Google Analytics ist amtlich datenschutzkonform

Der Streit um datenschutzrechtliche Bedenken zu Google Analytics scheint beendet zu sein. Für deutsche Webmaster sei ein "beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich", erklärte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

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Von
  • Holger Bleich

Der Streit um datenschutzrechtliche Bedenken zu Googles Web-Analysedienst Analytics scheint beendet zu sein. Nach Angaben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der für Google zuständig zeichnet, ist für deutsche Webseitenbetreiber ein "beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich".

Allerdings müssen sie einige Dinge dabei beachten: Den Website-Besuchern muss die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt werden. Google hält für diesem Zweck ein Add-On bereit, das mittlerweile für alle gängigen Desktop-Browser verfügbar ist. Außerdem muss der Betreiber die "IP-Masken-Funktion" der Google-Tracking-API in dem auf den Seiten implementierten Code aktivieren. Sie weist Google Analytics an, nicht die vollständige IP-Adresse Ihrer Nutzer zu speichern oder zu verarbeiten, sondern das letzte Oktett zuvor zu anonymisieren. Laut Google erfolgt die Anonymisierung "innerhalb Europas".

Google hat nach Gesprächen mit Caspar aktualisierte Nutzungsbedingungen eingeführt, "die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten" (PDF des Nutzungsvertrags). Der Konzern bleibt in einer Mitteilung allerdings bei seiner Meinung, dass Analytics auch vor den Änderungen "nach unserer Ansicht nicht gegen das deutsche und europäische Datenschutzrecht" verstoßen habe. Nun freue man sich, "unseren Google-Analytics-Kunden mehr Klarheit beim Einsatz unseres Web-Analysetools unter Einhaltung der Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden bieten zu können."

Caspar teilte heute mit, er habe bereits seit Ende 2009 "im Auftrag des Düsseldorfer Kreises mit Google Gespräche über die erforderlichen Änderungen zum gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics geführt." Nun befinde man sich "am Ende eines langen, aber konstruktiven Abstimmungsprozesses. Die intensive Zusammenarbeit zwischen den Datenschutz-Aufsichtsbehörden einerseits und Google andererseits haben die erzielten Verbesserungen ermöglicht. Ausdrücklich begrüße ich auch die Ankündigung von Google, dass die technischen Änderungen europaweit umgesetzt werden sollen." Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte betonte außerdem, dass weiterhin "nicht Google, sondern die Webseitenbetreiber, die das Produkt einsetzen, für den datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich sind.“ (hob)