Kulturstaatsminister stellt Privatkopie infrage
Neumann: "Kein Recht auf Privatkopie"
In einem aktuellen Interview wollte Kulturstaatsminister Bernd Neumann keine Bestandsgarantie für die Privatkopie abgeben. Stattdessen sieht er Diskussionsbedarf beim dritten Korb zur Urheberrechtsreform.
Gesetzliche Leistungsschutzrechte für Presseverleger sind für Kulturstaatsminister Bernd Neumann ein Muss, der kostenlose Zugang zu Kulturgütern hingegen nicht. Bei den Verhandlungen zum dritten Korb der Urheberrechtsnovelle will Neumann nicht nur über die Empfehlungen im Abschlussbericht der Enquête-Kommission Kultur in Deutschland, über die Problematik der verwaisten Werke oder über die Einführung eines eigenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger reden. Auch die Privatkopie steht für Neumann zur Debatte.
Gefragt, ob er die gesetzliche Regelung zur Privatkopie beibehalten wolle, erklärte der Staatsminister für Kultur dem Magazin Promedia: "Es ist sicher zu früh, sich abschließend zu äußern, hierzu möchte ich zunächst das Gespräch mit den Beteiligten suchen. Man sollte sich aber vor Augen halten, dass es kein 'Recht auf Privatkopie' gibt. Die Informationsfreiheit gebietet auch nicht etwa einen kostenlosen Zugang zu Kulturgütern. Das wurde alles schon sehr ausführlich im Rahmen des 2. Korbes diskutiert. Damals wurden allerdings auch Zweifel laut, ob weitere Einschränkungen der Privatkopie wirklich effektiv und mit Rücksicht auf die Verbraucher durchsetzbar wären." Eine Bestandsgarantie für die Privatkopie gibt es mit Neumann also nicht.
Erneut bekräftigt hat Neumann hingegen, dass die Bundesregierung keinen Gesetzesvorstoß zur Einführung einer Three-Strikes-Regelung zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet unternehmen wird. Stattdessen will die Regierung "die Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern".
Ob sich diese Haltung mit den Vorgaben aus dem am Dienstag vom EU-Parlament verabschiedeten Telekompaket vereinbaren lässt, erscheint jedoch zweifelhaft. Die EU fordert bei Internetsperren umfangreiche Rechtsweggarantien, die rein privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Medienunternehmen und Internetprovidern kaum erfüllen können werden.
Dass es EU-Kommissarin Viviane Reding mit den Garantien ernst meint, hat sie schon am Montag deutlich gemacht. Angesichts spanischer Pläne zur Einführung von Internetsperren für Urheberrechtsverletzer drohte sie mit Schritten der EU-Kommission. Reding betonte: "Repressionen allein werden das Problem der Internetpiraterie sicher nicht lösen. In vielerlei Hinsicht widersprechen sie möglicherweise sogar den Rechten und Freiheiten, die seit der Französischen Revolution zum europäischen Wertekanon gehören."
Vielleicht sollte sich der Kulturstaatsminister in diesem Sinne noch einmal mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 auseinandersetzen? Dort heißt es in Artikel 27, Absatz 1: "Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben." [von Robert A. Gehring]
so wäre es richtig gewesen. Denn ich kann mir einfach nicht vorstellen dass den die...
Spätestens wenn einer ein game wieder spielen will und die dvd davon suchen muss, wenn xp...
was geht mich der minister des kulturstaats an ? ich lebe in der BRD. Und falls ich es...
Und wer definiert, was Kulturgut ist und was nicht? Wer hat das Recht dazu, etwas als...