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Parteien-Zulassung OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland

Das gab es noch nie: Die europäische Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit wird zum ersten Mal Wahlbeobachter nach Deutschland entsenden - um den korrekten Ablauf der Bundestagswahl zu überprüfen. Auch die umstrittene Ablehnung mehrerer Kleinparteien.

Hamburg - Die Nichtzulassung mehrerer Splitterparteien zur Bundestagswahl wird ein Fall für die OSZE. Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE wollen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses prüfen, mehrere Parteien von der Bundestagswahl auszuschließen.

Bundeswahlleiter Roderich Egeler (2.v.l.) entscheidet über die Zulassung von Kleinparteien: "Wesentlicher rechtlicher Aspekt nicht diskutiert"

Bundeswahlleiter Roderich Egeler (2.v.l.) entscheidet über die Zulassung von Kleinparteien: "Wesentlicher rechtlicher Aspekt nicht diskutiert"

Foto: A3818 Klaus-Dietmar Gabbert/ dpa

"Wir schicken in diesem Jahr zum ersten Mal ein Expertenteam zur Beobachtung einer Bundestagswahl nach Deutschland", sagte der Sprecher des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte, Jens-Hagen Eschenbächer, der "Financial Times Deutschland". "Da die Nichtzulassung mehrerer Parteien in Deutschland ein Thema ist, werden sich unsere Wahlbeobachter das genau ansehen."

Eschenbächer zufolge sollen die zwölf Wahlbeobachter von Mitte September bis Anfang Oktober durch Deutschland reisen und den rechtlichen Rahmen der Wahl, den Wahlkampf, die Berichterstattung in den Medien sowie den Ablauf am Wahlsonntag untersuchen. "Die Experten werden dann einen Bericht schreiben, der nach der Wahl veröffentlicht wird."

Der Ausschuss unter Führung von Bundeswahlleiter Roderich Egeler hatte den Grauen und der Satirepartie Die Partei am Donnerstag den Parteienstatus aberkannt und der Freien Union von Gabriele Pauli die Zulassung zur Wahl verweigert. Pauli prüft jetzt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch Die Partei will diesen Weg gehen.

Ende Juli waren die Grauen jedoch mit dem Versuch einer Verfassungsklage bei den Karlsruher Richtern gescheitert.

Der Staatsrechtler Martin Morlok warnt im SPIEGEL davor, dass die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses eine Wiederholung der Wahl nach sich ziehen könnten. Das Gremium hätte bei seiner entscheidenden zweiten Sitzung am vergangenen Donnerstag "nicht nur das Recht, sondern die Pflicht gehabt, eine erkennbar falsche Entscheidung zu revidieren".

"Verfahren einfach abschaffen"

Bei der Ablehnung der Freien Union etwa, bei der es um einen Formfehler der Vorsitzenden Pauli ging, habe der Ausschuss den "wesentlichen rechtlichen Aspekt überhaupt nicht diskutiert": Paulis fehlende Unterschrift hätte im Prinzip auch nach Fristablauf noch nachgeholt werden können.

Um so schlimmer sei, dass abgelehnte Parteien vor der Wahl kein Gericht anrufen könnten. Morlok betonte: "Das ist rechtstaatlich nicht hinnehmbar - im Nachhinein können diese Fehler dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss."

Splitterparteien in Deutschland haben es äußerst schwer, wenn sie sich gegen eine Ablehnung des Wahlleiters wehren wollen. Zwar darf eine Vereinigung nach dem Bundeswahlgesetz Einspruch beim Bundestag einlegen, und in einem nächsten Schritt mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Möglich ist dies allerdings erst nach der Wahl. Eine endgültige Entscheidung fällt oft erst nach Jahren und hängt davon ab, ob sich ein möglicher Verstoß überhaupt auf die Sitzverteilung hätte auswirken können.

Ein Mitglied des Bundeswahlausschusses, der von den Grünen nominierte Rechtsanwalt Hartmut Geil, spricht sich im SPIEGEL sogar dafür aus, "das Verfahren der Partei-Anerkennung einfach abzuschaffen". Er bezeichnet es als "schwierigen Zustand", dass der Ausschuss ad hoc eine so heikle Entscheidung treffen müsse, zumal es dafür "keine guten und griffigen Kriterien gibt".

Bundeswahlleiter Egeler verteidigte sein Vorgehen. Die Ablehnung der Freien Union sei vom Wahlausschuss nach intensiver Diskussion entschieden worden, erklärte er. Er stellte zugleich klar, das einzig zulässige Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Ausschusses sei der Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag.

amz