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Frau wegen Körperverletzung verurteilt: Richter: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
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Colourbox.de Ein Kniff in den Po rechtfertigt keine Ohrfeige, fanden schwedische Richter - und verurteilten eine Frau wegen Körperverletzung zu einer Geldbuße

Wegen Körperverletzung muss eine Frau in Schweden umgerechnet 110 Euro Geldstrafe zahlen. Sie hatte einen Mann geohrfeigt, weil er ihr in den Hintern gekniffen haben soll. Für die Richter war das jedoch kein Grund, gleich zuzuschlagen.

Ein Kniff in den Hintern rechtfertigt keine Ohrfeige. Zu diesem Ergebnis kam ein Gericht in Ostschweden einem Bericht des Nachrichtenportals „thelocal.se“ zufolge. Die Frau habe angegeben, den Mann ins Gesicht geschlagen zu haben, weil er sie in den Hintern gekniffen hatte. Er bestreite das und sagt, ihm sei nach der Backpfeife schwindlig geworden, berichtet das Portal unter Berufung auf die regionale Tageszeitung „Norrköpping Tidning“.

Ein Kniff in den Po ist kein Notfall

Die Richter seien der Meinung gewesen, dass ein Kniff in den Po kein Notfall sei und eine Ohrfeige deswegen ungerechtfertigt sei. Sie verurteilten die Frau wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1000 Kronen, umgerechnet etwa 110 Euro.

Dies war nicht der erste Vorfall dieser Art in Schweden. So verurteilten Richter im südschwedischen Lund im März des vergangenen Jahres eine 23-Jährige in einem ähnlichen Fall wegen Körperverletzung. Sie hatte einem Grabscher in einem Nachtclub die Nase gebrochen. Ihre Geldstrafe sei mit 2500 Kronen, umgerechnet 280 Euro demnach deutlich höher gewesen als im aktuellen Fall, berichtet „thelocal.se“ unter Berufung auf die schwedische Zeitung Sydsvenskan. Weitere 1860 Kronen (etwa 200 Euro) musste die Frau damals an den Mann bezahlen, der ursprünglich 25000 Kronen verlangt hatte. Die Frau sei zwar provoziert worden, aber einen Grund für Notwehr sahen die Richter damals nicht. Die Klage der Frau wegen sexueller Belästigung sei aus Mangel an Beweisen fallen gelassen worden. 

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