Politik

Steuersünder zittern Daten-Kauf fast perfekt

Der Bundesfinanzminister verteidigt den Kauf der Daten.

Der Bundesfinanzminister verteidigt den Kauf der Daten.

(Foto: dpa)

Der Kauf gestohlener Bankdaten über deutsche Steuersünder in der Schweiz ist nach Worten von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) beschlossene Sache. Der Staat müsse nach dem ähnlichen Fall vor zwei Jahren in Liechtenstein bei seiner Linie bleiben. "Wir konnten deshalb gar nicht anders entscheiden", sagte Schäuble der "Augsburger Allgemeinen". Er verwies darauf, dass bislang kein Gericht in Zusammenhang mit den Liechtensteiner Konten ein Beweismittelverwertungsverbot ausgesprochen habe und dem Ankauf aus Sicht des Bundesfinanzministeriums damit rechtlich nichts entgegenstehe.

Bei Schweizer Großbanken wächst in der Steueraffäre die Nervosität. Kunden fragen nach, ob ihre Geldanlagen steuerlich sauber sind. Die Schweizer Regierung bemühte sich, den Steuerstreit mit Deutschland zu entschärfen. Die Mehrheit der Bürger findet laut Umfrage den Kauf der Steuer-CD okay.

Legal oder illegal? Die gestohlenen Daten aus der Schweiz sorgen für Streit.

Legal oder illegal? Die gestohlenen Daten aus der Schweiz sorgen für Streit.

(Foto: dpa)

Schäuble und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten bereits am Montag grundsätzlich grünes Licht gegeben. Jeder wisse, dass Steuerhinterziehung strafbar sei, sagte Merkel. Die Behörden wollen jetzt zügig das Geschäft mit dem Informanten abschließen, der für die Datensammlung von bis zu 1500 Deutschen 2,5 Millionen Euro verlangt. Letzte rechtliche Fragen werden von den zuständigen nordrhein-westfälischen Finanzbehörden zusammen mit dem Bund geprüft. "Ich gehe davon aus, dass das nicht mehr ewig dauern wird", sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Michael Offer.

Aufruf zur Besonnenheit

In Bern rief der Schweizer Innenminister Didier Burkhalter zur Besonnenheit auf. So sollten etwa die Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland nicht abgebrochen werden, sagte der liberale Politiker. Andere Schweizer Politiker forderten, die Gespräche auf Eis zu legen. "Es ist sehr wichtig, dass zwischen unseren beiden Ländern, der Schweiz und Deutschland, ein gutes Verhältnis herrscht", sagte Burkhalter im Schweizer Fernsehen. Deutschland ist der wichtigste EU-Handelspartner der Eidgenossen. Am Montag hatte dagegen der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz betont, den deutschen Behörden im konkreten Fall keine Amtshilfe leisten zu wollen.

Nach einer Umfrage für das Magazin "Stern" sind 57 Prozent der Deutschen dafür, dass der Fiskus zugreift. 43 Prozent lehnen den Handel ab. In den Parteien wird weiter heftig gestritten, ob der Staat gestohlene Daten kaufen darf, um Steuerbetrüger zu überführen.

Ein Ex-Mitarbeiter der britischen Großbank HSBC, der 2009 französischen Behörden tausende Daten aus der Schweiz zuspielte, wies Medienberichte zurück, er wolle jetzt mit den Deutschen ins Geschäft kommen. Nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" soll dagegen die Spur zur Credit Suisse führen. Die Bank erklärte, sie habe keine Hinweise auf einen Datendiebstahl.

Skepsis in der Union

Widerstand kommt weiter aus der Union. "Wir geben den Datendieben ein Signal: Wenn Du klaust, kaufen wir es Dir ab", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder. Das sollte der Staat nicht tun. Nach Einschätzung des CDU-Politikers "wären die Kontodaten in einem Strafprozess gegen betroffene Steuersünder nicht verwertbar".

Der CDU-Wirtschaftsrat ist nach Angaben seines Vorsitzenden Kurt Lauk strikt gegen einen Kauf. Stattdessen müsse der Anbieter der Konto-Informationen festgenommen werden. "Der Staat ist gehalten, alle rechtsstaatlichen Mittel anzuwenden: Den Mann in Haft zu nehmen", sagte Lauk dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Der Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, Josef Schlarmann, sagte dem Blatt: "Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Vieles spricht dafür, dass das Hehlerei ist. Wenn es rechtliche Zweifel gibt, muss die Bundesregierung ihre Finger davon lassen."

Karlsruhe prüft ähnlichen Fall

Noch ist unbekannt, um wie viele Steuerhinterzieher es sich handelt.

Noch ist unbekannt, um wie viele Steuerhinterzieher es sich handelt.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Laut einem Medienbericht befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob gestohlene Kundendaten von mutmaßlichen Steuerhinterziehern vor Gericht verwendet werden dürfen. Im konkreten Fall müssten die Karlsruher Richter klären, ob entwendete Kundendaten der Liechtensteiner LGT Bank in einem späteren Steuerstrafverfahren genutzt werden durften oder nicht, berichtete die "Financial Times Deutschland" (FTD). Eine Gerichtssprecherin bestätigte auf Anfrage lediglich, es liege ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bochum vor. Zum Inhalt machte sie keine Angaben. Einen Zeitrahmen für eine Entscheidung des Gerichts nannte sie nicht. Diese dürfte auch für den aktuellen Streit um den Kauf gestohlener Bankdaten aus der Schweiz von Bedeutung sein.

Wie die Deutsche Presse-Agentur dpa aus Frankfurter Bankenkreisen erfuhr, gehen bei den deutschen Niederlassungen von Schweizer Großbanken seit dem Wochenende viele Anrufe beunruhigter Privatkunden ein. Sie wollten sich absichern, dass ihre Geschäfte in der Schweiz steuerlich einwandfrei seien.

Etwa 100 Millionen Euro für die Staatskasse

Der Fiskus gibt bisher keine Auskunft, ob die Zahl der Selbstanzeigen seit Bekanntwerden der Affäre gestiegen ist. Das Bundesfinanzministerium hatte allen Bürgern mit schlechtem Gewissen diesen Schritt empfohlen, um straffrei bleiben zu können. Die Behörden spekulieren, dass der Kauf der Steuer-CD aus der Schweiz etwa 100 Millionen Euro in die Staatskasse spülen könnte.

Auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vertrat die Linie, dass nach dem Kauf der Liechtensteiner Steuer-CDs der Bund erneut so handeln müsse. Er halte die damalige Entscheidung "auch im Nachhinein für richtig", sagte er im Bayerischen Rundfunk.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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