Neues Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21: 35.000 wollen Schulen statt Bahnhof

Neues Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21: Dass sich die Kommune an dem Bahnhofsprojekt beteilige, sei verfassungswidrig. Tausende Unterschriften wurden übergeben.

35.000 Unterschriften an Stuttgarts OB Schuster. X-tausend ist wohl an die Anti-Atom-Initiative X-Tausendmal-quer angelehnt. Bild: dpa

STUTTGART taz | Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 hat am Montag Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) mehr als 35.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen das Bahnprojekt übergeben. Das Begehren richtet sich konkret gegen die Mitfinanzierung der Kommune an dem Bahnhofsbau. Diese sei verfassungswidrig.

Durch die Finanzierung des Bahnhofsbaus seien Gelder "zweckentfremdet" worden, "die wir dringend bräuchten", sagte Axel Wieland vom Aktionsbündnis. Als Beispiel nannte er heruntergekommene Schulen. Im Recht fühlen sich die S21-Gegner durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Hans Meyer.

Ihm zufolge sei es allein Aufgabe des Bundes, den Neubau des Bahnhofs zu finanzieren. Doch sowohl die Stadt als auch das Land sind mit Millionenbeträgen an dem Bau beteiligt. Zwar sehe die Verfassung Ausnahmen für eine Kofinanzierung vor, diese bezögen sich aber darauf, dass der Bund Länderaufgaben mitfinanziert, nicht umgekehrt.

Erwartungsgemäß wird Schuster das Bürgerbegehren ablehnen. Mit Bezug auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Klaus-Peter Dolde hält Schuster die Mitfinanzierung für rechtmäßig. Dolde argumentiert, dass sich bei komplexen Infrastrukturprojekten die Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen und kommunalen Ebenen überschneiden könnten.

Dem Aktionsbündnis geht es in diesem Fall jedoch gar nicht darum, dass das Bürgerbegehren angenommen wird, der nächste Schritt wäre dann eigentlich, dass die nächste Stufe, nämlich ein Bürgerentscheid in die Wege geleitet würde. Vielmehr will das Aktionsbündnis mit dem Bürgerbegehren den Weg für eine gerichtliche Klärung frei machen. Denn bislang gibt es in dieser strittigen Frage keinen Kläger. Als Privatperson dürfen S21-Gegner nicht klagen. Möglich wird dies erst, wenn das Bürgerbegehren abgelehnt wird.

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