Empfehlung des Internetrats an die Krone Multimedia GmbH & Co KG (Eingabe #OEIR-KRO-06-06-09)

Die Eingabe mit der Bearbeitungsnummer #OEIR-KRO-06-06-09 wurde am 5. Juni 2009 getätigt und gerät heute, 6. Juni 2009, zur Beschlussfassung. Die Person, die die Eingabe tätigte, hat ihre Identität dem Internetrat via Eingabesystem bekannt gegeben. Eine De-Anonymisierung der eingebenden Person ist aus Sicht des Internetrats nicht notwendig.

Als Schuldiger des Ethikverstoßes (Kategorie: sicherer Ethikverstoß, selbst beobachtet) angegeben wurde die Kronen-Zeitung, als Anlass der Eingabe wurde angegeben (Auszug):

Ich persönlich finde es gefährlich, wenn Medien Kosten-Nutzen-Berechnungen von behinderten Menschen publizieren (und wie in diesem Fall) groß verbreiten.

Zur Unterstützung der Argumentation wurde folgende URL mitgeliefert:

http://www.krone.at/krone/S99/object_id__146217/hxcms/index.html.

Diese gibt der Internetrat zu Dokumentationszwecken wie folgt im Screenshot wieder:

#oeir-kro-06-06-09

Der Internetrat kommt vermittels seiner ethischen Medienkompetenz zu folgender Argumentation:

Zunächst ist festzuhalten, dass Ethikverstöße in Printmedien nicht in den unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des Internetrats fallen (Es sei an dieser Stelle aber auf die Möglichkeit verwiesen, gegen eine Gebühr von 700 € eine Eingabe beim Medienrat zu tätigen, der sich als Organ über sämtliche Mediengattungen hinweg versteht und dem es nicht um juristische Kontrolle, sondern Ethik und journalistische Sorgfaltspflicht geht.)

Als sich niederschwellig verstehendes Selbstkontrollorgan lässt es sich der Internetrat jedoch nicht nehmen, auf die internetspezifischen Aspekte des Ethikverstoßes zu verweisen und hält hiermit fest:

Im gegebenen Fall wurde die Aussage einer Person (C.W. aus L.) im Internet zugänglich gemacht. In dieser Aussage machte C.W. die Frage, ob die eine oder die andere Politikerin im Parlament tätig werden solle, abhängig von der An- oder Abwesenheit einer Behinderung, und stellte Behinderung in diesem Zusammenhang als Belastung, da Kostenfaktor dar.

Zu einem späteren, gereifteren Zeitpunkt in seinem Leben wird C.W. diese Aussage sicher noch einmal bereuen. Hätte er sie bloß am Stammtisch geäußert, oder eben in einem Leserbrief an die Kronen-Zeitung vor dem Internetzeitalter, so wäre diese schnell wieder vergessen gewesen, abgesackt, aus der Welt.

Jetzt aber kommt alles anders: Wer immer nach C.W. aus L. sucht, wird diesen Artikel finden. Und wer weiß was passieren wird: Vielleicht wird dies C.W. noch einmal den Job kosten? Und wer ist dann schuld? Die Krone Multimedia GmbH und Co KG!

Die Empfehlung des Internetrats an die Krone Multimedia GmbH und Co KG lautet somit:

Quod licet iovi, no licet bovi! Was in der Kronen-Zeitung (Print) niemanden interessiert, weil man diese sowieso nur zum Ofenanfeuern verwendet, das wird online schnell zum Bumerang. Was hüben als „Freies Wort“ erscheint, das rächt sich drüben. Daher, liebe Kronen-Zeitung: Keine Leserbriefe mehr online veröffentlichen! Nie wieder Medienkonvergenz! Jedenfalls nicht, bevor die Krone ihre Kampagne zur Freiwilligen Ethischen Selbstkontrolle gestartet hat, die sich dann sicher auch auf die Leserschaft auswirken wird.

Die Empfehlung wurde der Krone Multimedia Gmbh & Co KG per Kommentar zugestellt – diese Zustellung ist einsehbar unter (hinunter scrollen):

http://www.krone.at/krone/S99/object_id__146217/hxcms/index.html

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