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Open Access Union will Urheberrecht von Forschern stärken

In Deutschland werden Texte durch das Urheberrecht geschützt. Doch Wissenschaftsmagazine setzen zunehmend auf die freie Verbreitung im Internet. Verlage und Autoren fühlen sich bedroht - Open Access hat viele Kritiker. Jetzt will die Union wissenschaftliche Urheber besser absichern.
Forschungsbibliothek Uni Göttingen: "Wir brauchen neue Rahmenbedingungen"

Forschungsbibliothek Uni Göttingen: "Wir brauchen neue Rahmenbedingungen"

Foto: Rainer_Jensen/ picture-alliance / dpa/dpaweb

Berlin - Wie verhindert man Fehler und Betrug in der Wissenschaft? Der Standard lautet "Peer Review", ein Verfahren zur Qualitätssicherung einer wissenschaftlichen Arbeit, bei dem diese von anderen Forschern kritisch begutachtet wird. Doch das Verfahren steht immer wieder in der Kritik, denn es dauert oft lange und ist teuer - was zur Folge hat, dass wissenschaftliche Fachblätter oder Abonnements mitunter nur sehr teuer zu kaufen sind.

Open Access

Dennoch denken immer mehr Fachverlage darüber nach, wissenschaftlichen Inhalt frei und kostenlos im Internet zur Verfügung zu stellen, was als bezeichnet wird. Die großen Open-Access-Verlage wie etwa die Public Library of Science (PLoS) prüfen ihre Inhalte zwar nach demselben Verfahren wie konventionelle Herausgeber. Ihre Verwaltungskosten legen die Open-Access-Magazine jedoch auf die jeweiligen Autoren um, sofern diese nicht ein Sponsor übernimmt. Kritiker bemängeln allerdings, dass diese Kosten teilweise derart in die Höhe schießen, dass sie die Abonnementkosten für Fachzeitschriften bisweilen sogar übersteigen.

Ein weiteres Problem des Open Access: Die Autoren sehen oft ihre Urheberrechte nicht ausreichend geschützt. Das will die Regierung nun ändern und Open Access damit weiter vorantreiben: Wissenschaftliche Urheber sollen nach Ansicht der Union künftig besser rechtlich abgesichert werden. Das forderten der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und der zuständige Berichterstatter Tankred Schipanski nach einer Anhörung von Verbänden und Sachverständigen zum Thema Open Access durch das Bundesjustizministerium.

"Wir brauchen neue rechtliche Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Publizieren im Informationszeitalter", erklärten sie. Es bestehe Gesetzgebungsbedarf, um einerseits Open Access zu fördern und andererseits die Stellung der wissenschaftlichen Urheber rechtlich stärker abzusichern.

Ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht wäre der geeignete Weg, um Open Access zielführend und wissenschaftsfreundlich auszubauen. Mit dem Zweitveröffentlichungsrecht hätten Wissenschaftler die Möglichkeit, ihre Forschungsergebnisse neben der herkömmlichen Verlagspublikation, beispielsweise auch im Rahmen von Online-Aktivitäten, zu veröffentlichen, hieß es weiter. So würde eine neue Kommunikations- und Publikationskultur in der Wissenschaft ermöglicht.

Auch der Verbreitungsgrad von Forschungsergebnissen könnte deutlich erhöht werden. Jetzt müsse noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, insbesondere über die notwendigen Sperrfristen diskutiert werden.

Erst kürzlich hatte ein Schweizer Hirnforscher eine softwarebasierte Peer-Review-Methode patentieren lassen, um das teure Gutachterverfahren grundlegend zu erneuern - und Open-Access-Magazinen so ebenfalls neue kostengünstigere Möglichkeiten zu bieten.

cib/apn

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