Photovoltaik Berechnen Sie die Rendite Ihrer Solar­anlage

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Photovoltaik - Berechnen Sie die Rendite Ihrer Solar­anlage

Solar­anlage. Lieber nicht zu klein planen. © Getty Images / Andriy Onufriyenko

Mit Solar­strom­anlagen können Haus­eigen­tümer mindestens 20 Jahre lang Geld verdienen und Strom­kosten sparen. Unser Solar­rechner ermittelt Kosten, Erträge und Rendite.

Erträge der Photovoltaikanlage gut kalkulier­bar

Einnahmen und Ausgaben lassen sich bei Photovoltaikanlagen lang­fristig besser kalkulieren als bei den meisten anderen Investitionen. Möglich macht es das Erneuer­bare-Energien-Gesetz (EEG). Wer eine Photovoltaikanlage installiert und Solar­strom ins öffent­liche Netz einspeist, erhält dafür vom Netz­betreiber über 20 Jahre lang eine staatlich garan­tierte Vergütung und damit dauer­haft verläss­liche Einnahmen. Die Einspeise­vergütung ist zwar in den vergangenen Jahren gesunken. Doch dafür lohnt es sich immer mehr, einen Teil des Solar­stroms im eigenen Haushalt zu verbrauchen, gegebenenfalls auch durch Einbau eines Stromspeichers. Der selbst erzeugte Strom kostet Anlagen­betreiber viel weniger als der Haus­halts­strom, den sie vom Energieversorger beziehen. Und nach der Reform der Solar­förderung gibt es jetzt auch wieder mehr Geld für die Netz­einspeisung.

Rendite der Solar­anlage berechnen

Höhe. Wie hoch die Rendite ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab – vor allem vom zu erwartenden Strom­ertrag und von den Anschaffungs­kosten der Anlage, aber auch vom Eigen­verbrauchs­anteil, der Strom­preis­entwick­lung und von der Finanzierung. Unser Rendite-Rechner berück­sichtigt alle wesentlichen Faktoren, stellt Einnahmen und Ausgaben in den einzelnen Jahren gegen­über und ermittelt, welche Rendite Anlagen­betreiber über einen Zeitraum von 20 Jahren erwarten können. Berechnet wird die Rendite für Anlagen auf Gebäuden mit einer Spitzen­leistung bis zu 30 kWp.

Szenarien. Der Rechner kann Ihnen eine wichtige Orientierung über den möglichen Verlauf Ihrer Investition und die Rentabilität der Anlage geben – aber keine Sicherheit. Denn in die Ergeb­nisse fließen unsichere Annahmen über Strom­ertrag, laufende Betriebs­kosten, Strom­preis­entwick­lung und den Anteil des selbst genutzten Stroms ein. Rechnen Sie deshalb immer mehrere Szenarien durch und gehen Sie eher von vorsichtigen Annahmen aus.

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Informationen rund um Solar­energie

Aktuelle Unter­suchungen und Informationen rund um Solar­strom­anlagen und ihre Versicherung finden Sie auf unser Themenseite Solaranlagen.

PV-Anlagen mit und ohne Speicher. Unser Special Rendite von PV-Anlagen erläutert, welche Faktoren die Wirt­schaftlich­keit von Solar­strom­anlagen beein­flussen und wie Anla­gebetreiber ihre steuerlichen Wahl­möglich­keiten optimal ausüben. Und wir beant­worten hier Fragen zu Stromspeichern.

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272 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Solar1234 am 08.04.2025 um 08:42 Uhr
    Berücksichtigung Solarspitzengesetz

    Ein sehr guter Übersichtlicher Rechner!
    Nur: Nach dem Solarspitzengesetz gibt es -meistens...- keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen. Das müsste irgendwie abgebildet werden.
    Es hängt auch davon ab, wie groß im Verhältnis der Speicher ist, um dann mit Energiemanagement zu speichern und später einzuspeisen...
    Viele Grüße!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.03.2025 um 10:31 Uhr
    Haushaltsnahe Dienstleistungen

    @cordex84: Zu den Voraussetzungen der Absetzbarkeit der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen berichten wir im folgenden Artikel:
    www.test.de/solarstrom-steuern
    Wie hoch die damit verbundene Steuerersparnis ist, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz.

  • cordex84 am 16.03.2025 um 08:26 Uhr
    Berücksichtigung §35a EStG

    Vielleicht könnte man die Anschaffungskosten der Anlage noch in Materialkosten und Kosten für die Montage untergliedern. Seit der Steuerbefreiung von PV-Anlagen und damit unterstellter Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht) ist lt. BMF-Schreiben vom 17.7.2023, IV C 6 – S 2121/23/10001:001 ein Abzug nach §35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen) m.E. möglich.
    Das kann die Anschaffungskosten um bis zu 1.200 EUR senken.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.02.2025 um 09:35 Uhr
    Der Rechner funktioniert

    @linn.rekittke: Danke für Ihren Hinweis. Er funktioniert wieder. Bitte versuchen Sie es noch einmal. Auf Windows 10 / Google Chrome, Edge und Firefox aktueller Browserversionen funktioniert er im Moment. Klappt es weiterhin nicht, bitten wir Sie, uns einen Screenshot von der Eingabe zuzusenden, nebst Angaben zum genutzten Gerät und zum Browser:
    Leserservice.Finanzen@Stiftung-Warentest.de

  • linn.rekittke am 19.02.2025 um 08:18 Uhr
    Der Rechner funktioniert bzw. läd nicht

    Der Rechner funktioniert nicht und das seit einigen Tagen. Es wird immer angezeigt, die Seite solle neu geladen werden.