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DSDS-Urteil: Dieter Bohlen ist Kunst
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Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass die Arbeit der Juroren um Dieter Bohlen bei „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) als Kunst anzusehen ist. Hierdurch muss RTL 173 000 Euro an Beiträgen für die Künstlersozialkasse nachzahlen. RTL hatte die Juroren als Experten eingestuft.

Die Arbeit der Juroren um Dieter Bohlen bei „Deutschland sucht den Superstar“ ist als Kunst anzusehen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden und damit den Sender RTL endgültig verpflichtet, dafür Beiträge an die Künstlersozialkasse zu zahlen, die Künstler für das Alter sowie gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit absichert. In dem Verfahren ging es um mehr als 173.000 Euro für die Jahre 2002 bis 2005.

RTL hatte ihre Klage damit begründet, dass die Jury-Mitglieder nur eine Expertenleistung erbrächten. Die Hauptaufgabe der Jury bestehe in der Auswahl der Talente und nicht in Kommentare.

Die Künstlersozialkasse argumentierte, dass die Juroren und insbesondere Dieter Bohlen mit ihren Kommentaren eine eigenschöpferische, unterhaltende Leistung erbringen. Sie würden erheblich zum Erfolg der Show beitragen. Auch die Gagen von bis zu 1,2 Millionen Euro pro Staffel seien ein Indiz, dass die Juroren als Künstler angesehen würden.

Bereits das Sozialgericht Köln hatte RTL zur Zahlung verpflichtet und erklärt, die Jury-Kommentare hätten eine freie schöpferische Gestaltung erkennen lassen und zum Unterhaltungscharakter der Show beigetragen.



Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hatte bereits am Mittwoch acht DVDs von „DSDS“ ausschnittsweise angesehen. Der Vorsitzende Richter Ulrich Hambüchen erklärte, es spiele für die Einstufung als Kunst keine Rolle, dass einige Statements von Bohlen sich unter der Gürtellinie befänden. RTL habe sogar ein eigenes Buch von Dieter Bohlen mit dem Titel „Meine Hammersprüche“ herausgegeben.

„Kommentare, wo einem die Hutschnur hochgeht“


Auch auf der Internetseite von RTL sind zahlreiche Bohlen-Kommentare zu den Gesangsleistungen der Kandidaten nachzulesen wie „Das klingt verkniffen. Und aus einem verkniffenen Arsch kommt kein befreiter Furz“ oder „Eigentlich passt du ja in die Sendung wie ein Igel in die Kondom-Fabrik“.

Hambüchen zeigte für einige bissige Kommentare sogar Verständnis. Dass „bei einigen Gesangskünsten einem die Hutschnur hochgeht“, könne er jetzt nachvollziehen.

Letztlich entschied das Bundessozialgericht, dass die Juroren keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus, sondern wesentlicher Bestandteil des „DSDS“-Konzeptes seien. Die Tätigkeiten wiesen Elemente von Comedy, Satire, Improvisation und zielgruppengerichteter Fernsehunterhaltung mit einer eigenschöpferischen Leistung auf. Auch wenn nicht immer „eine besondere Gestaltungshöhe“ erreicht werde, müsse RTL die Abgaben zahlen.
gxb/AP
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