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Lübeck

Urteil im Rehderbrücken-Prozess: Todesraser wird verwarnt

Der Unfallort an der Rehderbrücke.

Der Unfallort an der Rehderbrücke.

Lübeck. Das Jugendschöffengericht befand den Angeklagten in allen Punkten, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Tötung und Fahrerflucht schuldig. Der Fahrer hatte im September 2012 in der Lübecker Innenstadt an der Rehderbrücke mit seinem Auto eine 22-jährige Radfahrerin erfasst und tödlich verletzt.

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Der damals 18 Jahre alte Unfallfahrer, der erst sechs Tage vor dem Unfall seine Führerscheinprüfung bestanden hatte, war mit mehr als 70 Kilometer pro Stunde statt der erlaubten 30 durch die Stadt gerast. Bei einem Ausweichmanöver hatte er die Kontrolle über das Auto verloren und die Radfahrerin erfasst. Anschließend war er weiter gefahren und hatte die sterbende Frau am Straßenrand liegengelassen.

Der 19-Jährige muss außerdem eine Strafe von 1500 Euro an das Ronald-McDonald-Haus zahlen. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich in ambulante Therapie begeben um das Geschehene aufzuarbeiten. Der Führerschein wird im auf drei Jahre entzogen. Danach muss Can Ö. ihn komplett neu machen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert.

ph

LN

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