Zehn Gründe für das Doppelreferendum: Rettet die Rechte!

Nr. 6 –

Das revidierte Asylgesetz und das Ausländergesetz wollen nicht nur Flüchtlinge abschrecken - sie höhlen auch die Grundrechte aus.

«Die Gesetzgeber sind zu weit gegangen, um die Xenophoben zu beruhigen. Was aber diese Kreise nur ermuntert, immer mehr und mehr zu fordern.» Das sagte Jean-Pierre Hocké, ehemaliger Uno-Flüchtlingshochkommissar, vor zwölf Jahren, als es in der Schweiz um die Einführung der Zwangsmassnahmen gegen AusländerInnen ging. Die Zwangsmassnahmen konnten damals nicht verhindert werden, und Hocké behielt Recht. Die xenophoben Fremdenfeinde sitzen heute in der Regierung, haben das Asylgesetz (AsylG) weiter verschärft und das neue Ausländergesetz (AuG) geschaffen. Zurzeit werden gegen die beiden Gesetze Unterschriften gesammelt. Die Zeit drängt. Unterschreiben Sie jetzt!

Die beiden Gesetze sind eng miteinander verschränkt, deshalb ist es dringend nötig, dass beide Referenden unterschrieben werden. Falls Sie noch Argumente brauchen, um Ihre Tante, den Nachbarn oder die Arbeitskollegin zur Unterschrift zu bewegen - hier zehn Gründe, weshalb die beiden Gesetze verhindert werden müssen:

1. Flüchtlinge bedürfen des Schutzes, auch wenn sie keine Papiere haben: Das Asylgesetz sieht vor, dass auf ein Asylgesuch nur noch eingetreten wird, wenn ein Flüchtling einen Reisepass oder eine Identitätskarte vorlegt - eine Geburtsurkunde oder ein Fahrausweis reicht nicht mehr. Er muss die Papiere binnen 48 Stunden besorgen. Selbst SchweizerInnen würden es nicht schaffen, sich innert zweier Tage Papiere ins Ausland nachschicken zu lassen. Gerade politisch Verfolgte haben zudem grösste Probleme, in ihrem Heimatland einen Reisepass zu erhalten.

2. Jeder und jede hat Anspruch auf Sozialhilfe: Die Schweizer Verfassung sichert jedem Menschen, der in eine Notlage gerät, Unterstützung zu. Abgewiesene Flüchtlinge darf man nun aber von Gesetzes wegen mittellos sich selbst überlassen. Diese Regelung betrifft nicht nur Flüchtlinge, die neu in die Schweiz einreisen, sondern auch 10 000 Flüchtlinge, die schon seit Jahren hier leben und schulpflichtige Kinder haben. Es gibt explizit keine Härtefallregelung.

3. Kinder, Schwangere und Kranke muss man schützen: Selbst besonders «verletztlichen Personen» - also Kindern, Kranken oder Schwangeren - wird die Sozialhilfe gestrichen. Auch sie werden ohne Wohnung und Geld auf der Strasse stehen. Damit verstösst die Schweiz unter anderem gegen die Uno-Kinderrechtskonvention.

4. Die Flüchtlingskonvention darf nicht verletzt werden: Die neue Gesetzgebung verstösst in verschiedenen Punkten gegen die Uno-Flüchtlingskonvention. Weil sie eben Flüchtlinge, die keine Reisedokumente haben, gar nicht ins Asylverfahren lässt. Aber auch, weil sie nur jemanden als Flüchtling anerkennt, der oder die durch den Staat verfolgt wird. Alle anderen europäischen Länder anerkennen «nichtstaatliche Verfolgung» als Asylgrund.

5. Man darf niemanden, der keine Tat begangen hat, inhaftieren: Gefängnis ist die schärfste Strafe, die dieses Land kennt. Man sollte nur für schwere Delikte ins Gefängnis gehen müssen. Die Zwangsmassnahmen sehen jedoch vor, dass eine Person, nur weil sie sich beispielsweise weigert, ihre Identität preiszugeben, bis zu zwei Jahren inhaftiert werden kann. Die Zwangsmassnahme beinhaltet die «Durchsetzungshaft», eine Beugehaft, die man nur einsetzt, um eine Person unter Druck zu setzen (damit sie zum Beispiel ihre Identität preisgibt). Ein Rechtsstaat tut das nicht: «‹Beugehaft› hat eine gefährliche Nähe zu Folter», konstatiert die Schweizerische Flüchtlingshilfe. Abgesehen davon kommt die Haft, die nachweislich nicht viel bringt, enorm teuer.

6. Jugendliche gehören nicht ins Gefängnis: Die Zwangsmassnahmen gelten auch für Jugendliche ab 15 Jahren. Man darf sie, obwohl sie nichts angestellt haben, ein Jahr lang inhaftieren. Auch sie kann man in Beugehaft nehmen.

7. Es darf keine Apartheidgesetze geben: Künftig kann man gegen abgewiesene Flüchtlinge eine Ein- oder Ausgrenzung verhängen: Sie dürfen gewisse Gebiete nicht mehr betreten oder nicht verlassen. Besonders die Eingrenzung kann wie eine verdeckte Haftstrafe wirken. Zudem ist es möglich, die Privatwohnungen von Flüchtlingen zu durchsuchen. Bei SchweizerInnen darf das die Polizei nur, wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt. Über ein Drittel des ganzen Ausländergesetzes besteht aus polizeirechtlichen Massnahmen, die nur für Menschen aus Nicht-EU-Staaten gelten. In einem Rechtsstaat sollten aber für alle Menschen dieselben Gesetze gelten.

8. Nicht jede binationale Ehe ist eine Scheinehe: Das Ausländergesetz verdächtigt prinzipiell alle, die jemanden aus einem Nicht-EU-Staat heiraten, dass er oder sie eine Scheinehe eingegangen ist. Die Behörden dürfen bei den NachbarInnen und Bekannten rumschnüffeln, um herauszufinden, ob die beiden wirklich aus Liebe geheiratet haben.

9. Grundrechte sind unverhandelbar: Beim Asyl- und beim Ausländergesetz geht es nicht mehr darum, die Aushöhlung des Asylrechts zu verhindern. In diesem Bereich gibt es nicht mehr viel auszuhöhlen. Das Bundesamt für Migration ist schon längst ein Bundesamt gegen Migration. Die beiden Gesetze gehen viel weiter: Sie unterlaufen Grundrechte - unverhandelbare Rechte wie Schutz in Notlagen, Schutz vor Willkür, Schutz vor Folter.

10. Bundesrat Christoph Blocher muss gebremst werden: Die jüngste Revision des Asylgesetzes wurde 1999 als faktischer Gegenvorschlag zur Asylinitiative der SVP erarbeitet. Und Bundesrat Christoph Blocher brachte im Sommer 2004 wirklich harte Verschärfungen ein. Christoph Blocher hat es geschafft, zahlreiche SVP-Forderungen in das Gesetz zu packen. Besonders gefährlich ist, dass der Justizminister die unantastbare Gewaltentrennung zwischen Gesetzgebung und Justiz nicht akzeptiert (vgl. Seite 3). Bundesgerichtsentscheide ignoriert er oder agitiert dagegen. Da geht es längst nicht mehr «nur» um Flüchtlingspolitik, sondern um die Fundamente des Rechtsstaates. ◊


Sofort unterschreiben!

Unterschriftenbögen können heruntergeladen werden unter: www.doppelreferendum.ch