Pressemitteilung der A2B vom 3. Mai 2013

Rückholung und Zwischenlagersuche

Wolfenbüttel. Die Planung der Rückholung des Atommülls ist nach Meinung der Asse-2-Begleitgruppe aktuell einer der zentralen Punkte der Asse-2-Problematik. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird die DMT GmbH als Fremdfirma mit der Planung der Rückholung beauftragen.

Bei einem Fachgespräch zwischen den beteiligten Gruppen und Firmen hatte das BfS angeboten, vor der Auftragsvergabe an das DMT die zugehörige Leistungsbeschreibung zur Überprüfung an die A2B weiterzureichen.

In ihrer jüngsten Sitzung diskutierten die stimmberechtigten Mitglieder der A2B die Leistungsbeschreibung und kamen zu folgenden Änderungswünschen.

  1. Die Leistungsbeschreibung muss die mittelradioaktiven Abfälle (MAW) und schwachradioaktiven Abfälle (LAW) einbeziehen.
  2. Die Leistungsbeschreibung soll keine Konzeptskizze sein, sondern bereits Vorentwurfsniveau haben.
  3. Die Beschreibung soll mehrere Varianten der Rückholung, konkret der Öffnung der Kammern von unterschiedlichen Tiefenniveaus, gleichberechtigt berücksichtigen.
  4. Sämtliche Formulierungen, die sich auf eine mögliche Rückholung frühestens 2030 oder nach ähnlichen Zeiträumen beziehen, sind zu streichen. Ziel muss die Rückholung in deutlich kürzeren Zeiträumen sein.
  5. Notfallmaßnahmen dürfen nicht vorbestimmt sein, sondern sind in der Wechselwirkung mit der Rückholung zu betrachten.
  6. Die Drainage der Einlagerungskammern muss bei der Rückholungsplanung berücksichtigt werden.

Das konkrete Planungskonzept für die Rückholung des Atommülls soll in etwa sechs Monaten (Herbst) vorliegen und wird dann von der A2B in Augenschein genommen.

Auch die Experten der „Arbeitsgruppe Optionen Rückholung“ (AGO) beschäftigen sich in ihrer nächsten Sitzung (27. Mai 2013) mit der Leistungsbeschreibung. Die Asse-2-Begleitgruppe wird das Ergebnis der ihr zuarbeitenden Experten in ihre weiteren Überlegungen einbeziehen und die Änderungswünsche gegebenenfalls ergänzen.

Auch wenn das Bundesamt für Strahlenschutz angibt, die geplanten Verfüllmaßnahmen stünden der Rückholung des Atommülls nicht entgegen, fordert die A2B:

Bis das Rückholungskonzept steht, sollen keine Strecken vor den Kammern auf der 750-Meter-Sohle der Schachtanlage verfüllt werden.

Bei der Planung der Zwischenlagersuche hat sich das BfS entschlossen, die Änderungen der A2B nicht zu übernehmen. Die A2B hatte angeregt, bundesweit nach möglichen Standorten für ein Zwischenlager zu suchen. Stattdessen wird das BfS zunächst vor Ort, in unmittelbarer Nähe zum Betriebsgelände der Asse II, nach einem Standort für das Zwischenlager des Atommülls suchen. Als Begründung nannte das BfS die Strahlenschutzverordnung, die Transporte über öffentliche Straßen erschwere. Ein innerbetrieblicher Anschluss des Zwischenlagers an das bestehende Betriebsgelände sei daher vorzuziehen. „Es wird deutschlandweit sehr viele geeignete Standorte für Zwischenlager geben. Aber keine der Gemeinden wird das Zwischenlager zulassen“, sagte Frau Nöthel, Vizepräsidentin des BfS, bei der Sitzung der Asse-2-Begleitgruppe. Die Forderung der A2B bleibt dagegen unverändert. Es muss bundesweit nach einem Zwischenlager gesucht werden, ohne jedoch die Region von vornherein auszuschließen.

Weitere Beiträge der A2B

Keine Annäherung zwischen Asse-Begleitgruppe und Behörden

Pressemitteilung Mit ihrer Forderung nach einem Moratorium im Zusammenhang mit umstrittenen Verfüllungen nahe den Einlagerungskammern ist die Asse-II-Begleitgruppe noch nicht weitergekommen. Bei einer Umsetzung der

Dr. Hans-Helge Jürgens zum Paten der Asse ernannt

Bereits 1978 warnte Hans-Helge Jürgens in seiner Arbeit „Gefährdung der Biosphäre durch mangelnde Standsicherheit und das Ersaufen des Grubengebäudes“ vor den Gefahren, welche von radioaktiven

Herzlich Willkommen auf der Webseite der ehemaligen A2B-Begleitgruppe.

Der Asse-2-Begleitprozess wurde zum 31.12.2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem BMUV beendet. Die ausführliche Pressemitteilung, aus der Sie die konkreten Beweggründe entnehmen können, können Sie hier einsehen.

In der Gruppe der regionalen Akteure bestand aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, der BGE und dem NMU anstelle der bisherigen Begleitung einen anderen, veränderten Beteiligungsprozess zu entwickeln. Die Räte der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte sowie der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel haben in Ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause einstimmige Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise im Austausch mit den beteiligten Akteuren aus BGE, BMUV und NMU und zur Neuaufstellung eines Beteiligungsprozesses gefasst. Die aktuellen Beschlüsse können Sie unter Aktuelles als Beschlussvorlagen einsehen. Es wurde entschieden, die Konzeption eines neuen, qualitativ veränderten Beteiligungsprozess zunächst nicht weiter zu verfolgen und die Forderung nach einem Zwischenlagervergleich, der auch Asse-ferne Standorte berücksichtigt, zu bekräftigen. Die Kreistagsverwaltung wurde zudem beauftragt, finanzielle Mittel für die unabhängige wissenschaftliche Klärung von Sachfragen rund um die Rückholung zu beantragen. Die Fragen rund um die Rückholung werden bis zu einer Entscheidung zum Standortvergleich vorerst in den politischen Gremien des Kreistages mit entsprechender fachwissenschaftlicher und organisatorischer Unterstützung beraten.

Ob und inwiefern sich in der Zukunft ein neuer Beteiligungsprozess entwickeln lässt, bleibt abzuwarten. Daher bleiben das Layout und Design der Webseite zunächst unverändert.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Rückholung aus der Asse und hoffen auf Ihre Unterstützung, um den Rückholprozess mit der Beteiligung der regionalen Akteure sicher zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen in dieser Region zu erhalten.