcentern eingeleitet, wenn sie vermuten, dass Hartz-IV-Empfänger staatliche Leistungen zu Unrecht bezogen haben. Missbrauch liegt zum Beispiel vor, wenn ein Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben über sein Nebeneinkommen oder Vermögen macht. Ein Großteil der potenziellen Betrüger wird nach dem Zeitungsbericht durch den automatisierten Datenabgleich enttarnt. Dabei werden persönliche Angaben von Hartz-IV-Empfängern mit den Daten anderer Behörden verglichen.