AK will Steuervorteile für Bauern kippen

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BAUER /TRAKTOR(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (Herbert Pfarrhofer)
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Die Arbeiterkammer will vor den Verfassungsgerichtshof gehen, wenn die Steuervorteile für Bauern nicht bis Jahresende geändert werden.

Die Arbeiterkammer will die Steuerprivilegien für österreichische Bauern abschaffen. Ein besonderer Dorn im Auge ist der Kammer die sogenannte Vollpauschalierung. Betriebe bis rund 114 Hektar (100.000 Euro Einheitswert) müssten laut AK im Regelfall keine Einkommensteuer zahlen. Auch die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne durch Umwidmungen von landwirtschaftlichen Grundstücken in Bauland soll abgeschafft werden. Dem Staat würden 300 bis 400 Mio. Euro an Steuern entgehen, schätzt AK-Direktor Werner Muhm. Die Immobilien-Veräußerungsgewinne könne man nicht abschätzen, sagte Muhm bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien.

Die Arbeiterkammer hat eine Studie in Auftrag gegeben, nachdem die Pauschalierung für die Bemessung der Einkommenssteuer für Bauern gesetz- und verfassungswidrig ist. Das Gutachten wurde vom Linzer Steuerrechts-Universitätsprofessor Georg Kofler und vom Wiener Steuerberater Gottfried Schellmann verfasst. Schellmann will auch, wenn es bis Jahresende keine Änderungen gibt, den Weg zum Verfassungsgerichtshof gehen. Kleine Bauern und Nebenerwerbsbauern sollen laut AK aber weiterhin von der Pauschalierung erfasst werden und von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen sein. Es gehe nicht darum "Bauern zu attackieren, sondern zu starke Partikularinteressen nicht mehr hinzunehmen", sagte Schellmann. Bereits 90 Prozent der steuerlich erfassten land- und forstwirtschaftlichen Betriebe würden in Österreich die Pauschalierung beanspruchen.

Grenze für Vollpauschalierung hinaufgesetzt

Laut Studie zahlte ein Agrarbetrieb im Bundesdurchschnitt im Jahr 2007 nur rund 195 Euro an Einkommenssteuer. Ende Dezember 2010 wurde die Grenze für die Vollpauschalierung von 65.000 Euro auf 100.000 Euro Einheitswert hinaufgesetzt. Bei der Gewinnpauschalierung wird dann vom geschätzten Grundwert (Einheitswert), zuletzt 1988 festgestellt, des Betriebs ausgegangen. Der steuerliche Gewinn werde dann pauschal mit 39 Prozent des Einheitswertes berechnet, abzüglich von unter anderem Pachtzinsen und Sozialversicherungsbeiträgen, erläuterte Uni-Professor Kofler. Vor allem größere Betrieb würden von diesem System profitieren. Es gebe sowohl Kritik vom Rechnungshof, als auch aus der Wissenschaft, so Kofler. In Deutschland wurde die Einkommenssteuer-Pauschalierung vor rund 10 Jahren geändert und auf 20 Hektar Betriebsgröße begrenzt.

Die Arbeiterkammer will jetzt mit den bäuerlichen Interessensvertretern und dem Finanzministerium verhandeln. Es werde heute ein Brief zu diesem Thema unter anderem an Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und den Rechnungshof geschickt. AK-Direktor Muhm wünscht sich eine Angleichung an das deutsche System, damit die Gewinnermittlung nach der Einnahmen- und Ausgabenrechnung für deutlich mehr Betriebe gilt. Kleinbetriebe sollen aber weiterhin von der Pauschalierung profitieren. Außerdem fordert die AK eine Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung und eine Einkommenssteuerpflicht für Immobilien-Veräußerungsgewinne durch Agrarland-Umwidmung. "Von solchen Begünstigungen können Arbeitnehmer nur träumen", so Muhm.

(APA)

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