Eine starke Sprache kommt mit wenigen Worten aus, ein starkes Substantiv braucht kein Adjektiv und ein überzeugender Satz kein Ausrufezeichen. Aber ein Name! Joop! Belanglos schauen die vier Buchstaben aus ohne jenen Strich, der doch so hervorragend Selbstverständnis und Geltungsdrang des Namensträgers auf den Punkt bringt. Wolfgang Joop, studierter Werbepsychologe und Kunsterzieher, in Potsdam geboren, in Braunschweig sozialisiert, kam 1982 mit einer Damenkollektion auf den Markt, deren Markenzeichen ein bisschen knallte: "Joop!" Was denn sonst, will das Satzzeichen sagen. Es geht auch ohne, sagt die Europäische Union. Joop ohne ! oder ein ! ohne Joop?

27 Jahre nach dem ersten Auftritt hat die EU der Marke nun eine Macke verpasst. Jedenfalls dann, wenn man das bärenstarke Ausrufezeichen für sich stehen lassen möchte. Ein Satzzeichen als eine Marke für sich. Damit der Sachverhalt klar wird, ein Zitat aus der Begründung des Luxemburger EU-Gerichts erster Instanz, das nun der Hamburger Joop GmbH das Markenrecht an dem ! abspricht, weil das ! eben ein ! ist wie jedes andere !, obwohl es doch eigentlich das ! hinter dem Namen Joop ist.

Also: "Die fehlende Unterscheidungskraft ergibt sich insbesondere daraus, dass der Verbraucher, und zwar auch der in höherem Maße aufmerksame Verbraucher, nicht in der Lage ist, auf der Basis eines simplen Ausrufezeichens, das keine besondere Schriftgestaltung aufweist, sich vom Standardschriftbild nicht unterscheidet und vielmehr als bloße Anpreisung oder Blickfang wahrgenommen wird, auf die Herkunft der angemeldeten Waren zu schließen." Punkt. Etwas kürzer: Das ! hinter Joop ist so ordinär, dass es als Ausrufezeichen nicht mit Joop in Verbindung gebracht wird. Das EU-Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des im spanischen Alicante ansässigen EU-Markenamtes. Die Joop GmbH hat verloren. Aber was genau?

Keineswegs das ! am Namen Joop! – denn diese Kombination ist geschützt. Übrigens eine ziemlich wertvolle: 1998 verkaufte Wolfgang Joop 40 Prozent seines Anteils für 150 Millionen Mark an die Wünsche AG. Inzwischen gehört die Joop GmbH den Brüdern Holy, die früher bei Hugo Boss den Ton angaben; Wolfgang Joop gründete zwischenzeitlich das Modelabel Wunderkind und schrieb einen Roman.

Doch zurück zum Ausrufezeichen und dem Streit ums Markenrecht. Die Joop GmbH verkauft Klamotten mit dem Label Joop!, aber eben auch nur mit einem ! als Aufdruck. Den EU-Richtern wurden Jeans vorgelegt, auf denen neben der Gesäßtasche ein rotes Fähnchen mit einem ! zu sehen war. Der Joop-Anwalt Hartwig Schmidt-Hollburg nennt das eine „Positionsmarke“, die nach seiner Auffassung zu schützen ist. Ein interessanter Ansatz: Das ! als Label auf Jeans und anderen Accessoires wie Knöpfen nutzt die Joop GmbH und möchte die Verwendung auch exklusiv gesichert haben. Weil das Ausrufezeichen ja seinen besonderen Stellenwert gewonnen hat durch die Partnerschaft mit dem Namen Joop. Erst durch Joop wurde das Ausrufezeichen lang und groß und kann nun auch für sich stehen – und muss als Marke geschützt werden. Das Gericht hat anders entschieden. (AZ: T-75/08; T.191/08). Ist damit der Kampf um das Ausrufezeichen entschieden? Abwarten, sagt der Anwalt, wie die Urteilsbegründung ausfällt. Und dann womöglich zur nächsten Instanz, vor den Europäischen Gerichtshof. Weil es doch zu schön wäre, ein Ausrufezeichen ganz für sich zu haben.

Erschienen im gedruckten Tagesspiegel am 1.10.2009