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Schadensersatz US-Richter lassen Apartheid-Klage gegen Daimler zu

Daimler im Fokus der US-Justiz: Ein Gericht in New York hat Klagen von südafrikanischen Apartheid-Opfern zugelassen - unter anderem richten sie sich gegen den deutschen Autobauer. Einsprüche, die Verfahren könnten die Beziehungen zu Südafrika belasten, wurden abgewiesen.

New York - Opfer des Apartheid-Regimes in Südafrika können ihre Schadensersatzklagen gegen den Daimler-Konzern  , die Düsseldorfer Rheinmetall-Gruppe   und drei amerikanische Firmen weiter verfolgen. Ein Gericht in New York ließ die bereits vor sieben Jahren eingereichten Klagen in eingeschränkter Form zu, berichtet der Fachdienst Law.com. Der Rechtsanwalt der Opfer nannte die Entscheidung einen "großen Fortschritt im internationalen Menschenrecht".

Mehrere tausend Opfer hatten 2002 Sammelklagen eingereicht. Darin werfen sie den Firmen vor, sie hätten durch ihre Zusammenarbeit mit dem Apartheid-Regime in den siebziger und achtziger Jahren Gewalt und Rassentrennung in Südafrika unterstützt. Die Vorwürfe wurden zunächst abgewiesen, 2007 verfügte ein US-Berufungsgericht jedoch eine erneute Überprüfung. Neben Daimler und Rheinmetall sind auch die US-Autobauer Ford   und General Motors   sowie der Technologiekonzern IBM   betroffen.

Richterin Shira Scheindlin wies dem Bericht zufolge in ihrer 135 Seiten langen Entscheidung Befürchtungen der USA und anderer Länder zurück, die Klagen könnten die Beziehungen zu Südafrika belasten.

Zugleich betonte sie, auch wenn die Firmen möglicherweise ein bestimmtes staatliches Handeln unterstützt hätten, könnten sie nicht für das gesamte unter der Apartheid erlittene Leid verantwortlich gemacht werden. Sie habe die Fälle "sehr viel enger" gefasst als sie ursprünglich eingereicht worden seien.

cte/dpa