Urteil gegen Mustafa Y.: Wieder Islam-Rabatt für einen Mörder

Nachbar erschossen. Aber nur 12 Jahre Haft, weil er wegen Ramadan so hungrig und „körperlich angeschlagen“ war

Von: Von DIANA FRIK

Rottweil – Im Streit um ein Vordach erschoss Mustafa Y. (39) in Wellendingen (Baden-Württemberg) im Juli 2013 seinen Nachbarn Hanspeter W. († 43) mit neun Schüssen aus seiner Pistole. Dafür geht er jetzt zwölf Jahre in den Knast.

Ein Gutachter hatte vor dem Landgericht Rottweil behauptet: Der Täter, ein gläubiger Muslim, sei nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen! Mustafa Y. habe im Fastenmonat Ramadan – trotz Hitze – vor der Tat seit 14 Stunden weder gegessen noch getrunken.

Eigentlich steht auf Mord eine lebenslange Haftstrafe, man sei bei dem Angeklagten aber von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen, sagte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer.

GAB ES EINEN ISLAM-RABATT FÜR DEN MÖRDER?

Der Richter: „Der Ramadan setzte ihm körperlich zu, er war dehydriert, aber es kam zu keiner Bewusstseinseintrübung.“ Er stellte aber klar: „Der Ramadan hatte nicht allein Einfluss auf seine verminderte Schuldfähigkeit. Mustafa Y. war auch psychisch und physisch instabil, litt unter Depression, Angstzuständen und Schlafstörungen.“

Das Urteil: Mustafa Y. muss zwölf Jahre hinter Gitter! Ein Jahr weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte!

Zwei Jahre lang lebten die Männer Tür an Tür in einem Doppelhaus in Wellendingen. Alles begann damit, dass Hanspeter W. seine Hälfte renovieren wollte. Er entfernte einen Trägerbalken, plötzlich zogen sich Risse durch die Wand des Nachbarhauses.

Im Prozess behauptet Mustafa, sein Nachbar habe auch Müll illegal in seiner Tonne entsorgt. Einen Monat vor der Tat soll der Türke versucht haben, seinen Nachbarn mit dem Auto zu überfahren.

Juli 2013 geriet der Streit außer Kontrolle: Mustafa Y. fastete. Plötzlich Krach. Der Angeklagte: „Ich sah, dass der Nachbar auf meiner Hofseite Steine aus dem Boden entfernte.“ Die beiden schrieen sich an.

W. soll seinen Kontrahenten als Zuhälter beschimpft haben. Mustafa Y.: „Da drehte ich komplett durch!“

Laut Staatsanwalt holte der Angeklagte im Dachgeschoss eine Pistole.

Hinterm Haus trafen die beiden aufeinander. Mustafa Y. (Sportschütze) schoss dem Nachbarn in die Hüfte, ein zweiter Schuss verfehlte das Opfer. Hanspeter W. wollte sich ins Haus retten. Der Nachbar kam hinterher.

Drinnen musste die Frau des Opfers mit ansehen, wie der Täter weiter auf ihren Mann schoss. Sie schloss sich ein und versuchte ihren kleinen Sohn zu schützen. Mustafa ging nach Hause, rief die Polizei an, sagte: „Nachbar tot gemacht.“

Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Rottweiler Landgericht 13 Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, der Anwalt der Witwe des Getöteten sogar eine lebenslange Strafe. Das Urteil blieb mit zwölf Jahren Haft deutlich darunter. Mustafa Y. ließ am Dienstag mit hochrotem Kopf über seinen Dolmetscher mitteilen: „Ich akzeptiere das Urteil. Schön.“

Erst kürzlich hatte ein anderer Fall von Islam-Rabatt für Empörung gesorgt: Der Deutsch-Afghane Isa S. (24) ermordete seine schwangere Ex-Freundin Jolin (22), weil sie sein Kind nicht abtreiben wollte. Das Urteil: Lebenslänglich – allerdings ohne die Anerkennung einer besonderen Schwere der Schuld. Das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Begründung des Richters: „Wegen der kulturellen und religiösen Herkunft“ habe sich der Täter in einer Zwangslage befunden.

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