Irland schafft Basis für Blockade von Filesharing-Seiten

Die irische Regierung hat sich dem Druck der Musikindustrie gebeugt und eine Verordnung verabschiedet, auf deren Grundlage Rechteinhaber vor Gericht eine Sperrung Copyright-verletztender Webangebote beantragen können.

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Die irische Regierung hat sich dem Druck der Musikindustrie gebeugt und eine Verordnung verabschiedet, auf deren Grundlage Rechteinhaber vor Gericht eine Blockade Copyright-verletztender Webangebote beantragen können. Der federführende Minister für Forschung und Innovation, Sean Sherlock, erklärte am 29. Februar, dass die entsprechende Bestimmung unterzeichnet worden sei und so alsbald in Kraft treten könne. Damit ist der Weg frei für Klagen, mit denen Internetprovider zum Sperren von Websites wie Pirate Bay gezwungen werden könnten.

Sherlock betonte, dass laut der Bestimmung die Zugangsanbieter nicht zur allgemeinen Überwachung des Netzverkehrs verdonnert werden könnten. Dies stehe in Einklang mit den jüngsten einschlägigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die klare Richtlinien für die nationale Rechtsprechung aufgestellt hätten. Die Verordnung müsse daher an diesen Punkten nicht ins Detail gehen. Trotzdem schreibe sie aber auch fest, dass potenzielle Blockademaßnahmen "fair und verhältnismäßig" umgesetzt werden müssten sowie nicht "unnötig kompliziert oder kostspielig" sein dürften. Sowohl die Grundrechte der Provider als auch die ihrer Kunden einschließlich der Bestimmungen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit seien einzuhalten.

Die fünf Plattenlabels EMI, Sony, Universal, Warner und WEA hatten im Januar vor dem High Court in Dublin einen Zivilprozess gegen den irischen Staat angestrengt. Sie warfen der Regierung vor, EU-Vorgaben zum Urheberrechtsschutz nicht umgesetzt und keine Maßnahmen zur Einführung von Netzsperren ergriffen zu haben. Zuvor hatte der High Court in einem Verfahren der Musikbranche gegen den Zugangsanbieter UPC geurteilt, dass Irland bei der Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern noch nicht alle einschlägigen Brüsseler Bestimmungen umgesetzt habe. Internetsperren bedürften zudem in jedem Fall einer Richtergenehmigung.

Parallel mit dem Erlass der Verordnung hat Dublin eine Umfrage gestartet, um eine weitere Stufe im Rahmen der Überprüfung der nationalen Copyright-Gesetze zu erklimmen. Dabei soll es Sherlock zufolge vor allem darum gehen, "Innovationshürden zu beseitigen". Auch dies sei nötig, um EU-Vorgaben zu erfüllen. Mit der geplanten Reform sollten die Urheberrechtsgesetze auf ein "solides Fundament" gestellt werden. (ssu)